Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.08.1992 - 9 UE 3149/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9744
VGH Hessen, 04.08.1992 - 9 UE 3149/87 (https://dejure.org/1992,9744)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.08.1992 - 9 UE 3149/87 (https://dejure.org/1992,9744)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. August 1992 - 9 UE 3149/87 (https://dejure.org/1992,9744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 1 S 3 Nr 3 BAföG, § 24 Abs 2 S 3 BAföG, § 21 Abs 1 S 3 Nr 3 BAföG, § 24 Abs 2 S 3 BAföG
    Einkommensberechnung: Bindung an den bestandskräftigen Steuerbescheid; Nichtberücksichtigung negativer Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.1992 - 9 UE 3149/87
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 44, 283 (288 f.)) unterliegt es keinen Bedenken, daß der Gesetzgeber sich in diesem Zusammenhang auf den Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität berufen kann.
  • VGH Bayern, 27.03.1974 - 33 II 72

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.1992 - 9 UE 3149/87
    Die Anfechtungsklage ist hinsichtlich der nach Erlaß des Widerspruchsbescheides vom 17. April 1985 ergangenen Änderungsbescheide auch ohne die erneute Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 ff. VwGO zulässig, denn die späteren Verwaltungsakte haben im wesentlichen dieselbe streitige Rechtsfrage zum Gegenstand und wiederholen in ihrem, den Kläger belastenden Teil - Nichtberücksichtigung der auf die positiven Einkünfte entfallenden fiktiven Steuerschuld - die vorangegangenen Bescheide, weshalb auch insoweit keine Erledigung eingetreten ist (vgl. Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage, § 68 Rdnr. 23 mit weiteren Nachweisen; BayVGH, Beschluß vom 08. November 1974 Nr. 260 IV 74 in BayVBl. 1975, 21 f.).
  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 5 B 736/04

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Ausbildungsförderung, Einkommen,

    Hierin ist insbesondere keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Sozialstaatsprinzips zu sehen (vgl. HessVGH, Urt. v. 4.8.1992 - 9 UE 3149/87 -, juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 12 A 1988/13

    Rückforderung von zu Unrecht als Zuschuss oder Darlehen geleisteter

    VGH, Urteil vom 4. August 1992 - 9 UE 3149/87 -, juris.
  • VG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 K 4083/17

    Ausbildungsförderung

    Es ist deshalb von Rechts wegen nicht zu beanstanden, dass nur die tatsächlich geleisteten Steuern bei der Berechnung der Ausbildungsförderung zugrunde gelegt werden (HessVGH, Urteil v. 04.08.1992 - 9 UE 3149/87 - juris, Rdnr. 28).
  • VG Minden, 04.12.2009 - 6 K 1542/09

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    vgl. hierzu z.B. Hess. VGH, Urteil vom 04.08.1992 - 9 UE 3149/87 - VG Mainz, Urteil vom 25.10.2007 - 1 K 99/07.MZ - jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen und abrufbar bei juris.
  • VG München, 04.09.2008 - M 15 K 07.559

    Ausbildungsförderung; Zu den Anforderungen an einen Aktualisierungsantrag nach §

    Eine Berücksichtigung der fiktiven Steuer ist auch nicht über die Härteregelung nach § 25 Abs. 6 BAföG möglich (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 04.08.1992, Az.: 9 UE 3149/87, in juris).
  • VG Mainz, 25.10.2007 - 1 K 99/07

    Bindung des BAföG-Amtes an den Inhalt des maßgebenden Steuerbescheides - zum

    Im Hinblick auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers kann es nicht als sachfremd oder willkürlich angesehen werden, wenn grundsätzlich nur im Rahmen dieser Grenzen der wirtschaftlichen Belastung der Eltern Rechnung getragen wird (so ausdrücklich Hess.VGH, Urteil vom 4. August 1992 - 9 UE 3149/87 - JURIS, unter Zitierung eines nicht veröffentlichten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1985).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht