Rechtsprechung
   BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,24590
BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86 (https://dejure.org/1987,24590)
BSG, Entscheidung vom 09.10.1987 - 9a RV 38/86 (https://dejure.org/1987,24590)
BSG, Entscheidung vom 09. Oktober 1987 - 9a RV 38/86 (https://dejure.org/1987,24590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,24590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86
    Mit diesen Feststellungen läßt sich nicht die Frage beantworten, ob die genannten Leiden durch eine Schädigung iS der das Versorgungsrecht beherrschenden Theorie der wesentlichen Bedingung (BSGE 60, 58 mwN) entstanden oder verschlimmert werden sind.
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86
    Von der Anwendung der Kausalitätsgrundsätze, die hier sowohl für die Hüftgelenksarthrose als auch für die Wirbelsäulenbeschwerden als auch für die eventuelle Neigung zu Magen-Darm-Beschwerden eine Rolle spielen, ist die Bemessung des Schadens (% 1 Abs. 1, 8 5 30 Abs. 1 und 2 BVG), dh des schädigungsbedingten Verschlimmerungsanteils am Gesamtleidenszustand, zu unterscheiden (BSGE 6, 192, 19"; vgl auch BSGE 6, 87; 15, 228; 16, 198; 41, 70).
  • BSG, 30.10.1957 - 8 RV 47/56

    Erfordernis der Prüfung, ob eine Verschlimmerung des Leidens noch als

    Auszug aus BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86
    Von der Anwendung der Kausalitätsgrundsätze, die hier sowohl für die Hüftgelenksarthrose als auch für die Wirbelsäulenbeschwerden als auch für die eventuelle Neigung zu Magen-Darm-Beschwerden eine Rolle spielen, ist die Bemessung des Schadens (% 1 Abs. 1, 8 5 30 Abs. 1 und 2 BVG), dh des schädigungsbedingten Verschlimmerungsanteils am Gesamtleidenszustand, zu unterscheiden (BSGE 6, 192, 19"; vgl auch BSGE 6, 87; 15, 228; 16, 198; 41, 70).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 64/81
    Auszug aus BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86
    Das Urteil des BSG vom 22. März 1983 - 2 RU 64/81 - hebt dies nicht besonders hervor; doch muß es in diesem Sinne verstanden werden.
  • BSG, 14.02.1962 - 11 RV 612/61

    Heilbehandlung eines Beschädigten

    Auszug aus BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86
    Von der Anwendung der Kausalitätsgrundsätze, die hier sowohl für die Hüftgelenksarthrose als auch für die Wirbelsäulenbeschwerden als auch für die eventuelle Neigung zu Magen-Darm-Beschwerden eine Rolle spielen, ist die Bemessung des Schadens (% 1 Abs. 1, 8 5 30 Abs. 1 und 2 BVG), dh des schädigungsbedingten Verschlimmerungsanteils am Gesamtleidenszustand, zu unterscheiden (BSGE 6, 192, 19"; vgl auch BSGE 6, 87; 15, 228; 16, 198; 41, 70).
  • BSG, 02.04.2019 - B 9 V 33/18 B

    Rüge eines Besetzungsmangels beim LSG

    Handelt es sich dabei um gerichtsinterne Vorgänge, die ihm nicht ohne Weiteres bekannt sind, muss er insoweit eine Aufklärung durch zweckentsprechende Ermittlungen anstreben und ggf darlegen, dass er sich vergeblich um die Aufklärung dieser Tatsachen bemüht hat (BSG Urteil vom 9.10.1987 - 9a RV 38/86 - Juris RdNr 10; BSG Urteil vom 15.6.1988 - 7 RAr 50/86 - Juris RdNr 18 mwN) .
  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus

    Die Regelungswirkung der Entscheidung über die Feststellung einer Schädigungsfolge umfasst neben der Anerkennung derselben auch die Frage, ob diese im Sinne der das Versorgungsrecht beherrschenden "Theorie der wesentlichen Bedingung" durch das schädigende Ereignis "hervorgerufen" oder nur "verschlimmert" worden sind, dh ob das Leiden in vollem Umfang durch den zu entschädigenden Tatbestand verursacht worden ist oder ob nur ein Teil des Leidens auf diesen zurückgeht, weil das Leiden zum anderen Teil schon vor dem schädigenden Ereignis vorhanden gewesen ist (BSG, Urteil vom 21.01.1959 - 11/8 RV 181/57; BSG, Urteil vom 09.10.1987 - 9a RV 38/86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht