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   BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86   

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BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86 (https://dejure.org/1987,1661)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1987 - 1 ABR 53/86 (https://dejure.org/1987,1661)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 (https://dejure.org/1987,1661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer - Zulässigkeit einer gerichtlichen Feststellung im Vorabentscheidungsverfahren - Bestimmtheit eines Feststellungsantrages bezüglich einer betrieblichen Angelegenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 805
  • NZA 1988, 249
  • AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Es steht jedoch der Durchführung des Verfahrens auf Bestellung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG und dem Verfahren vor der Einigungsstelle selbst nicht entgegen (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung - Bildschirm-Entscheidung -).

    Wenn der Senat einen solchen Antrag für zulässig gehalten hat (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1983, aaO), so hat er damit nicht zum Ausdruck gebracht, daß die Zulässigkeit eines jeden Regelungsverlangens des Betriebsrats ohne weitere Voraussetzung zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann.

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    So kann unter den Betriebspartnern streitig sein, ob die Lohngestaltung für außertarifliche Angestellte der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (vgl. Beschluß des Senats vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Es genügt nicht, daß das Rechtsschutzinteresse bei Einleitung des Verfahrens gegeben war, es muß vielmehr noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anträge gegeben sein (BAG Beschluß vom 29. Juli 1982, BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Es genügt nicht, daß das Rechtsschutzinteresse bei Einleitung des Verfahrens gegeben war, es muß vielmehr noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anträge gegeben sein (BAG Beschluß vom 29. Juli 1982, BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Der Streitgegenstand muß dabei so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage selbst mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Er hat daher auch Anträge für zulässig gehalten, mit denen der Streit über den Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zur Entscheidung gestellt wurde, so etwa bei der Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und bei der Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander, bei der Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines Verbesserungsvorschlages, bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie für den Einzelfall oder bei der Dynamisierung des Geldfaktors eines Prämienlohnsystems (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 16. März 1982, BAGE 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Beschluß vom 13. September 1983, BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Er hat daher auch Anträge für zulässig gehalten, mit denen der Streit über den Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zur Entscheidung gestellt wurde, so etwa bei der Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und bei der Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander, bei der Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines Verbesserungsvorschlages, bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie für den Einzelfall oder bei der Dynamisierung des Geldfaktors eines Prämienlohnsystems (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 16. März 1982, BAGE 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Beschluß vom 13. September 1983, BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Streit der Betriebspartner darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Er hat daher auch Anträge für zulässig gehalten, mit denen der Streit über den Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zur Entscheidung gestellt wurde, so etwa bei der Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und bei der Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander, bei der Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines Verbesserungsvorschlages, bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie für den Einzelfall oder bei der Dynamisierung des Geldfaktors eines Prämienlohnsystems (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 16. März 1982, BAGE 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Beschluß vom 13. September 1983, BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Streit der Betriebspartner darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Streit der Betriebspartner darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - und 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 7 und 2 zu § 81 ArbGG 1979).

    Ein solches Feststellungsverfahren kann als sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren auch vor einem Spruch der Einigungsstelle zur Regelung der betreffenden Angelegenheit anhängig gemacht werden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung sowie Beschluß vom 13. Oktober 1987, aaO).

  • BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

    Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

    Dies gilt vorliegend um so mehr, als der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 103 BetrVG bestreitet und sich andererseits der Betriebsrat auf ein solches Beteiligungsrecht beruft (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 12).

    Zwar darf das Rechtsschutzinteresse nicht nur bei Einleitung des Verfahrens, sondern muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag vorliegen (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 12).

    Weiter hat das Bundesarbeitsgericht immer betont, dass der Streit der Betriebspartner, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat (oder nicht) stets zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 3; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 12; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55).

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 131/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Feststellungsinteresse; Beginn und Ende der

    Das Feststellungsinteresse folgt in aller Regel daraus, dass der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in Abrede stellt und deshalb davon absieht, eine mitbestimmte Regelung zu treffen (vgl. statt aller: BAG, 13.10.1987 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 11.06.2002 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70; BAG, 27.01.2004 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56).

