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   BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70   

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BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70 (https://dejure.org/1971,2904)
BAG, Entscheidung vom 29.09.1971 - 4 AZR 383/70 (https://dejure.org/1971,2904)
BAG, Entscheidung vom 29. September 1971 - 4 AZR 383/70 (https://dejure.org/1971,2904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte - Selbständige Dienststelle - Kommunale Kasse - Kassenleiter

Papierfundstellen

  • AP §§ 22, 23 BAT Nr. 45
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.09.1967 - 4 AZR 432/66

    Qualifikation der Landeshauptkasse - Institution - Vorschriften der

    Auszug aus BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70
    Dies, folgt auch aus §§ 2 Ziff, 1 und 3 Abs, 1 der RKÖ, durch die Beschränkung des Geltungsbereichs auf die Reichshauptkasse, die Oberkassen und die Amtskassen im staatlichen Bereich, worunter jetzt nicht nur die Kassen der Bundesverwaltun'g, sondern auch die staatlichen Kassen der Bundesländer fallen , (vgl, BAG 20, 102 /T0j?7 = AP Nr, 11 zu §§ 22, 23 BAT sowie Nr, 110 und 111 zu § 3 T0 A; auch Wolff, H J», Verwaltungsrecht, 2, Auf1».19679 Bd, III, S, 314 - 315)» Dasselbe ergibt sich weiterhin aus den §§ 49 ff, des Burdesgesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (vom 19» August 1969 - BGBl, I, So 1275)9 das nux für Kassen des Bundes und der Bundesländer gilt, nicht aber für die Kassen der Gemeinden und Gemeindeverbände (§ 57)° Daran ändert auch der Umstand nichts, daß kommunale Kassen wie die des Beklagten gewisse Kassengeschäfte, etwa im Bereiche der Auftragsverwaltung, nach den fachlichen Bestimmungen der RKO zu erledigen haben.
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 300/97

    Eingruppierung - Angestellte in einer Zahlstelle

    Eine kommunale Kasse ist - selbst wenn sie im Bereich der Auftragsverwaltung Kassengeschäfte nach den fachlichen Bestimmungen der RKO zu erledigen hat - keine Kasse im Sinne der Reichskassenordnung (RKO) (Bestätigung von BAG Urteil vom 29. September 1971 - 4 AZR 383/70 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT).

    aa) Eine kommunale Kasse ist - selbst wenn sie im Bereich der Auftragsverwaltung gewisse Kassengeschäfte nach den fachlichen Bestimmungen der RKO zu erledigen hat - nicht eine solche im allgemeinen Sinne der RKO (BAG Urteil vom 29. September 1971 - 4 AZR 383/70 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT).

    Die Verordnung ist für den kommunalen Bereich aufgrund von § 105 Abs. 2 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verabschiedet und von den Bundesländern mit unterschiedlichen Änderungen und Ergänzungen für die Kassen von Gemeinden und Kommunalverbänden zunächst in Geltung belassen worden (Senatsurteil vom 29. September 1971 - 4 AZR 383/70 - aaO).

  • BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74

    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter

    Nach alledem sind die hier anzuwendenden Tätigkeitsmerkmale dann erfüllt, wenn ein Angestellter nach Maßgabe der kassenrechtlichen Bestimmungen die Gemeindekasse leitet (vgl. BAG AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT) und daneben zu gleich Leiter der Vollstreckungsstelle ist, was dann zutrifft wenn er verantwortlich zu prüfen hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben sind, ihm die Ausfertigung der Vollstreckungsklausel obliegt und er die Vollstreckungsmaßnahmen zu veranlassen hat, ohne daß er sie selbst im einzelnen ausführen muß (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen; Clemens-Scheuring- Steingen-Görner-Opalke-Wiese, BAT, Hauptband II, BL Anm. 58; Däübler-Gmelin, Komm, zur Vergütungsordnung des BAT, Rdnr. 72 zu VergGr. V b, S. 197; auch Wolff, H.J., Verwaltungsrecht, Band 111, 3. Aufl., S. 333).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Mit dem Landesarbeitsgericht ist nämlich davon auszugehen, daß die Vergütungsordnung zum BAT als technische Angestellte nur solche Angestellten ansieht, deren Tätigkeit technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse erfordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. das Urteil des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 19751 mit weiteren Nachweisen).

    V b BAT Pallgruppe 1 wird das Landesarbeitsgericht neben den für die Tätigkeit des Klägers geforderten künstlerischen Fähigkeiten auch dessen Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiete der Fotografie, der Anatomie, der Physiologie sowie der sonstigen in Betracht kommenden medizinischen Fachgebiete mitzuberücksichtigen haben (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Ferner wird es zu beachten haben, daß auch im Bereiche der Humanmedizin die Herstellung von anatomischen und physiologischen Darstellungen mit Mitteln der Graphik, wenn darin das Arbeitsergebnis der Tätigkeit des Angestellten besteht, ein Arbeitsvorgang sein kann (vgl. dazu das Urteil des Senats AP Nr. 26 ai §§ 22, 23 BAT 1975), daß das jedoch andererseits dann nicht zutrifft, wenn die graphischen Darstellungen aufgrund unterschiedlicher Anforderungen verschiedenen Vergütungsgruppen zuzuordnen sein sollten (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 3« Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen haben, daß sich die zutreffende Vergütung des Klägers auch erst aus einer zusammenfassenden Betrachtung aller seiner Arbeitsvorgänge nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT n.F. ergeben kann (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975"mit weiteren Nachweisen).

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