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   VG Ansbach, 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325   

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VG Ansbach, 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325 (https://dejure.org/2003,66336)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325 (https://dejure.org/2003,66336)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - AN 15 K 03.00325 (https://dejure.org/2003,66336)
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21

    Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit

    Gleiches gilt im Ergebnis nach dem Verwaltungsgericht Ansbach für die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels in einem Porzellanbierkrug im Esszimmer (VG Ansbach, Urteil vom 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325, BeckRS 2003, 29547).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Es besteht kein Automatismus in dem Sinne, dass ein nachgewiesener Verstoß unweigerlich eine negative Prognose ergibt (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 29).

    Gibt es Haushaltsmitglieder, die nicht berechtigt sind, mit den verwahrten Waffen umzugehen, so müssen die Waffen vor diesen sicher verwahrt werden (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 23).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2013 - 22 K 7560/11

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Wegfall der Zuverlässigkeit;

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er die ungesicherte Verwahrung bagatellisiert und sich mit der damit einhergehenden möglichen Gefährdung nicht hinreichend auseinandersetzt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 20 B 782/10 - VG Aachen, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 L 8/11 -, Juris Rn. 76; VG Potsdam, Beschluss vom 9. August 2006 - 3 L 56/06 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 4 und Rn. 22; VG Ansbach, Urteil vom 3. Dezember 2003 - An 15 K 03.00325 -, Juris Rn. 29; VG Dresden, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 2.
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Es besteht kein Automatismus in dem Sinne, dass ein nachgewiesener Verstoß unweigerlich eine negative Prognose ergibt (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 29).

    Gibt es Haushaltsmitglieder, die nicht berechtigt sind, mit den verwahrten Waffen umzugehen, so müssen die Waffen vor diesen sicher verwahrt werden (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 23).

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Der Schlüssel ist jedoch als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen, sodass die Anforderungen an die Aufbewahrung vergleichbar sind, da durch die nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels der Schutz durch den Waffenschrank vor unbefugtem Zugriff Dritter auf die Waffe im Ergebnis aufgehoben wird, weshalb es zur sorgfältigen Aufbewahrung von Waffen auch gehört, den Schlüssel so aufzubewahren, dass er einem Dritten nicht zugänglich ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 23).

    In der Rechtsprechung gibt es verschiedenste Beispiele, was als unzureichendes "Versteck" für einen Waffenschrankschlüssel anzusehen ist - so etwa die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Porzellanbierkrug im Esszimmer (VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325) oder im häuslichen Büro (VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345).

  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943

    Widerruf seiner Waffenbesitzkarte - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften von

    Soweit der Kläger geltend macht, das Verwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen, dass, anders als in den vom Verwaltungsgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris), vorliegend Dritte keine Kenntnis vom Aufbewahrungsort des Schlüssels hatten und es sich bei der rein hypothetischen Möglichkeit, von dem Schlüsselversteck Kenntnis zu erlangen, um keine Tatsache im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG handele, führt sein Einwand nicht zu einer Zulassung.

    Soweit der Kläger das Verfahren als besonders rechtlich schwierig ansieht, weil - anders als in den vom Erstgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325, beide juris) - in dem hiesigen Verfahren Dritte keine Kenntnis von dem Schlüsselversteck hatten, wird auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 2.1.1 verwiesen.

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Es besteht kein Automatismus in dem Sinne, dass ein nachgewiesener Verstoß unweigerlich eine negative Prognose ergibt (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

    Es besteht - anders als das Verwaltungsgericht wohl meint (vgl. BA S. 11) - kein Automatismus in dem Sinne, dass ein nachgewiesener Verstoß unweigerlich eine negative Prognose ergibt (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 29).
  • VG Düsseldorf, 20.08.2012 - 22 K 6853/11

    Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit durch die

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er die ungesicherte Verwahrung bagatellisiert und sich mit der möglichen Gefährdung durch die ungesicherte Munition nicht auseinandersetzt, vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 9. August 2006 - 3 L 56/06 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 4 und Rn. 22; VG Ansbach, Urteil vom 3. Dezember 2003 - An 15 K 03.00325 -, Juris Rn. 29; VG Dresden, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 2.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2007 - 1 M 179/07

    Einziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit

    Dabei dient die geforderte gesicherte Verwahrung nicht nur dazu, unbefugt in der Wohnung befindlichen Personen den Zugriff zu erschweren, sondern sie gewährleistet ebenso, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige, Besucher und Gäste, nicht unkontrolliert an Waffen und Munition gelangen können (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 3. Dezember 2003 - AN 15 K 03.00325 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 9. August 2006 - 3 L 56/06 -, juris; vgl. zu Sorgfaltspflichten in einer ehelichen Wohnung auch BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 94.76 -, NJW 1979, 1564).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VG München, 12.05.2021 - M 7 K 18.2637

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

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