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   OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 8 W 397/02   

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https://dejure.org/2002,9736
OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 8 W 397/02 (https://dejure.org/2002,9736)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.2002 - 8 W 397/02 (https://dejure.org/2002,9736)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 2002 - 8 W 397/02 (https://dejure.org/2002,9736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Keine Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei verschuldeter Unkenntnis von der Terminsverlegung

  • Judicialis

    BRAGO § 28; ; BRAGO § 126; ; ZPO § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 28 § 126; ZPO § 227
    Zur Erstattung von Reisekosten des Rechtsanwalts - rechtzeitige Information über Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reisekosten eines Anwalts als vergütungspflichtige "erforderliche Kosten" bei rechtzeitiger Informationüber Terminsverlegung; Risiko- und Verantwortungsbereich des Anwalts hinsichtlich seiner Erreichbarkeit; Erforderlichkeit der organisatorischen Vorsorge des Anwalts ...

Verfahrensgang

  • LG Hechingen - 2 O 339/01
  • OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 8 W 397/02

Papierfundstellen

  • AGS 2003, 246
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbenermittlers

    Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung ist danach auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist (vgl. BVerfG, Neue Justiz 2003, 82 f. m.w.N.).
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