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   AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2006 - 208 C 290/06   

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https://dejure.org/2006,20418
AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2006 - 208 C 290/06 (https://dejure.org/2006,20418)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 19.12.2006 - 208 C 290/06 (https://dejure.org/2006,20418)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 208 C 290/06 (https://dejure.org/2006,20418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung einer aufgrund einer Verletzung anwaltlicher Pflichten entstandenen Forderung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsanspruch

  • Anwaltsblatt

    § 49b BRAO
    Hinweis auf Abrechnung nach Gegenstandswert

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Hinweispflicht auf die Abrechnung nach dem Gegenstandswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Fehlender Hinweis nach § 49b BRAO löst keinen Schadenersatz aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 377
  • AGS 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 19.06.2007 - 5 U 467/07

    Rechtstellung des Patienten bei der Herstellung mangelhafter Prothetik durch den

    Das Vorbringen des Beklagten, die Prozessvertreter der Klägerin hätten gegen § 49 b Abs. 5 BRAO verstoßen, weil sie nicht darüber aufgeklärt hätten, dass sie nach dem Gegenstandswert abrechnen würden, ist ohne Belang; daraus ergibt sich keine gebührenrechtliche Konsequenz (Schons AGS 2007, 232).
  • LG Berlin, 07.06.2007 - 51 S 42/07

    Anwaltshaftung: Hinweispflicht auf Abrechnung nach dem Gegenstandswert

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 19. Dezember 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - 208 C 290/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 18.06.2007 - 12 U 51/06

    Anwaltliches Berufsrecht: Schadensersatzpflicht des Anwalts bei unterlassenem

    Dabei kommt es auf die umstrittene Frage, ob die Verletzung der Hinweispflicht aus § 49b Abs. 5 BRAO lediglich standesrechtliche Sanktionen hat (so AG Charlottenburg, AnwBl. 2007, 377; Völtz, BRAK-Mitt. 2004, 103) oder eine Schadensersatzpflicht aus c.i.c. gegenüber dem Mandanten auslösen kann (Hartmann, NJW 2004, 2484), im vorliegenden Fall nicht an.
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