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   VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94   

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VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94 (https://dejure.org/1995,4936)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.1995 - A 12 S 3382/94 (https://dejure.org/1995,4936)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 1995 - A 12 S 3382/94 (https://dejure.org/1995,4936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem Tur Abdin - fehlende inländische Fluchtalternative in der Türkei; Beachtlichkeit eines nach Aufgabe eines zwischenzeitlichen anderweitigen Verfolgungsschutzes entstandenen Nachfluchtgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1994 - 2 A 10312/90

    Türkische Staatsangehörige; Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung; Bereich des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Diese Einschätzung wird geteilt vom OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -, Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -), Hessischen VGH (Urteil vom 14.08.1995 - 12 UE 2496/94 -) und vom OVG Lüneburg (Urteil vom 27.01.1994 - 11 L 133/92 -, teilweise geändert durch BVerwG, Urteil vom 29.08.1995 - 9 C 1.95 -), während sich das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.06.1995 - 10 A 12740/93. OVG - und vom 08.09.1995 - 19 A 12959/94 -) gegen die Annahme von Gruppenverfolgung der syrischen Christen in der Südosttürkei ausgesprochen hat.

    Vor allem den zivilen kurdischen Dorfschützern, denen weitestgehend freie Hand gelassen werde, wird dabei eine unrühmliche Rolle zugeschrieben (AA, Lagebericht vom 29.04.1994); sie sollen mehrfach Christen ermordet, entführt und/oder sich an ihnen bereichert und sich oder den Großgrundbesitzern (Aghas), für die sie in Wahrheit oft arbeiteten und die auf Landaneignung ausgingen (AA, Lagebericht vom 25.10.1990), den Landbesitz der Christen nach deren vorheriger Vertreibung unrechtmäßig angeeignet haben (ai, asyl-info 12/94 vom 14.12.1994; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -).

    Das sind auf einem asylrelevanten Merkmal beruhende wesentliche Unterschiede gegenüber Übergriffen, wie sie auch innerhalb der moslemischen Bevölkerung in der Südost-Türkei stattfinden (ebenso OVG Münster, Urteil vom 24.08.1994, aaO., S. 23 ff.).

    Das OVG Münster weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin (Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -), Oehring habe nur die alltägliche Situation des Zusammenlebens von Moslems und Christen angesprochen, nicht aber die Rolle der Aghas und Dorfschützer bei der Landübernahme.

    In der Türkei gibt es keinen Anspruch auf staatliche soziale Leistungen, und im Ermessen der Ortsvorsteher stehende Überbrückungshilfen geringen Umfangs setzen dessen Wohlwollen voraus, das aber gerade für zuwandernde Christen nur sehr schwer zu erlangen ist (OVG Münster, Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Das Asylrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60)).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O., S. 64 ff.).

    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 26.11.1986 (a.a.O., S. 64 ff.) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 05.03.1990, InfAuslR 1990, 165, 166) droht.

  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Diese Einschätzung wird geteilt vom OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -, Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -), Hessischen VGH (Urteil vom 14.08.1995 - 12 UE 2496/94 -) und vom OVG Lüneburg (Urteil vom 27.01.1994 - 11 L 133/92 -, teilweise geändert durch BVerwG, Urteil vom 29.08.1995 - 9 C 1.95 -), während sich das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.06.1995 - 10 A 12740/93. OVG - und vom 08.09.1995 - 19 A 12959/94 -) gegen die Annahme von Gruppenverfolgung der syrischen Christen in der Südosttürkei ausgesprochen hat.

