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   OLG München, 15.12.2008 - 9 U 4149/08   

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https://dejure.org/2008,14167
OLG München, 15.12.2008 - 9 U 4149/08 (https://dejure.org/2008,14167)
OLG München, Entscheidung vom 15.12.2008 - 9 U 4149/08 (https://dejure.org/2008,14167)
OLG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 9 U 4149/08 (https://dejure.org/2008,14167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Konkludente Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber bei vertraglich vereinbarter Abnahme durch den Sachverständigen des Bauträgers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Rechtsfolgen einer unwirksamen Abnahmeklausel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bauträgervertrag: Vorgesehene Abnahme durch Sachverständigen des Bauträgers ist unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abnahme des Gemeinschaftseigentum durch Sachverständigen - Klausel unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Sachverständigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sachverständiger des Bauträgers nimmt Bau einer Wohnanlage ab: Einschlägige Klausel im Bauträgervertrag ist unwirksam

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Bauträgervertrag: Vorgesehene Abnahme durch Sachverständigen des Bauträgers ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Rechtsfolgen einer unwirksamen Abnahmeklausel? (IMR 2009, 1033)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 701
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

    Auszug aus OLG München, 15.12.2008 - 9 U 4149/08
    2Zum Schriftsatz der Beklagten vom 05.12.2008 weist der Senat darauf hin, dass eine konkludente Abnahme voraussetzt, "daß nach den Umständen des Einzelfalles das Verhalten des Auftraggebers den Schluß rechtfertigt, er billige das Werk als im wesentlichen vertragsgemäß" (so wörtlich BGH NJW-RR 1999, 1246).
  • OLG München, 06.12.2016 - 28 U 2388/16

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums beim Bauträgervertrag

    (Davon abgesehen, würde auch eine konkludente Abnahme einen Abnahmewillen der stillschweigend Abnehmenden voraussetzen; davon kann aber nicht ausgegangen werden, wenn - wie hier - durch eine vertragliche Regelung zur Abnahme durch Dritte der Eindruck erweckt wird, einer Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die einzelnen Erwerber bedürfe es nicht oder nicht mehr; vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 15.12.2008 - 9 U 4149/08; BGH Urteil vom 12.5.2016 - VII ZR 171/15).
  • LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04

    Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist nicht einheitlich (OLG München, BauR 2009, 701: keine Verjährung vor Abnahme; OLG Hamm, IBR 2008, 284: Anwendung von §§ 195, 199 BGB).
  • LG München I, 13.07.2023 - 2 O 1924/22

    Verwirkung von Mängelrechten bei unwirksamen Abnahmeklauseln in

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts München vom 15.12.2008, Az.: 9 U 4149/08) setzt eine konkludente Abnahme voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles das Verhalten des Auftraggebers den Schluss rechtfertigt, er billige das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß.

    Die Kammer teilt die beklagtenseits geäußerten systematischen Bedenken im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 15.12.2008, Az.: 9 U 4149/08, sowie deren Folgeentscheidungen nicht.

  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 328 O 179/09

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Beauftragung des Verwalters der

    Aus dem gleichen Grund kann es die Beklagte auch tatsächlich nicht so gewertet haben (ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.12.2008, 9 U 4149/08, juris Rdnr. 2).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16

    Unwirksame Abnahmeklausel in Bauträgerverträgen

    Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Ansicht, die der Senat für überzeugend hält, sind daher Klauseln unwirksam, wenn dem Erwerber sein originäres Abnahmerecht genommen wird oder wenn sie so verstanden werden können, dass der Erwerber selbst nicht mehr zur individuellen Abnahme berechtigt ist (OLG Karlsruhe, IMR 2011, 460; OLG Koblenz, IBR 2003, 25; OLG Stuttgart, ZWE 2015, 363; OLG Düsseldorf, IBR 2013, 280; OLG Karlsruhe, IBR 2011, 641; OLG München, BauR 2009, 701; Basty, Der Bauträgervertrag, 9. Aufl., Rdnr. 1046 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.01.2010 - 1 U 1371/09

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: In AGB zulässig!

    Die von der Klägerin zur Begründung der gegenteiligen Ansicht zitierte Entscheidung des OLG München vom 15.12.2008, Az: 9 U 4149/08, betrifft einen in wesentlichen Punkten anders gelagerten Sachverhalt.
  • LG München I, 30.07.2013 - 8 O 27875/12

    Fehlende Abnahme: Wann sind Mängelrechte verwirkt?

    Denn anders als im Falle der Frage, ob in der Nutzung des Gemeinschaftseigentums eine konkludente Abnahme zu sehen ist, die ein entsprechendes Erklärungsbewusstsein der nutzenden Erwerber voraussetzt, das regelmäßig nicht vorliegt, wenn die Erwerber von der Wirksamkeit der Abnahmeklausel ausgehen (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 15.12.2008, Az. 9 U 4149/08 - ibr-online), tritt die Verwirkung grundsätzlich unabhängig vom Willen des Berechtigten und sogar unabhängig von seiner Kenntnis von seinem Recht ein (MüKoBGB/Roth/Schubert, a.a.O., § 242 Rdnr. 360).
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