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   VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - A 14 S 2542/95   

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https://dejure.org/1995,12874
VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - A 14 S 2542/95 (https://dejure.org/1995,12874)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.1995 - A 14 S 2542/95 (https://dejure.org/1995,12874)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 1995 - A 14 S 2542/95 (https://dejure.org/1995,12874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylverfahren: Eingreifen der Zustellungsfiktion nach AsylVfG 1992 § 10 Abs 2 S 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen

    Auch und gerade nach dem Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts, wonach die Fiktion einer wirksamen Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 oder Satz 3 AsylVfG selbst in den Fällen eintritt, in denen die Zustellung infolge eines außerhalb der Sphäre des Adressaten liegenden Umstandes fehlschlägt (anders etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 15. November 1995 - A 14 S 2542/95 -, JURIS), war ein dem entsprechendes Verständnis des Begriffs der höheren Gewalt verfassungsrechtlich geboten.
  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 13a B 22.30839

    Zurückverweisung bei unrichtigem Prozessurteil

    Zur Klarstellung sei noch auf Folgendes hingewiesen: Soweit vertreten wird, der Eintritt der Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 4 AsylG setzte voraus, dass ein "ordnungsgemäßer Zustellversuch" erfolgt sei, woran es etwa fehle, wenn der Ausländer unter der Anschrift, an die zugestellt werden sollte, tatsächlich wohne, weil dann nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungszustellungsgesetzes hätte zugestellt werden können (vgl. VG Göttingen, U.v. 5.7.2018 - 1 A 175/18 - juris Rn. 20; VG München, B.v. 3.5.2017 - M 6 S 17.35642 - juris Rn. 26; VG Düsseldorf, B.v. 5.2.2015 - 13 L 3079/14.A - juris Rn. 7 ff. m.w.N.; vgl. a. VGH BW, B.v. 15.11.1995 - A 14 S 2542/95 - juris Rn. 4), trifft dies im Ergebnis grundsätzlich zu.
  • VG Freiburg, 13.08.2021 - A 10 K 1967/21

    Zustellung des Asylbescheids durch die Aufnahmeeinrichtung - Beweiskraft der

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich der Asylbewerber unter der maßgeblichen Anschrift tatsächlich aufhält und die Zustellung infolge eines Umstands unterbleibt, der in der Sphäre der mit der Zustellung befassten Stelle, insbesondere der Post, liegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.1995 - A 14 S 2542/95 -, juris Rn. 4; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2019, § 10 AsylG Rn. 45).
  • VG Freiburg, 18.10.2017 - A 3 K 6272/17

    Heilung eines Zustellungsmangels im Asylverfahren; tatsächliche Aushändigung des

    § 10 Abs. 2 S. 4 AsylG greift seinem Sinn nach jedoch nicht ein, wenn sich der Asylbewerber unter der maßgeblichen Anschrift tatsächlich aufhält und die Zustellung infolge eines Umstands unterbleibt, der in der Sphäre der mit der Zustellung befassten Stelle, insbesondere der Post, liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1995 - A 14 S 2542/95 -, juris Rn. 4; Hailbronner, AuslR, 64. EL Juni 2009, § 10 AsylG Rn. 43).
  • VG München, 23.05.2017 - M 13 S 17.31958

    Keinen Einfluss auf Säumnis im Asylverfahren

    Allerdings gilt diese Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 4 AsylG nur, wenn die Anschrift unrichtig ist, bspw. wegen (vom Ausländer nicht mitgeteilter) Umverteilung, nicht aber, wenn der Ausländer tatsächlich an der Adresse des gescheiterten Zustellungsversuchs wohnt und die Verantwortung für die Nichtzustellbarkeit nicht in seiner "Sphäre" liegt (VGH BW, B.v. 15.11.1995 - A 14 S 2542/95 - juris Rn. 4).
  • VG Göttingen, 06.07.2018 - 3 A 187/18

    Asylverfahren, Einstellung, Terminsladung, Zustellung, Mitwirkungspflicht,

    Sie greift nach dem Sinn der Regelung nicht ein, wenn sich der Asylbewerber unter der maßgeblichen Anschrift aufhält, eine Zustellung entsprechend den Bestimmungen des Verwaltungszustellungsgesetzes jedoch infolge eines Umstands unterbleibt, der in der Sphäre der damit befassten Stelle, insbesondere auch der Post, liegt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 15.11.1995 - A 14 S 2542/95 -, juris, Rn. 4).
  • VG Stade, 11.11.2014 - 1 B 1933/14

    Zustellungsfiktion, wirksame Zustellung, Anschrift, Zustellung, Post

    Es spricht aber vieles dafür, dass die Fiktion der wirksamen Zustellung nach Sinn und Zweck der Regelung nicht uneingeschränkt gelten soll und sie dann nicht eingreift, wenn der Asylbewerber sich unter der maßgeblichen Anschrift aufhält, eine Zustellung entsprechend den Bestimmungen des Verwaltungszustellungsgesetzes jedoch infolge eines Umstands unterbleibt, der in der Sphäre der damit befassten Stelle, insbesondere der Post, liegt (VGH BW, Beschl. v. 15. November 1995 - A 14 S 2542/95 -, juris).
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