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   BAG, 24.05.1957 - 4 AZR 501/54   

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https://dejure.org/1957,608
BAG, 24.05.1957 - 4 AZR 501/54 (https://dejure.org/1957,608)
BAG, Entscheidung vom 24.05.1957 - 4 AZR 501/54 (https://dejure.org/1957,608)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 1957 - 4 AZR 501/54 (https://dejure.org/1957,608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung - Risiko beim Arbeitnehmer - Unterbrechung der Verjährung - Klage - Klagänderung - Wechsel der beklagten Partei - Zahlung rückständigen Gehalts - Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 94
  • DB 1957, 775
  • AP BGB § 198 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich der Schuldner dann nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann, wenn sie gegen das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung verstößt (vgl. nur BGH v. 14.11.2013 - IX ZR 215/12, juris; Palandt/Ellenberger, Vorb. § 194 Rdnr. 16; BAG v. 24.05.1957 - 4 AZR 501/54, AP § 198 BGB Nr. 2).
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Dementsprechend unterbricht auch eine unzulässige Klage die Verjährung (RGZ 84, 309, 310 f; 149, 321, 326; BGH, Urteil vom 20.12.1973 - III ZR 154/71 - WM 1974, 353, 354 = LM Telegraphenwegegesetz Nr. 3/4), dagegen nicht eine Klage gegen den falschen Schuldner (BAG, Urteil vom 24.5.1957 - 4 AZR 501/54 = BB 1957, 822; Soergel/Augustin, BGB, 11. Aufl., § 209 Rdn. 11; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 209 Rdn. 8), weil von dieser eine den richtigen Schuldner warnende Wirkung nicht ausgehen kann.
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Die Verjährungseinrede kann durch den Gegeneinwand unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB entkräftet werden (vgl. Palanüt/Heinrichs BGB 50. Aufl. vor § 194 Rdn. 10; BGB RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 222 Rdn. 10, 11, jeweils m.w.N.; BAG AP § 198 BGB Nr. 2 mit Anm. Larenz).
  • BAG, 29.07.1966 - 3 AZR 20/66

    Unterhaltsvergleich - Nettoruhegehaltsbeträge - Abtretung - Ermittlung des

    Es beruft sich auf den Grundsatz, daß die Verjährungseinrede durch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entkräftet werden kann, wenn der Gläubiger von der rechtzeitigen Klageerhebung durch das Verhalten des Schuldners, wenn auch unabsichtlich, abgehalten worden ist (BAG 5, 94 = AP Nr. 2 zu § 198 EGB; 7, 71 = AP Nr» 42 zu § ) TO.A; BGH LM Nr. 2 zu § 242 (C b) EGB; vgl» im übrigen die zahlreichen Nachweise bei Staudinger-Weber, BGB, II. Bd", 11. Aufl., § 242 Anra.
  • ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13

    Insolvenzsozialplan, Massenunzulänglichkeit, Verjährung, Feststellungsinteresse

    Auch eine unabsichtliche Abhaltung von einer Klageerhebung kann zu einer unzulässigen Ausübung der Verjährungseinrede führen (BAG v. 24.5.1957, 4 AZR 501/54, AP Nr. 2 zu § 198 BGB).
  • BAG, 01.02.1960 - 5 AZR 20/58

    Kündigung - Verjährung - Gehaltszahlungsanspruch

    erkennen, die es zulassen, der Beklagten wegen ihrer Berufung auf die Verjährung allgemein unzulässige Rechtsauslihung oder ein speziell doloses Verhalten vorzuwerfen (vgl" BAG 5, 94 Z96, 97/ = AllNr" 2 zu § 198 BGB) " Die bloße Tatsache, daß die Beklagte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, verschließt ihr die Berufung auf die Einrede der Verjährung selbstverständlich nicht, weil sie, die mit dem Kläger in privatrechtlichen Beziehungen stand, hierbei sich auf eine Verjährung ebenso wie jeder andere private Rechtsgenosse berufen kann" 4" Aus dem bisher Ausgeführten folgt, daß die vom Kläger für 1954 verfolgten Gehaltsansprüche im Gesamtbeträge von 7"064,05 DM brutto verjährt sind".
  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

