Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 12.03.2001 - 9 K 96/01 |
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.03.2001 - 9 K 96/01
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01
Dauer einer Fahrtenbuchauflage
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2001 - 9 K 96/01 - geändert.Die durch den Senat mit Beschluss vom 28. Juni 2001 - 10 S 760/01 - zugelassene Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2001 - 9 K 96/01 - ist zulässig und auch begründet.
Da der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2001 - 9 K 96/01 - mit der Beschwerde nur hinsichtlich seines (teilweise) stattgebenden Teiles angefochten worden ist, waren bei der Streitwertbemessung nur diejenige 12 Monate der Dauer der Fahrtenbuchauflage zu berücksichtigen, für die die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers wiederhergestellt worden ist.
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