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   LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08   

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LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08 (https://dejure.org/2009,32782)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2009 - 98 O 25/08 (https://dejure.org/2009,32782)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2009 - 98 O 25/08 (https://dejure.org/2009,32782)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Köln, 03.08.2005 - 28 O (Kart) 288/05
    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Dies gilt hier nach Auffassung der Kammer umso mehr, als das AEG ein ausdifferenziertes System der Überprüfung der geforderten Entgelte vor einer spezialisierten Behörde zur Verfügung stellt, wodurch die Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG hinreichend gewahrt wird (vgl. zum PostG : LG Köln, Urteil vom 3. August 2005, 28 O (Kart) 288/05; zitiert bei juris.de.).

    Aus diesen Gründen teilt die Kammer die in der Rechtsprechung und Literatur bereits vertretene Auffassung, dass - ungeachtet der anhaltenden Zuständigkeit der Kartellbehörden gemäß § 14b Abs. 2 AEG n.F. und des Fehlens einer § 111 EnWG vergleichbaren Regelung im AEG - für eine parallele Anwendung des allgemeinen Kartellrechts neben dem AEG im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem Eisenbahnstrukturunternehmen und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen kein Raum ist, weil das AEG für die Ausgestaltung des Nutzungsvertrages abschließende Regelungen aufweist (vgl. BeckAEG-Komm/ Gerstner, § 14b Rd. 24; LG Berlin, Urteil vom 12. Oktober 2004, 16 O 465/04, zitiert bei juris.de; zum PostG : LG Köln, Urteil vom 3. August 2005, 28 O (Kart) 288/05; zitiert bei juris.de.).

    Denn mit Blick auf die Gefahr divergierender Entscheidungen steht einer Billigkeitskontrolle durch die ordentliche Gerichtsbarkeit gemäß § 315 Abs. 3 BGB entgegen, dass die Bundesnetzagentur mittlerweile eine ex-post-Überprüfung gemäß § 14f AEG n.F. eingeleitet hat, wodurch eine parallele Überprüfung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BeckAEG-Komm/ Gerstner, § 13 Rd. 42; zum TKG : OLG Düsseldorf, TMR 2002, 223; zum PostG : LG Köln, Urteil vom 3. August 2005, 28 O (Kart) 288/05; zitiert bei juris.de).

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Wenn die Klägerin jedoch aufgrund der Vorgaben der Bundesnetzagentur gehalten ist, die inkriminierten Nutzungsentgeltgrundsätze anzuwenden, so ist für eine Überprüfung derselben - ungeachtet der Frage nach der Indizwirkung des Bescheides (vgl. dazu: BGH, Kartellsenat, WRP 2006, 253 [BGH 18.10.2005 - KZR 36/04] ; KG, Grundeigentum 2002, 730) - durch die ordentlichen Gerichte ohnehin kein Raum mehr (vgl. BGH, NJW 2007, 3344 [BGH 24.05.2007 - III ZR 467/04] ).

    Das ist hier aufgrund des Bescheides der Bundesnetzagentur vom 10. März 2006 aber nicht mehr uneingeschränkt der Fall, so dass eine Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2007, 3344 [BGH 24.05.2007 - III ZR 467/04] ; ebenso der Kartellsenat des BGH bei vorgegebenen Preisbildungsprinzipien, WRP 2006, 253 [BGH 18.10.2005 - KZR 36/04] ).

  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04

    Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Wenn die Klägerin jedoch aufgrund der Vorgaben der Bundesnetzagentur gehalten ist, die inkriminierten Nutzungsentgeltgrundsätze anzuwenden, so ist für eine Überprüfung derselben - ungeachtet der Frage nach der Indizwirkung des Bescheides (vgl. dazu: BGH, Kartellsenat, WRP 2006, 253 [BGH 18.10.2005 - KZR 36/04] ; KG, Grundeigentum 2002, 730) - durch die ordentlichen Gerichte ohnehin kein Raum mehr (vgl. BGH, NJW 2007, 3344 [BGH 24.05.2007 - III ZR 467/04] ).

    Das ist hier aufgrund des Bescheides der Bundesnetzagentur vom 10. März 2006 aber nicht mehr uneingeschränkt der Fall, so dass eine Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2007, 3344 [BGH 24.05.2007 - III ZR 467/04] ; ebenso der Kartellsenat des BGH bei vorgegebenen Preisbildungsprinzipien, WRP 2006, 253 [BGH 18.10.2005 - KZR 36/04] ).

  • LG Berlin, 21.08.2008 - 91 O 95/06
    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Die von der Beklagten zur Frage des § 315 BGB zitierte Entscheidung der Kammer für Handelssachen 91 des Landgerichts Berlin vom 21. August 2008 (91 O 95/06 Kart) verhält sich nicht zu den vorstehend ausgeführten Besonderheiten.
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 29/06

    Stromnetznutzungsentgelt III

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Dessen ungeachtet setzt eine Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB auch unter Beachtung der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes ( NJW 2008, 2175 [BGH 04.03.2008 - KZR 29/06] ), wonach die Billigkeitskontrolle auch ein bei Vertragsabschluss vereinbartes Entgelt bei Netznutzungsverträge zum Gegenstand haben kann, wie es hier bei den jährlich neu abzuschließenden Stationsnutzungsverträgen der Fall wäre, ein Recht des Netzbetreibers voraus, das Netznutzungsentgelt nach billigem Ermessen festzusetzen.
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Bereits die einvernehmliche Vertragsdurchführung ist Ausdruck eines wechselseitigen Rechtsbindungswillens, selbst wenn es - so die Beklagte zur Preisgestaltung - an einer Einigung über alle Vertragspunkte fehlen sollte (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 915 [BGH 07.02.2006 - KZR 8/05] ; NJW 1997, 2671 [BGH 20.06.1997 - V ZR 39/96] ).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05