    Der türkische Staat muß sich diese - religiös bestimmten - Übergriffe Dritter zurechnen lassen (BVerwG, Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 - m.w.N.) ist es entscheidend, ob der von regionaler Verfolgung Bedrohte bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat; das ist bei erwerbsfähigen Personen grundsätzlich der Fall, wenn es ihnen trotz Bereitschaft zur Ausübung auch wenig attraktiver Tätigkeiten selbst längerfristig nicht gelingen wird, ein Einkommen zu erzielen, das, mag es auch im unteren Bereich des am Ort der Fluchtalternative Üblichen liegen, das wirtschaftliche Überleben gewährleistet.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.1995 - 10 A 12740/93

    Syrische Christen in Südost-Türkei; Gruppenverfolgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Diese Einschätzung wird geteilt vom OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -, Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -), Hessischen VGH (Urteil vom 14.08.1995 - 12 UE 2496/94 -) und vom OVG Lüneburg (Urteil vom 27.01.1994 - 11 L 133/92 -, teilweise geändert durch BVerwG, Urteil vom 29.08.1995 - 9 C 1.95 -), während sich das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.06.1995 - 10 A 12740/93. OVG - und vom 08.09.1995 - 19 A 12959/94 -) gegen die Annahme von Gruppenverfolgung der syrischen Christen in der Südosttürkei ausgesprochen hat.

    Soweit das OVG Koblenz in seinen Urteilen vom 02.06.1995 (10 A 12740/93. OVG) und vom 08.09.1995 (10 A 12959/94) demgegenüber die wirtschaftliche Bereicherungsintention der Dorfschützer und der hinter ihnen stehenden Aghas als maßgeblich ansieht und meint, diese wollten die Christen allenfalls in wenigen Fällen wegen ihrer Religion treffen, folgt dem der Senat nicht.

    Soweit demgegenüber das OVG Koblenz in seinem Urteil vom 02.06.1995 (10 A 12740/93. OVG) meint, es handele sich dabei um eine undifferenzierte Betrachtungsweise, welche das komplizierte Interessengeflecht im Südosten der Türkei verkenne, wird dem nicht gefolgt.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987, a.a.O., S. 169).

    Das setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.07.1980, a.a.O., S. 357), sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, a.a.O., S. 343 f.).

    Ist die Verfolgungsgefahr zwischenzeitlich beendet, kommt es darauf an, ob mit ihrem Wiederaufleben zu rechnen ist; eine Anerkennung als Asylberechtigter ist nicht geboten, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.07.1980, a.a.O., S. 360).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Sieht der Verfolger von individuellen Momenten gänzlich ab, weil seine Verfolgung der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gilt, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, daß jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.01.1991, BVerfGE 83, 216).

    Die in der o.a. zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 (232)) bisher offengelassene Frage nach den Voraussetzungen unmittelbar staatlicher Gruppenverfolgung kann hinsichtlich der erforderlichen "Verfolgungsdichte" im Grundsatz nicht anders als bei mittelbarer Gruppenverfolgung beantwortet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11.05.1993, InfAuslR 1993, 304 (306), BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, DVBl 1994, 1409 ff.).

    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, a.a.O. mit Hinweisen auf BVerfGE 83, 216 (233), und BVerwGE 88, 367 (376 ff.)).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987, BVerfGE 76, 143 (158 f.); BVerfG, Beschluß vom 10.11.1989, BVerfGE 81, 58 (66)).

    Unabhängig von Eingriffen in das religiöse Existenzminimum liegt politische Verfolgung "wegen" Religionszugehörigkeit aber auch bei Maßnahmen vor, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen einer religiösen Gruppe physisch zu vernichten oder mit vergleichbar schweren Sanktionen wie Austreibung oder Vorenthaltung elementarer Lebensgrundlagen zu bedrohen (BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987, a.a.O., S. 158).

    Dies setzt allerdings voraus, daß sie dem jeweiligen Staat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 (358); BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987, a.a.O., S. 169).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Das wird vor allem bei gruppengerichteten Massenausschreitungen der Fall sein, die das ganze Land oder Teile desselben erfassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.01.1991, a.a.O.; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteile vom 15.05.1990, BVerwGE 85, 139 ff., und vom 24.07.1990, BVerwGE 85, 266 ff.), aber etwa auch dann, wenn unbedeutende oder kleine Minderheiten mit einer solchen Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt werden, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.01.1991, a.a.O.).

