Rechtsprechung
BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeitsfeststellung einer Betriebsratswahl wegen Nichtbestellung eines Vertreters der Angestelltengruppe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVerfG § 26 Abs. 1 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1988, 65
- BB 1987, 1669
- AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 7
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73
Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter - …
Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
Der Senat mißt diesen Anträgen allerdings lediglich unterstützenden Charakter bei (BAGE 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; 37, 31, 42 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979), so daß über sie durch den Beschluß des Landesarbeitsgerichts auch ohne ausdrückliche Erwähnung in Tenor und Gründen mitentschieden worden ist. - BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der …
Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
Der Senat mißt diesen Anträgen allerdings lediglich unterstützenden Charakter bei (BAGE 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; 37, 31, 42 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979), so daß über sie durch den Beschluß des Landesarbeitsgerichts auch ohne ausdrückliche Erwähnung in Tenor und Gründen mitentschieden worden ist. - BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76
Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und …
Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
Dazu hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 - BAGE 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972) ausgeführt, die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, wenn von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ohne einsichtige, vernünftige Gründe abgewichen wird (…BAG, aaO, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch die Rechtsprechung des BAG zu § 27 BetrVG 1952, BAG Beschluß vom 29. Januar 1965 - 1 ABR 8/64 - AP Nr. 8 zu § 27 BetrVG;… herrschende Meinung im Schrifttum: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 26 Rz 22;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 13;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 26 Rz 22;… Fitting/ Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 26 Rz 13). - BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …
Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
Jedenfalls unter den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Umständen bestand auch keine Pflicht des Wahlleiters, den Antragsteller zu einem Verzicht zu befragen oder die anderen Betriebsratsmitglieder über die Bedeutung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG aufzuklären (so Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluß vom 23. November 1972 - 8 TaBV 26/72 - DB 1973, 433). - BAG, 29.01.1965 - 1 ABR 8/64
Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender - Gruppenzugehörigkeit - …
Auszug aus BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
Dazu hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 - BAGE 28, 219 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972) ausgeführt, die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, wenn von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ohne einsichtige, vernünftige Gründe abgewichen wird (…BAG, aaO, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch die Rechtsprechung des BAG zu § 27 BetrVG 1952, BAG Beschluß vom 29. Januar 1965 - 1 ABR 8/64 - AP Nr. 8 zu § 27 BetrVG;… herrschende Meinung im Schrifttum: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 26 Rz 22;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 26 Rz 13;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 26 Rz 22;… Fitting/ Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 26 Rz 13).
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens
Auch wenn er zur Begründung auf den Inhalt der Antragsschrift des Konzernbetriebsrats Bezug genommen hat, kann aufgrund der klaren Antragsformulierung nicht angenommen werden, er habe ohne eigenen Sachantrag nur den Antrag des Konzernbetriebsrats unterstützen wollen (dazu BAG 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 26 Nr. 3) . - BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91
Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden; Gruppenschutz
Die gegenteilige Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 - AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972) sei mit der Novellierung des BetrVG 1988 und der gebotenen gruppenfreundlichen Auslegung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht mehr vereinbar und daher überholt.Wegen der Bedeutung des Gruppenschutzes stellt ein Verstoß gegen diese Vorschrift einen Verstoß gegen eine wesentliche Wahlvorschrift dar (vgl. Beschluß des Ersten Senats vom 12. Oktober 1976, BAGE 28, 219, 223 = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 3b der Gründe; Beschluß des Sechsten Senats vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 - AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 2c der Gründe).
- LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90
Betriebsrat: Gruppenschutz - teleologische Reduktion des § 26 Abs. 1 Satz 2 …
1.) a) Im rechtlichen Ausgangspunkt teilen die Beschwerderichter zunächst die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Wahl zum Betriebsrats-Vorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, sofern von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG , wonach der Vorsitzende und sein Stellvertreter nicht derselben Gruppe angehören sollen, wenn der Betriebsrat aus Vertretern beider Gruppen besteht, ohne einsichtige und vernünftige Gründe abgewichen wird (BAG, Beschluss vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 -, AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 2 c der Gründe m.w.N. zur Repr.)).Die insoweit im Beschluss des BAG vom 26. März 1987 (AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe) anklingende gegenteilige Auffassung ist mit der gesetzlichen Neuregelung und der gebotenen gruppenfreundlichen Auslegung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht mehr vereinbar und erscheint obsolet.
- LAG Bremen, 26.06.1991 - 2 TaBV 32/90
Betriebsratswahl: Wahl des Vorsitzenden bzw. Stellvertreters - Verletzung des …
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