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   VG Ansbach, 13.08.2007 - AN 11 K 07.30353   

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https://dejure.org/2007,40276
VG Ansbach, 13.08.2007 - AN 11 K 07.30353 (https://dejure.org/2007,40276)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.08.2007 - AN 11 K 07.30353 (https://dejure.org/2007,40276)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. August 2007 - AN 11 K 07.30353 (https://dejure.org/2007,40276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. d
    Afghanistan, Frauen, Flüchtlingsfrauen, alleinstehende Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, Situation bei Rückkehr, westliche Orientierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Göttingen, 05.07.2011 - 2 A 215/09

    Asylfolgeantrag; Christin; Frist; Irak; westliche Prägung

    Die Kammer folgert hieraus jedoch entgegen dem OVG Koblenz (Urteil vom 17.05.2002 -6 A 10217/02-, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, S. 100; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 13.08.2007 -AN 11 K 07.30353-, zitiert nach juris) nicht, dass muslimischen Frauen zuzumuten ist, sich bei einer Rückkehr in ihre Heimat den dort herrschenden Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften anzupassen, um eine etwaige Verfolgung zu verhindern.
  • VG Hamburg, 10.09.2008 - 5 A 466/06

    Politische Verfolgung im Falle der Rückkehr nach Afghanistan für afghanische

    Die Verfolgungsmaßnahmen müssen dabei allein an das Geschlecht anknüpfen und dürfen nicht auch auf anderen Umständen beruhen (VG Ansbach, Urt. v. 13.8.2007, AN 11 K 07.30353 m.w.N; HessVGH, Urt. v. 1.3.2006, 8 UE 3766/04.A, jeweils zit. nach juris; Pelzer/Pennington, Asylmagazin 05/2006 S. 4).
  • VG Göttingen, 30.06.2009 - 2 A 257/08

    Irak, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, soziale Gruppe, westliche

    Die Kammer folgert hieraus jedoch entgegen dem OVG Koblenz (Urteil vom 17.05.2002 - 6 A 10217/02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, S. 100; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 13.08.2007 -AN 11 K 07.30353 -, zitiert nach juris) nicht, dass muslimischen Frauen zuzumuten ist, sich bei einer Rückkehr in ihre Heimat den dort herrschenden Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften anzupassen, um eine etwaige Verfolgung zu verhindern.
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