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   BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55   

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BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55 (https://dejure.org/1958,1023)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1958 - 2 AZR 206/55 (https://dejure.org/1958,1023)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 206/55 (https://dejure.org/1958,1023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche befristete Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 455
  • DB 1958, 403
  • AP KSchG § 1 Nr. 50
 
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53

    Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Wenn auch eine außerordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Prist ausgesprochen werden kann (BAG 1, 237 Z3ö7; BAG, Urteil des 2.Senats vom 3« Oktober 1957 - 2 AZR 13/55 -), so ist doch nicht jede unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschehene Kündigung ohne weiteres daraufhin zu prüfen, ob sie sowohl eine ordentliche als auch eine ausserordentliche befristete Kündigung darstellt.

    Eine solche Würdigung kommt nur dann in Betracht, wenn der Kündigende erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, daß es sich auch um eine ausserordentliche befristete Kündigung aus wichtigem oder sonstigem gesetzlich zulässigem Grund handelt (BAG 1, 237 £238>7; Hueck- Nipperdey, Lehrbuch, Bd. I, S.Aufl., 1958, § 59 V 1 zu Fußnote 62 S.538).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Es genügen vielmehr bereits solche Umstände, die bei verständiger Würdigung und Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als angemessen und billigenswert erscheinen lassen (BAG 1, 99 1027; BAG AP Kr. 21 zu § 1 KSchG)» Demnach durfte das Landesarbeitsgericht es nicht ohne Verletzung des durch § 1 Abs. 2 KSchG gebotenen Bewertungsmaßstabes ausschließlich darauf ab stellen, inwieweit der Beklagten zuzumuten war, mit der Kündigung noch länger zu warten.
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Dazu gehörte somit in vorliegendem Fall die Darlegung der Beklagten, die von ihr zum Anlaß der Kündigung genommene Krankheit des Klägers sowie die sonst gegen ihn erhobenen Beanstandungen seien so schwer wiegende Umstände gewesen, daß ihr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nicht bis zum Ablauf des nächsten ordentlichen Kündigungstermins habe zugemutet werden können (BAG 2, 214 £21ß/).
  • BAG, 03.10.1957 - 2 AZR 13/55

    Rückerstattungsberechtigter - Unüberwindliches Mißtrauen - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
    Wenn auch eine außerordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Prist ausgesprochen werden kann (BAG 1, 237 Z3ö7; BAG, Urteil des 2.Senats vom 3« Oktober 1957 - 2 AZR 13/55 -), so ist doch nicht jede unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschehene Kündigung ohne weiteres daraufhin zu prüfen, ob sie sowohl eine ordentliche als auch eine ausserordentliche befristete Kündigung darstellt.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung -

    Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn das Arbeitsverhältnis durch das beanstandete Verhalten konkret berührt wird (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Soweit die Kündigung von der Beklagten in der Berufungsinstanz weiter damit begründet worden ist, der Kläger habe am 12. Dezember 1994 noch unter Alkoholeinwirkung stehend den Reservedienst angetreten, ist schon fraglich, ob die Beklagte sich auf diesen nachgetragenen Umstand angesichts der Tatsache, daß hierzu der Personalrat nicht angehört worden ist, überhaupt berufen kann (vgl. dazu die einschlägige Senatsrechtsprechung u. a. Urteile vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG und vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 4 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Im übrigen rügt der Kläger zu Unrecht, die Beklagte habe im Rahmen der Betriebsratsanhörung Ausführungen dazu machen müssen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich sei; in der mitgeteilten Kündigungsabsicht liegt bereits die Verneinung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. für die betriebsbedingte Kündigung Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK III 2 a Nr. 11, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 29. März 199O - 2 AZR 389/90 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 4 der Gründe).
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