    Erhebliche Unterschiede können sich aber im Hinblick auf die prinzipielle Überlegenheit staatlicher Machtmittel sowie daraus ergeben, daß die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung voraussetzt, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen und daß diese Ziele - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder durch eigens vom Staat dazu berufene oder doch autorisierte Kräfte durchgesetzt werden können (vgl. BVerwGE 85, 139 (143)).

  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 12 UE 2496/94

    Türkei: zur Verfolgung der Angehörigen der syrisch-orthodoxen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Diese Einschätzung wird geteilt vom OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24.08.1994 - 2 A 10312/90 -, Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -), Hessischen VGH (Urteil vom 14.08.1995 - 12 UE 2496/94 -) und vom OVG Lüneburg (Urteil vom 27.01.1994 - 11 L 133/92 -, teilweise geändert durch BVerwG, Urteil vom 29.08.1995 - 9 C 1.95 -), während sich das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.06.1995 - 10 A 12740/93. OVG - und vom 08.09.1995 - 19 A 12959/94 -) gegen die Annahme von Gruppenverfolgung der syrischen Christen in der Südosttürkei ausgesprochen hat.

    Allerdings bestehen Bedenken, ob ihr religiöses Existenzminimum ansonsten in der Türkei außerhalb ihres angestammten Siedlungsgebietes gewahrt ist (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 14.08.1995 - 12 UE 2496/94 -); dies bedarf jedoch hier keiner Vertiefung.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 315, 335).

    Ist der Asylsuchende von unmittelbarer staatlicher Verfolgung betroffen, so ist das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative somit nur dann zu prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Verfolgungsstaat "mehrgesichtig" ist, er also Personen, die er in einem Landesteil selbst aktiv verfolgt, in einem anderen Landesteil unbehelligt läßt (BVerfGE 80, 315 (342), BVerwG, Urteile vom 10.05.1994 - 9 C 434.93 - und vom 05.07.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen -

  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 1.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1987 - A 12 S 761/86

    Zeugen Jehovas in der Türkei; zur Verfolgung bei Heranziehung zum Wehrdienst;

  • BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1994 - 11 L 133/92

    Türkische Staatsangehörige; Syrisch-orthodoxer Glaube; Tur Abdin; Rückkehr;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.1995 - 10 A 12959/94

    Syrische Christen in Südost-Türkei; Gruppenverfolgung; Christliche

  • VGH Hessen, 28.03.1985 - X OE 573/82
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3380/94

    Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der chaldäischen Christen aus dem Tur

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3380/94

    Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der chaldäischen Christen aus dem Tur

    In der mündlichen Verhandlung vom 23.11.1995 hat der Senat die Klägerin Ziff. 1 sowie ihren Ehemann (selbständiger Kläger im Verfahren A 12 S 3382/94) zu ihren Asylgründen gehört.

    Dem Senat liegen ein Heft Akten der Beklagten und die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (A 9 K 10983/94) sowie die Verfahrensakten des vom Ehemann der Klägerin Ziff. 1 betriebenen Berufungsverfahrens (A 12 S 3382/94) vor.

    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren des Ehemannes bzw. Vaters der Kläger A 12 S 3382/94 ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 2918/96

    "Durchentscheiden" des Gerichts nach rechtsfehlerhafter Ablehnung der

    Bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise kann deshalb nicht mehr von einer Existenzmöglichkeit in Istanbul oder in den übrigen Gebieten der Türkei für syrisch-orthodoxe Christen ausgegangen werden (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.1995 - 2 A 10110/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von

    Dies habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 23.11.1995 (A 12 S 3382/94) entschieden.
  • VG Minden, 11.02.2003 - 1 K 231/02

    Syrien, Kurden, Jesiden, Gruppenverfolgung, Türkei, Staatsangehörigkeit,

    vgl. dazu auch VGH Baden Württemberg, Urteil vom 23.11.1995 - A 12 S 3382/94 -.
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