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VG Ansbach, 12.11.1998 - AN 2 K 95.02133 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.11.1998 - AN 2 K 95.02133
- VGH Bayern, 19.04.1999 - 7 ZB 99.440
Wird zitiert von ...
- OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung- …
Nachdem sich das verwaltungsgerichtliche Verfahren aufgrund einer erst am 1.12.1997 vorgelegten Klagebegründung und aufgrund des Umstands verzögerte, dass der Kläger mehrmals darum nachgesucht hatte, vorerst nicht zu terminieren bzw. das Verfahren auszusetzen oder ruhen zu lassen (vgl. Anl. B 9, B 10, B11) , hob das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach schließlich mit Urteil vom 12.11.1998 den Bescheid des Landesjustizprüfungsamts vom 16.11.1995 auf.Die Akten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach zur Verwaltungsstreitsache Wolfgang Herrmann gegen Freistaat Bayern (Gz. AN 2 K 95.02133) wurden beigezogen.
Die Rechtswidrigkeit der Bewertung ergibt sich bereits aufgrund des vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigten Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12.11.1998 (Anl. K 1).
aa) In weitgehend überzeugender Weise setzt sich bereits das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Urteil eingehend mit der Frage der gerichtlichen Kontrolle von Berufszugangsprüfungen auseinander.