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   BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75   

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https://dejure.org/1977,190
BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 (https://dejure.org/1977,190)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 (https://dejure.org/1977,190)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1977 - 1 ABR 55/75 (https://dejure.org/1977,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - Stellungnahme des Betreibsrates zur Dringlichkeit - Feststellungsantrag - Sachliche Gründe für eine Personalmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 345
  • NJW 1978, 848
  • BB 1978, 1166
  • DB 1978, 447
  • DB 1978, 47
  • AP BetrVG 1972 § 100 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung der Anträge nicht nur von deren Wortlaut ausgegangen, sondern auch vom wirklichen Willen der Antragstellerin (BAG 14, 164 [166] = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 15, 235 [236] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des

    Auszug aus BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung der Anträge nicht nur von deren Wortlaut ausgegangen, sondern auch vom wirklichen Willen der Antragstellerin (BAG 14, 164 [166] = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 15, 235 [236] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Dies gilt gleichermaßen, wenn die Ausschreibung von Arbeitsplätzen zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (vgl. BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345, 354 = AP BetrVG 1972 § 100 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 100 Nr. 1, zu III 5 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

    Nur wenn dem Arbeitgeber insoweit ein grober Vorwurf zu machen ist, kann der Feststellungsantrag wegen offensichtlicher Verkennung der Dringlichkeit abgewiesen werden (vgl. BAG vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/77 - EzA BetrVG 1972, § 100 Nr. 1; NJW 1978, S. 848 ff.).

    Bei der Frage, ob die personelle Maßnahme dringend erforderlich war, ist grundsätzlich maßgebend jedoch allein, ob es mit dem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf zu vereinbaren ist, dass der Arbeitsplatz etwa für längere Zeit unbesetzt bleibt (vgl. insoweit BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - NJW 1978 Seite 848 ff.).

    Auch der Ausnahmecharakter des § 100 BetrVG steht einer Stattgabe des Antrages nicht entgegen, da nach § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bei einer unberechtigten Zustimmungsverweigerung (und entsprechender Ersetzung durch das Gericht) nur eine offensichtliche, d. h. grobe Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers dazu führen kann, dass die vorläufige personelle Maßnahme nicht aufrechterhalten werden darf (BAG vom 07.11.1977, a.a.O., Fitting u.a. § 100 Rdnr. 13 m. w. N.).

    Die Entscheidung darüber, welcher Arbeitnehmer den zu besetzenden Arbeitsplatz endgültig einnehmen soll, ist allenfalls bei der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG zu überprüfen, wenn insoweit Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 II BetrVG geltend gemacht werden können (BAG vom 07.11.1977, a.a.O.).

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Dieser Antrag ist mit dem in § 99 Abs. 4 BetrVG genannten Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur (endgültigen) personellen Einzelmaßnahme identisch (Dietz/ Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 100 Rz 27 f.; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 100 Rz 18; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 100 Rz 7; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 100 Rz 27; vgl. auch BAGE 29, 345, 350 f. = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; a.A. Kraft, GK-BetrVG, 3. Bearb., § 100 Rz 27).

    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Rechtsprechung des Senats (BAGE 29, 345, 356 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) steht dieser Auffassung nicht entgegen.

    Jedenfalls dann, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung nach § 99 Abs. 3 BetrVG - sei es vor oder gleichzeitig mit dem Widerspruch nach § 100 Abs. 2 Satz 2 BetrVG - schon verweigert hat, zwingt § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG den Arbeitgeber, das Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG und das Verfahren über die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Maßnahme zu verbinden (Dietz/Richardi, aaO, § 100 Rz 28; Galperin/Löwisch, aaO, § 100 Rz 18; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 100 Rz 7; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 100 Rz 27; Heinze, aaO, Rz 376; vgl. auch BAGE 29, 345, 350 f. = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972).

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