Rechtsprechung
   BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2300
BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86 (https://dejure.org/1987,2300)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1987 - 6 ABR 1/86 (https://dejure.org/1987,2300)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 (https://dejure.org/1987,2300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 65
  • BB 1987, 1669
  • AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
    Der Senat mißt diesen Anträgen allerdings lediglich unterstützenden Charakter bei (BAGE 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; 37, 31, 42 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979), so daß über sie durch den Beschluß des Landesarbeitsgerichts auch ohne ausdrückliche Erwähnung in Tenor und Gründen mitentschieden worden ist.
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
    Der Senat mißt diesen Anträgen allerdings lediglich unterstützenden Charakter bei (BAGE 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; 37, 31, 42 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979), so daß über sie durch den Beschluß des Landesarbeitsgerichts auch ohne ausdrückliche Erwähnung in Tenor und Gründen mitentschieden worden ist.
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76

    Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und

    Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
    Dazu hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 - BAGE 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972) ausgeführt, die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, wenn von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ohne einsichtige, vernünftige Gründe abgewichen wird (BAG, aaO, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch die Rechtsprechung des BAG zu § 27 BetrVG 1952, BAG Beschluß vom 29. Januar 1965 - 1 ABR 8/64 - AP Nr. 8 zu § 27 BetrVG; herrschende Meinung im Schrifttum: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 26 Rz 22; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 13; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 26 Rz 22; Fitting/ Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 26 Rz 13).
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche

    Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
    Jedenfalls unter den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Umständen bestand auch keine Pflicht des Wahlleiters, den Antragsteller zu einem Verzicht zu befragen oder die anderen Betriebsratsmitglieder über die Bedeutung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG aufzuklären (so Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluß vom 23. November 1972 - 8 TaBV 26/72 - DB 1973, 433).
  • BAG, 29.01.1965 - 1 ABR 8/64

    Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender - Gruppenzugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
    Dazu hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 - BAGE 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972) ausgeführt, die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, wenn von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ohne einsichtige, vernünftige Gründe abgewichen wird (BAG, aaO, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch die Rechtsprechung des BAG zu § 27 BetrVG 1952, BAG Beschluß vom 29. Januar 1965 - 1 ABR 8/64 - AP Nr. 8 zu § 27 BetrVG; herrschende Meinung im Schrifttum: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 26 Rz 22; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 13; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 26 Rz 22; Fitting/ Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 26 Rz 13).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auch wenn er zur Begründung auf den Inhalt der Antragsschrift des Konzernbetriebsrats Bezug genommen hat, kann aufgrund der klaren Antragsformulierung nicht angenommen werden, er habe ohne eigenen Sachantrag nur den Antrag des Konzernbetriebsrats unterstützen wollen (dazu BAG 26. März 1987 - 6   ABR 1/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 26 Nr. 3) .
  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91

    Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden; Gruppenschutz

    Die gegenteilige Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 - AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972) sei mit der Novellierung des BetrVG 1988 und der gebotenen gruppenfreundlichen Auslegung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht mehr vereinbar und daher überholt.

    Wegen der Bedeutung des Gruppenschutzes stellt ein Verstoß gegen diese Vorschrift einen Verstoß gegen eine wesentliche Wahlvorschrift dar (vgl. Beschluß des Ersten Senats vom 12. Oktober 1976, BAGE 28, 219, 223 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 3b der Gründe; Beschluß des Sechsten Senats vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 - AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 2c der Gründe).

  • LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90

    Betriebsrat: Gruppenschutz - teleologische Reduktion des § 26 Abs. 1 Satz 2

    1.) a) Im rechtlichen Ausgangspunkt teilen die Beschwerderichter zunächst die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Wahl zum Betriebsrats-Vorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, sofern von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG , wonach der Vorsitzende und sein Stellvertreter nicht derselben Gruppe angehören sollen, wenn der Betriebsrat aus Vertretern beider Gruppen besteht, ohne einsichtige und vernünftige Gründe abgewichen wird (BAG, Beschluss vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 -, AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 2 c der Gründe m.w.N. zur Repr.)).

    Die insoweit im Beschluss des BAG vom 26. März 1987 (AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe) anklingende gegenteilige Auffassung ist mit der gesetzlichen Neuregelung und der gebotenen gruppenfreundlichen Auslegung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht mehr vereinbar und erscheint obsolet.

  • LAG Bremen, 26.06.1991 - 2 TaBV 32/90

    Betriebsratswahl: Wahl des Vorsitzenden bzw. Stellvertreters - Verletzung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht