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   OLG Düsseldorf, 12.05.1999 - 12 W 3/93   

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https://dejure.org/1999,16042
OLG Düsseldorf, 12.05.1999 - 12 W 3/93 (https://dejure.org/1999,16042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.1999 - 12 W 3/93 (https://dejure.org/1999,16042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 12 W 3/93 (https://dejure.org/1999,16042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

Papierfundstellen

  • AG 2000, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 331/01

    Geschäftswert aktienrechtlicher Spruchverfahren bei Eingliederung einer

    Er entspricht in der Regel dem Unterschiedsbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Abfindung für die Gesamtheit der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache (§ 18 Abs. 1 KostO; BayObLG AG 1999, 273) vorhandenen außenstehenden Aktionäre (BayObLG AG 1996, 215/276; OLG Düsseldorf AG 2000, 77), soweit dieser Betrag bestimmt oder bestimmbar ist (BayObLGZ 1991, 84/89).

    Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der anderen Obergerichte (vgl. nur BGH DB 1999, 272 und NJW-RR 1999, 1191; OLG Düsseldorf AG 2000, 77 m. w. N.; OLG Hamburg AG 2001, 479/482; OLG Zweibrücken AG 1995, 421/423) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. MünchKomm-AktG/Bilda 2. Aufl. § 306 Rn. 155; Hüffer AktG 5. Aufl. § 306 Rn. 23).

    Für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist vielmehr im Grundsatz der Bruchteil des Geschäftswertes anzusetzen, der dem Verhältnis des Aktienbesitzes des Antragstellers zum Gesamtbestand der Aktien außenstehender Aktionäre entspricht (ebenso OLG Düsseldorf AG 2000, 77/78; KG AG 2001, 590; vgl. auch MünchKomm-AktG/Bilda § 306 Rn. 160).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2006 - 26 W 8/06

    Abfindung und Ausgleich von Aktionären im Rahmen eines Beherrschungs- und

    Für den Fall, dass der angebotene Ausgleich zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltpunkt für die Wertfestsetzung sein (vgl. Senat AG 1987, 314; AG 1998, 236, 238; AG 2000, 77, 78; NZG 2000, 693, 697; Bilda a.a.O. § 306 Rn. 141).
  • BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 159/94

    Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten eines

    Dies entspricht im Übrigen auch der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH DB 1999, 272 und NJW-RR 1999, 1191; OLG Düsseldorf AG 2000, 77 m.w.N.; OLG Hamburg AG 2001, 479/482; OLG Zweibrücken AG 1995, 421/423) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Hüffer AktG 5. Aufl. § 306 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2005 - 19 W 10/03

    Angemessenheit einer Barabfindung für das Ausscheiden außenstehender Aktionäre

    Für den Fall, dass der angebotene Ausgleich zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltpunkt für die Wertfestsetzung sein (vgl. Senat AG 1987, 314; AG 1998, 236, 238; AG 2000, 77, 78; NZG 2000, 693, 697; Bilda a.a.O. § 306 Rn. 141).
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