Rechtsprechung
LG Tübingen, 04.12.2019 - 5 T 252/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
RVG VV Nr. 331
Eine Verfahrensgebühr auch bei Zwangsversteigerung eines im Eigentum mehrerer Schuldner (hier: Eheleute) stehenden Grundstücks - Justiz Baden-Württemberg
Anwaltsgebühr bei Zwangsversteigerungsantrag gegen Eheleute
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eine Angelegenheit bei Zwangsversteigerungsantrag gegen mehrere Schuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung der Anwaltsgebühren i.R.e. Antrags auf Zwangsversteigerung eines Grundstücks
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erhöhung der Anwaltsvergütung bei Versteigerung mehrerer Grundstücke bzw. Grundstücksbruchteile (IVR 2020, 117)
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 22.10.2019 - 1 K 47/18
- LG Tübingen, 04.12.2019 - 5 T 252/19
- BGH, 22.09.2022 - V ZB 2/20
Papierfundstellen
- AGS 2020, 223
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Münster, 07.02.1980 - 5 T 46/80
Auszug aus LG Tübingen, 04.12.2019 - 5 T 252/19
Zweifelsfrei handelt es sich um ein Grundstück, eine Versteigerung und damit ein Verfahren (vgl. auch Gerold/Schmidt, der seinerseits eine Entscheidung des LG Münster vom 7.2.1980, Az. 5 T 46/80 = Jur.Büro 1980 S. 1687 Nr. 68 mit zustimmender Anmerkung von Mümmler zitiert, der wiederum auf den Verfahrensbegriff abstellt).
- BGH, 22.09.2022 - V ZB 2/20
Rechtsanwaltsvergütung für die Vertretung des Gläubigers in einem …
Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung u.a. in AGS 2020, 223 veröffentlicht ist, ist für die Tätigkeit des Rechtsanwalts der Gläubigerin nur eine 0, 4 Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG anzusetzen, weil es sich um ein einheitliches Zwangsversteigerungsverfahren handele.Folglich handelt es sich, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung zweier Miteigentumsanteile an einem Grundstück beantragt, zunächst um zwei Verfahren, auch wenn der Antrag in einem einheitlichen Schriftsatz gestellt wird (insoweit zutreffend Traub, IVR 2020, 117 in seiner Anmerkung zur Entscheidung des Beschwerdegerichts).