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   OVG Sachsen, 18.07.2003 - A 2 B 19/03   

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https://dejure.org/2003,19552
OVG Sachsen, 18.07.2003 - A 2 B 19/03 (https://dejure.org/2003,19552)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.07.2003 - A 2 B 19/03 (https://dejure.org/2003,19552)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - A 2 B 19/03 (https://dejure.org/2003,19552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfg § 51, § 70 Abs. 1, § 50; AuslG § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Länderübergreifende Verteilung eines Ausländers nach Beendigung des Asylverfahrens und Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung durch Zuweisungsentscheidung; Geltung der Vorschriften des Ausländergesetzes bei Unwirksamkeit des ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 51; ; AsylVfG § 70 Abs. 1; ; AsylVfG § 50; ; AuslG § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.07.2003 - A 2 B 19/03
    Die dort enthaltene Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Freistaat Sachsen stellt keine Zuweisung oder Verteilung im Sinne des dritten Abschnitts des Asylverfahrensgesetzes oder eine räumliche Beschränkung gemäß §§ 56 ff. AsylVfG dar, sondern eine - der Anfechtung zugängliche (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - 1 C 34.93 -, DVBl. 1997, 165) - ausländerrechtliche Teilregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 AuslG.
  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90

    Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.07.2003 - A 2 B 19/03
    Ist das nicht mehr der Fall, verliert die Zuweisung ihre Wirkung (vgl. zu § 22 AsylVfG in der bis zum 30.6.1992 geltenden Fassung BVerwG, Urt. v. 31.3.1992 - 9 C 155.90 -, NVwZ 1993, 276 [278]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - 17 A 3994/98

    Ausgestaltung der Regelung des Aufenthalts von afghanischen Staatsangehörigen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.07.2003 - A 2 B 19/03
    Für räumliche Beschränkungen des weiteren Aufenthaltes und deren Änderungen gelten nicht mehr die Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes, sondern diejenigen des Ausländergesetzes (vgl. OVG Münster, Urt. v. 1.12.1999 - 17 A 3994/98 -, NVwZ-Beilage 17/2000, 82).
  • VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03

    Dringende familiäre Gründe; Duldung; Ermessensreduzierung auf Null;

    Ist das Asylverfahren abgeschlossen und der Ausländer danach aus asylunabhängigen Gründen - insbesondere wegen rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit seiner Abschiebung im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG - im Besitz einer Duldung, sieht das Gesetz selbst die Möglichkeit einer länderübergreifenden "Umverteilung" nicht mehr vor (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 02.07.2003 - 3 EO 166/03 - juris Web, und Urteil vom 18.07.2003 - A 2 B 19/03 - AuAS 2003, 225, m.w.N.).

    Der Aufenthalt des Ausländers ist dann nämlich nicht (mehr) im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 2 AuslG "nach den Vorschriften des [AsylVfG] beschränkt"; die Aufenthaltsbeschränkung richtet sich vielmehr allein nach den Vorschriften des AuslG (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 18.07.2003, a.a.O.), so dass § 64 Abs. 2 Satz 2 AuslG insoweit ebenfalls keine Anwendung mehr finden kann.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2004 - 2 L 261/03

    D (A), Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkünfte,

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  • VG Münster, 30.03.2004 - 5 K 125/01

    Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Regelungen über eine länderübergreifende

    Dies ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang, in dem § 51 AsylVfG steht (vgl. dazu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2003 - A 2 B 19/03 -, AuAs 2003, 225), sowie aus Sinn und Zweck dieser Vorschrift.
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