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OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 8 W 397/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühr: Keine Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei verschuldeter Unkenntnis von der Terminsverlegung
- Judicialis
BRAGO § 28; ; BRAGO § 126; ; ZPO § 227
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 28 § 126; ZPO § 227
Zur Erstattung von Reisekosten des Rechtsanwalts - rechtzeitige Information über Terminsverlegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reisekosten eines Anwalts als vergütungspflichtige "erforderliche Kosten" bei rechtzeitiger Informationüber Terminsverlegung; Risiko- und Verantwortungsbereich des Anwalts hinsichtlich seiner Erreichbarkeit; Erforderlichkeit der organisatorischen Vorsorge des Anwalts ...
Verfahrensgang
- LG Hechingen - 2 O 339/01
- OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 8 W 397/02
Papierfundstellen
- AGS 2003, 246
Wird zitiert von ...
- LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbenermittlers
Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung ist danach auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist (vgl. BVerfG, Neue Justiz 2003, 82 f. m.w.N.).