Rechtsprechung
LG Aachen, 05.09.2012 - 94 Ns 27/12 - 1 Js 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Facebook, Ankündigung, Amoklauf, Störung des öffentlichen Friedens,
- openjur.de
Amoklauf, Störung des öffentlichen Friedens, supjektive Tatseite
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 126 StGB
Amoklauf, Störung des öffentlichen Friedens, supjektive Tatseite
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ankündigung eines Amoklaufs bei Facebook bleibt straffrei
- JurPC
Zur Störung des öffentlichen Friedens durch einen Facebook-Eintrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbarkeit hinsichtlich der Störung des öffentlichen Friedens bei Ankündigung eines auch nur unbestimmt beschriebenen Amoklaufs in "Facebook"
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ankündigung eines Amoklaufs bei Facebook strafbar?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 126
Strafbarkeit hinsichtlich der Störung des öffentlichen Friedens bei Ankündigung eines auch nur unbestimmt beschriebenen Amoklaufs in "Facebook" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Posting von "dann lauf ich Amok” auf Facebook ist keine Straftat
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Posting von "dann lauf ich Amok" auf Facebook keine Straftat
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Ankündigung eines Amoklaufes auf Facebook ist strafbar
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Strafbarkeit einer Amoklauf-Androhung eines Jugendlichen auf Facebook
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ankündigung eines Amoklaufs bei Facebook kann strafbar sein
- netzrecht.org (Kurzinformation)
Status-Posting "…lauf ich Amok” in Facebook strafbar?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Störung des öffentlichen Friedens durch Posting bei Facebook?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Freispruch für Amok-Posting bei Facebook
- rofast.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit von Beiträgen über das Medium Facebook
- anwalt.de (Kurzinformation)
Freispruch für Amok-Posting bei Facebook
- anwalt.de (Kurzinformation)
Störung des öffentlichen Friedens durch Posting bei Facebook?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Störung des öffentlichen Friedens bei Ankündigung eines "Amoklaufs" auf Facebook - Mögliche Strafbarkeit nach § 126 StGB
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- lawblog.de (Kurzanmerkung)
"Dann lauf ich Amok”
Verfahrensgang
- AG Aachen, 28.03.2012 - 556 Ds 48/12
- LG Aachen, 05.09.2012 - 94 Ns 27/12 - 1 Js 11/12
Papierfundstellen
- MMR 2013, 269
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2010 - 3 StR 428/10
Störung des öffentlichen Friedens (Eignung von Äußerungen; abstrakt-konkretes …
Auszug aus LG Aachen, 05.09.2012 - 94 Ns 27/12
Eine Störung des öffentlichen Friedens i. S. v. § 126 StGB liegt nur vor, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber innerhalb einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (Anschluss BGH NStZ-RR 2011, 109).Denn es liegt nur dann eine Störung des öffentlichen Friedens i. S. v. § 126 StGB vor, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber innerhalb einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2011, 109).
- AG Aachen, 28.03.2012 - 556 Ds 48/12
Schüler wegen Amok-Drohung auf Facebook verurteilt
Auszug aus LG Aachen, 05.09.2012 - 94 Ns 27/12
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 28. März 2012 - 556 Ds 48/12 - aufgehoben.Der Jugendrichter bei dem Amtsgericht Aachen hat den Angeklagten am 28. März 2012 - 556 Ds 48/12 - der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat schuldig gesprochen und ihm als Zuchtmittel 20 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.