    Stromnetznutzungsentgelt II

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Bereits die einvernehmliche Vertragsdurchführung ist Ausdruck eines wechselseitigen Rechtsbindungswillens, selbst wenn es - so die Beklagte zur Preisgestaltung - an einer Einigung über alle Vertragspunkte fehlen sollte (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 915 [BGH 07.02.2006 - KZR 8/05] ; NJW 1997, 2671 [BGH 20.06.1997 - V ZR 39/96] ).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 3/05

    Kartellrechtliche Prüfung der Belieferung mit Bahnstrom: Anwendbares Recht;

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Im Übrigen stellt sich die Beklagte mit der Berufung auf eine fehlende Schriftform in Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten, da sie trotz Inanspruchnahme der Leistung gegenüber der Klägerin nicht auf einen Abschluss drängt (vgl. OLG Frankfurt, NJOZ 2007, 3228) oder im Falle einer ggf. pflichtwidrigen Unterlassung auf Seiten der Klägerin nicht das Eisenbahn-Bundesamt gemäß § 14 Abs. 5 AEG a.F. bzw. die Regulierungsbehörde gemäß § 14f Abs. 2 Nr. 3 AEG n.F. zum Zwecke des Vertragsabschlusses im Rahmen des sog. "Anschlussverfahrens" (vgl. Kühling/ Ernert, NVwZ 2006, 33) angerufen hat.
  • LG Berlin, 12.10.2004 - 16 O 465/04
    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
    Aus diesen Gründen teilt die Kammer die in der Rechtsprechung und Literatur bereits vertretene Auffassung, dass - ungeachtet der anhaltenden Zuständigkeit der Kartellbehörden gemäß § 14b Abs. 2 AEG n.F. und des Fehlens einer § 111 EnWG vergleichbaren Regelung im AEG - für eine parallele Anwendung des allgemeinen Kartellrechts neben dem AEG im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem Eisenbahnstrukturunternehmen und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen kein Raum ist, weil das AEG für die Ausgestaltung des Nutzungsvertrages abschließende Regelungen aufweist (vgl. BeckAEG-Komm/ Gerstner, § 14b Rd. 24; LG Berlin, Urteil vom 12. Oktober 2004, 16 O 465/04, zitiert bei juris.de; zum PostG : LG Köln, Urteil vom 3. August 2005, 28 O (Kart) 288/05; zitiert bei juris.de.).
  • KG, 17.01.2013 - 2 U 10/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. März 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 98 O 25/08 - geändert:.

    In dem Verfahren 98 O 25/08 LG Berlin - 2 U 9/09 Kart.

    Mit Urteil vom 17. März 2009 - 98 O 25/08 LG Berlin - hat es der Vergütungsklage bis auf einen Teil des Zinsanspruchs und die Mahnkosten stattgegeben.

    unter Abänderung des am 5. Mai 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin (Az.: 104 O 97/10) die Beklagte zu verurteilen, an sie _ _ _ EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Dezember 2009 zu zahlen sowie - sinngemäß - das am 17. März 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 98 O 25/08) abzuändern und die Klage auch im Übrigen abzuweisen.

  • BGH, 22.06.2021 - KZR 68/15

    Darstellen des Preisverhaltens eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens als

    In einem weiteren Verfahren mit umgekehrten Rubrum vor dem Landgericht Berlin (98 O 25/08) hat die Beklagte die Klägerin auf Zahlung ausstehender Stationsentgelte für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 30. September 2007 in Anspruch genommen und beantragt, die Klägerin zur Zahlung in Höhe von 1.688.105,06 EUR nebst Zinsen zu verurteilen.

    Nach Verbindung der Verfahren im Berufungsrechtszug hat das Berufungsgericht auf die Berufung der Klägerin der Klage (104 O 97/10) - unter Abweisung eines Teils des geltend gemachten Zinsanspruchs - stattgegeben und die nunmehr als Widerklage geführte Klage der Beklagten (ursprünglich 98 O 25/08) abgewiesen.

  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 14c O 104/08

    Erhöhung von Stornierungsentgelten für die endgültige Abbestellung eines oder

    Die Beklagte hat sich insoweit auf zwei Urteile des Landgerichts Berlin vom 17.03.2009 (Az. 98 O 25/08) und 14.05.2009 (Az. 93 O 47/08) berufen.
  • LG Berlin, 14.05.2009 - 93 O 47/08
    Eine Nichtigerklärung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit kommt wegen der insoweit abschließenden Regelung im AEG nicht in Betracht ( Landgericht Berlin, Urteil vom 17. März 2009 - 98 O 25/08 - ).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 6 O 55/15
    1.) Es kann dahinstehen, ob § 19 Abs. 4 GWB im Bereich von sektorspezifischen Regulierungsvorschriften zum Netzzugang wie im Bereich des Eisenbahnrechts (§ 14 ff. AEG) überhaupt Anwendung finden kann oder ob die Vorschriften für den diskriminierungsfreien Netzzugang eine abschließende Sonderregelung darstellen, die keinen Raum für die Anwendung der Vorschriften aus §§ 19, 20 GWB lässt (so Gerstner in: Beck'scher AEG-Kommentar, § 14b, Rnr. 26 und LG Berlin BeckRS 2009, 12140; a.A. Bechthold, GWB, § 19, Rnr. 90; Immenga/MestmäckerFuchs/Möschel, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2014, GWB § 19, Rnr. 339 f.).
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