Weitere Entscheidung unten: FG Bremen, 14.06.1968

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   FG Niedersachsen, 01.09.1967 - V 96/67   

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FG Niedersachsen, 01.09.1967 - V 96/67 (https://dejure.org/1967,11292)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.1967 - V 96/67 (https://dejure.org/1967,11292)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 1967 - V 96/67 (https://dejure.org/1967,11292)
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   FG Bremen, 14.06.1968 - I 95 - 98/67, I 95/67, I 96/67, I 97/67, I 98/67   

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FG Bremen, 14.06.1968 - I 95 - 98/67, I 95/67, I 96/67, I 97/67, I 98/67 (https://dejure.org/1968,11870)
FG Bremen, Entscheidung vom 14.06.1968 - I 95 - 98/67, I 95/67, I 96/67, I 97/67, I 98/67 (https://dejure.org/1968,11870)
FG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 1968 - I 95 - 98/67, I 95/67, I 96/67, I 97/67, I 98/67 (https://dejure.org/1968,11870)
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 22.03.2022 - C-117/20

    Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im

    Mit der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. 1998, L 15, S. 14) in der durch die Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 (ABl. 2008, L 52, S. 3) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 97/67) soll der Markt für Postdienste schrittweise liberalisiert werden.

    Die Erwägungsgründe 8 und 41 der Richtlinie 97/67 lauten:.

    Mit den Art. 144¿ª¿, und 144 ter der Loi du 21 mars 1991 portant réforme de certaines entreprises publiques économiques (Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen) ( Moniteur belge vom 27. März 1991, S. 6155, deutsche Übersetzung veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 9. Januar 2013, S. 600) in ihrer auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Fassung wird Art. 12 der Richtlinie 97/67 in die belgische Rechtsordnung umgesetzt.

    Mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden sektorspezifischen Regelung, mit der die Richtlinie 97/67 umgesetzt wurde, soll der Binnenmarkt für Postdienste liberalisiert werden.

    Es ist daher legitim, dass ein Mitgliedstaat, um zu gewährleisten, dass der Prozess der Liberalisierung des Binnenmarkts für Postdienste bei gleichzeitiger Sicherstellung seines reibungslosen Funktionierens fortschreitet, Verstöße gegen die sektorspezifische Regelung zur Liberalisierung des betreffenden Marktes und gegen die im Wettbewerbsrecht anwendbaren Vorschriften ahndet, wie es im 41. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67 vorgesehen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-117/20

    Generalanwalt Bobek schlägt eine einheitliche Prüfung für den Schutz gegen

    Art. 12 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität(7) bestimmt:.

    Art. 12 der Richtlinie 97/67 in der durch die Richtlinie 2002/39/EG vom 10. Juni 2002 (ABl. 2002, L 176, S. 21) geänderten Fassung wurde durch Art. 144 ter der Loi du 21 mars 1991 portant réforme de certaines entreprises publiques économiques (Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen) in die belgische Rechtsordnung umgesetzt.

    Die Cour d'appel de Bruxelles (Appellationshof Brüssel, im Folgenden: Cour d'appel), die mit einer Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung befasst war, legte in diesem Rahmen dem Gerichtshof ein Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinie 97/67 vor.

    Folglich ist der Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ungleichbehandlung zwischen diesen beiden Kategorien von Kunden, die sich aus der Anwendung der Mengenrabattregelung je Absender ergab, keine von Art. 12 der Richtlinie 97/67 verbotene Diskriminierung darstellt.

    Das sektorspezifische Verfahren vor dem BIPF beruhte auf den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 97/67.

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

    So definiert auch der Gesetzgeber mit dem Begriff "Postdienstleistungen" u.a. die Beförderung von Brief- und Paketsendungen (§ 4 PostG), gemäß Art. 2 Nr. 1 der RL 97/67 sind "Postdienste" definiert als "Dienste im Zusammenhang mit der Abholung, dem Sortieren, dem Transport und der Zustellung von Postsendungen" .

    Die Europäische Gemeinschaft hat den Mitgliedsstaaten die stufenweise Liberalisierung des Postmarktes vorgegeben (Entschließung des Rates vom 7.2.1994, ABl. Nr. C 48 vom 16.2.1004; RL 97/67 EG), in Deutschland wurde dies einfachgesetzlich durch das Postneuordnungsgesetz und das PostUmwG umgesetzt, und zwar auf der verfassungsrechtlichen Grundlage der Art. 87 f. und 143 b GG (vgl. dazu i.E. Kunz-Hallstein GRURInt 2004, 751 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-615/18

    Staatsanwaltschaft Offenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    35 Vgl. insbesondere Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. 1998, L 15, S. 14) in geänderter Fassung.

    36 Vgl. insbesondere Erwägungsgründe 11 und 13 der Richtlinie 97/67.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-660/17

    RF/ Kommission - Rechtsmittel - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung

    34 Dem Anhang der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. 1998, L 15, S. 14) ist zu entnehmen, dass 97 % der grenzüberschreitenden Post innerhalb von fünf Tagen ab der Einlieferung zuzustellen ist.
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