    Es steht auch der Durchführung des Verfahrens auf Bestellung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG und dem Verfahren vor der Einigungsstelle selbst nicht entgegen (BAG, 06.12.1983 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7; BAG, 13.10.1987 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7).

    Hiernach muss auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG, 13.10.1987 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 03.05.2006 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61 m. w. N.).

    Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, 13.10.1987 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 03.06.2003 - AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1; BAG, 29.04.2004 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3; BAG, 03.05.2006 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Das kann auch den Umfang des Mitbestimmungsrechts - nicht jedoch dessen konkrete Ausgestaltung - betreffen (vgl. bereits BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - zu B II 2 a und b der Gründe) .

    Der jeweilige Antragsteller ist darlegungspflichtig für diejenigen Tatsachen, aus denen sich das Feststellungsinteresse ergeben soll (vgl. BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - zu B II 3 der Gründe) .

  • LAG Hamburg, 21.09.2000 - 7 TaBV 3/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Regelungsgegenständen des Arbeitsschutzgesetzes

    Ein allgemeines Beschlussverfahren zur Klärung der Frage, ob in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit eine Zuständigkeit der Einigungsstelle besteht, erfordert das Vorliegen eines entsprechenden Rechtsschutzinteresses (vgl. dazu ausführlich BAG, vom 13. Oktober 1987, 1 ABR 53/86 - AP Nr. 7 zu § 81 ArbGG 1979).

    Ein Rechtsschutzinteresse für einen negativen Feststellungsantrag des Arbeitgebers kann daher nur dann bejaht werden, wenn der Betriebsrat sich in einer bestimmten Angelegenheit eines Mitbestimmungsrechts ernsthaft berühmt (BAG vom 13. Oktober 1987 a.a.O.).

    § 256 Abs. 1 ZPO verlangt ein Interesse an alsbaldiger Feststellung (BAG vom 13. Oktober 1987, a.a.O.).

  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Gegenstand eines Feststellungsantrages der Betriebspartner die Frage sein kann, ob von einem Mitbestimmungsrecht auch eine bestimmte Detailregelung, ein bestimmtes Regelungsverlangen gedeckt ist (vgl. zusammenfassend Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Aus einem - wie hier - ernsthaften, durch andere Ereignisse nicht überholten Streit folgt das erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - AP Nr. 7 zu § 81 ArbGG 1979).
  • LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08

    Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen;

    Das Feststellungsinteresse folgt in aller Regel daraus, dass der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in Abrede stellt und deshalb davon absieht, eine mitbestimmte Regelung zu treffen (BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70; BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56; BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 70 m.w.N.).

    Es steht auch der Durchführung des Verfahrens auf Bestellung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG und dem Verfahren vor der Einigungsstelle selbst nicht entgegen (BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7; BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7).

    Hiernach muss auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 7; BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61 m.w.N.).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren

    Über die Frage, ob dem Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht zusteht, kann in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren auch vor einem Spruch der Einigungsstelle entschieden werden (vgl. statt vieler Senatsentscheidung vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - AP Nr. 7 zu § 81 ArbGG 1979 m.w.N.).
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Dieses ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestreitet oder sich der Betriebsrat eines solchen Mitbestimmungsrechts ernsthaft berühmt (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - AP Nr. 7 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 34/89

    Essenszeiten im Dreischichtbetrieb und Arbeitszeit

  • LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Einführung des SAP-Systems für alle

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05

    Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat, Neutralitätspflicht

  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - 5 TaBV 23/08

    Sachverständiger; Tarifvertrag; Abrechnung; Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung;

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 9/89

    Fehlendes Feststellungsinteresse für Antrag im Beschlussverfahren - Überprüfung

  • BAG, 26.08.1988 - 7 ABR 74/86

    Kündigung wegen Entgegenstehen schutzwürdiger militärischer Interessen -

  • LAG München, 14.03.1989 - 2 TaBV 53/88

    Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle;

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