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   VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09 (HS)   

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VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09 (HS) (https://dejure.org/2009,24730)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2009 - 9-IV-09 (HS) (https://dejure.org/2009,24730)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 9-IV-09 (HS) (https://dejure.org/2009,24730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung von Instituten einer Unversität in ein Universitätsklinikum in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR); Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsrechtliche Prüfung der ...

  • VerfGH Sachsen

    Verfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung von Instituten der Universität in das Universitätsklinikum; Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit; keine strukturelle Gefährdung der freien wissenschaftlichen Betätigung und Aufgabenerfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Für die unmittelbare Betroffenheit der Beschwerdeführer durch eine Organisationsnorm ist die durch eine wissenschaftsinadäquate Organisation bewirkte Grundrechtsgefährdung entscheidend (vgl. BVerfGE 111, 333 [352]).

    Zur Klärung der Frage, ob eine Regelung Strukturen schafft, die sich gefährdend auswirken können, ist das hochschulorganisatorische Gesamtgefüge mit seinen unterschiedlichen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 111, 333 [355]).

    Es ist deshalb ohne Belang, ob die Beschwerdeführer im Einzelfall eine Beeinträchtigung ihrer Wissenschaftsfreiheit geltend machen können, weil sich solche Entscheidungen durch Organisationsnormen nie völlig ausschließen lassen und die Beschwerdeführer hiergegen durch die Möglichkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes ausreichend geschützt sind (BVerfGE 111, 333 [355]).

  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01

    Zur Besetzung des Aufsichtsrats der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Die dort bestehenden Strukturen können die Wissenschaftsfreiheit verletzten, wenn der Gesetzgeber dem Interesse an bestmöglicher Krankenversorgung einerseits und der Freiheit medizinischer Forschung und Lehre und der akademischen Selbstverwaltung der Universität andererseits nicht durch geeignete Koordinations- und Kooperationsmöglichkeiten beider Funktionsbereiche und durch sachgerechte organisatorische Verzahnungen Rechnung trägt (BVerfG NVwZ 2003, 600 [601]).

    Da das Grundrecht des medizinischen Hochschullehrers auf Wissenschaftsfreiheit auch bei seiner Tätigkeit in der Krankenversorgung nicht unberücksichtigt bleiben darf, muss der Gesetzgeber sowohl dem Interesse an bestmöglicher Krankenversorgung als auch der Freiheit medizinischer Forschung und Lehre und der akademischen Selbstverwaltung der Universität durch geeignete Koordinations- und Kooperationsmöglichkeiten beider Funktionsbereiche und durch sachgerechte organisatorische Verzahnungen Rechnung tragen (vgl. BVerfG NVwZ 2003, 600 [601]).

    Diese organisatorische Absicherung, die es der Medizinischen Fakultät und damit auch den Hochschullehrern gestattet, auf wissenschaftsrelevante Entscheidungen Einfluss zu nehmen, entspricht den Regelungen in nordrhein-westfälischen Klinikumsverordnungen, die das Bundesverfassungsgericht (NVwZ 2003, 600) schon als verfassungsrechtlich ausreichend zur Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit angesehen hat.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfG NJW 2009, 48 [49]).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Damit ist auch nicht dargelegt, dass es sich um ein unzulässiges Einzelfallgesetz im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf handeln könnte (BVerfGE 25, 371 [399]).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Der Gesetzgeber muss allerdings seine Auswahl sachgerecht treffen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - Vf. 7-IV-94).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Da das Gesetz hiermit an das Inkrafttreten der Rechtsverordnung anknüpft und ausweislich der Gesetzesbegründung durch die Rückwirkung die auf die unwirksame Verordnung gestützten arbeitsvertraglichen und finanziellen Maßnahmen nicht rückabgewickelt werden sollen, stehen der Regelung weder Vertrauensgesichtspunkte entgegen, noch ergeben sich aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Grenzen (vgl. hierzu BVerfGE 95, 64 [86f.]).
  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 462/06).
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Hieraus ergibt sich, dass die Verwaltungsorganisation der Krankenversorgung nicht ohne weiteres den verfassungsrechtlichen Garantien unterliegt, welche im Bereich der Selbstverwaltung wissenschaftsrelevanter Angelegenheiten und im Rahmen der Tätigkeit des Hochschullehrers in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre Geltung beanspruchen (vgl. BVerfGE 57, 70 [96ff.]).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gibt darüber hinaus dem einzelnen Wissenschaftler ein Recht auf solche staatlichen Maßnahmen auch organisatorischer Art, die zum Schutz seines grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes unerlässlich sind, weil sie ihm freie wissenschaftliche Betätigung überhaupt erst ermöglichen (BVerfGE 95, 193 [209]).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 148-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
    a) Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 148-IV-08; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 149-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 141-IV-11
    3. Der ebenfalls als verletzt gerügte Art. 36 SächsVerf enthält selbst kein rügefähiges Grundrecht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 142-IV-11
    3. Der ebenfalls als verletzt gerügte Art. 36 SächsVerf enthält selbst kein rügefähiges Grundrecht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
    1. Soweit mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung von Art. 36 SächsVerf gerügt wird, ist bereits der Rechtsweg nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen nicht eröffnet, weil diese Verfassungsnorm kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 B 379/09

    Universität; Universitätsklinikum; Umzug; Diagnostik; Forschung; Lehre;

    Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit im Einzelfall und Verletzungen auch der Wissenschaftsfreiheit zu dienen bestimmten Organisations- und Verfahrensnormen können die Hochschullehrer als Träger der Wissenschaftsfreiheit geltend machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.1981 - 1 BvR 608/79 - juris Rn. 83 ff.; Beschl. v. 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07 - juris; SächsVerfGH, Beschl. v. 28.5.2009 - 9-IV-09 - [HS]; SächsOVG, Urt. v. 10.4.2008 - 2 D 9/07 -).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 10-IV-09

    Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    : I. Mit ihrer am 28. Januar 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde (Vf. 9-IV-09 [HS]) wenden sich die Beschwerdeführer gegen die Eingliederung von ihnen geführter Institute der Universität L. in das Universitätsklinikum L. AöR.
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 10-IV-12
    3. Der ebenfalls als verletzt gerügte Art. 36 SächsVerf enthält selbst kein rügefähiges Grundrecht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 7-IV-12
    3. Der ebenfalls als verletzt gerügte Art. 36 SächsVerf enthält selbst kein rügefähiges Grundrecht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 29-IV-10
    Abgesehen von Art. 36 SächsVerf, der selbst kein rügefähiges Grundrecht enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09; st. Rspr.), benennt er keine Norm der Verfassung, die verletzt sein soll.
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 58-IV-09
    Art. 36 SächsVerf enthält kein rügefähiges Grundrecht, sondern regelt die Wirkung der Grundrechte nach der Sächsischen Verfassung (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09 [HS]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 61-IV-09
    Art. 36 SächsVerf enthält kein rügefähiges Grundrecht, sondern regelt die Wirkung der Grundrechte nach der Sächsischen Verfassung (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09 [HS]; st. Rspr.).
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