Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.07.2003 - A 2 B 19/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfg § 51, § 70 Abs. 1, § 50; AuslG § 12

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 51; AsylVfG § 70 Abs. 1
    Verfahrensrecht, länderübergreifende Verteilung, Umverteilung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Umverteilung, Aufenthaltsbefugnis, räumliche Beschränkung

Verfahrensgang

  • VG Leipzig, 08.07.2002 - A 3 K 30799/00
  • OVG Sachsen, 18.07.2003 - A 2 B 19/03



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03  

    Erteilung einer weiteren Duldung für ein anderes Bundesland (länderübegreifende

    Ist das Asylverfahren abgeschlossen und der Ausländer danach aus asylunabhängigen Gründen - insbesondere wegen rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit seiner Abschiebung im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG - im Besitz einer Duldung, sieht das Gesetz selbst die Möglichkeit einer länderübergreifenden "Umverteilung" nicht mehr vor (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 02.07.2003 - 3 EO 166/03 - juris Web, und Urteil vom 18.07.2003 - A 2 B 19/03 - AuAS 2003, 225, m.w.N.).

    Der Aufenthalt des Ausländers ist dann nämlich nicht (mehr) im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 2 AuslG "nach den Vorschriften des [AsylVfG] beschränkt"; die Aufenthaltsbeschränkung richtet sich vielmehr allein nach den Vorschriften des AuslG (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 18.07.2003, a.a.O.), so dass § 64 Abs. 2 Satz 2 AuslG insoweit ebenfalls keine Anwendung mehr finden kann.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2004 - 2 L 261/03  

    D (A), Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkünfte,

    Dies ist insbesondere bei Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung der Fall (vgl. BVerwG, a.a.O.., Seite 278; OVG Münster, Urteil vom 01.12.1999 - 17 A 3994/98 -, zitiert nach juris; OVG Bautzen, Urteil vom 18.07.2003 - A 2 B 19/03 -, Seite 6 des Umdrucks).
  • VG Münster, 30.03.2004 - 5 K 125/01  
    Dies ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang, in dem § 51 AsylVfG steht (vgl. dazu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2003 - A 2 B 19/03 -, AuAs 2003, 225), sowie aus Sinn und Zweck dieser Vorschrift.
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