    Rechtsprechung davon aus, eine unzulässige Rechtsausübung liege nur vor, wenn der Schuldner - sei es auch unabsichtlich - den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat (BAG 5, 94 [96] = AP Ir. 2 zu § 198 BGB; BAG 9, 7 [15] = AP Nr. 1 zu § 209 BGB; BAG AP Nr. 2 zu § 209 BGB; Urteil vom 28. Mai 1964 - 5 AZR 499/63 zur Veröffentlichung bestimmt; Hneck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7« Aufl" , 1« Bä«, § 40 A m . VIII 1 S" 290).
  • BAG, 28.05.1964 - 5 AZR 499/63

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Einrede der Verjährung - Musterprozesse -

    flach § 225 BGB kann die Verjährung zwar durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert , Q werden , Die Geltendmachung der Verjährung ist aber unzulässige Rechtsausühung, wenn der Schuldner - sei es auch nur unabsichtlich - den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat (BAG 5, 94 C96'J = AP Nr, 2 zu § 198 BGB; BAG 9, 7 [15J = AP Nr» 1 zu § 209 BGB; BAG AP Nr" 2 zu § 209 BGB; BAG AP Nr» 42 zu § 3 TO»A; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7° Aufl», Io Bd", § 40 Amu» VIII 1, S» 290)" Die Klägerin hat insoweit vorgetragen, ihr sei ebenso wie den anderen nichtorganisierten Ärzten bekannt gewesen, daß die Präge der Vergütung des Bereitschaftsdienstes im Kosteninteresse durch Musterprozesse geklärt werden solle» Da die nichtorganisierten Ärzte von der Beklagten stets ebenso behandelt worden seien wie die organisierten Ärzte, habe sie darauf vertrauen können, daß eine allgemeine Regelung zwischen der Beklagten und den Verbänden auch auf sie angewendet werden würde» Das Landesarbeitsgericht wird - unter Umständen auf Grund einer Ergänzung des Sachvortrags der Klägerin gemäß § 139 ZPO - zu prüfen haben, ob die Beklagte durch ihr Verhalten den Eindruck er weckt hat, sie werde allen angestellten Ärzten gegenüber die Einrede der Verjährung nicht geltend machen» In diesem Zusammenhang können sowohl allgemeine Verlautbarungen der Beklagten als auch der Wortlaut der Erklärungen von Bedeutung sein, die die Beklagte einzelnen nichtorganisierten Ärzten gegenüber abgegeben hat, die eine Klage erheben wollten, sofern die Klägerin hiervon Kenntnis erhalten hat» Hätte die Beklagte einen der artigen Rechtsschein erweckt, so käme es auf ihren etwa entgegenstehenden inneren Willen nicht an» Selbst wenn sich aber in den Kreisen der beteiligten nichtorganisierten Ärzte auch ohne Zutun der Beklagten, aber für diese erkennbar, die Auffassung verbreitet hätte, es bedürfe wegen der anhängigen Musterprozesse nicht der 10 - Geltendmachung der Ansprüche seitens jedes einzelnen Arztes, da die Streitfragen auf kollektiver Ebene für alle Arbeitnehmer entschieden würden, sei es durch die Musterprozesse selbst, sei es durch besondere Vereinbarungen, so könnte sich die Beklagte nicht auf die Einrede der Verjährung berufen» Denn dann wäre die Beklagte als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes kraft ihrer Eürsorgepflicht gehalten gewesen, dieser irrigen Auffassung alsbald entgegenzutreten» Die Erhebung der Einrede der Verjährung verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Dienstherr seine Arbeitnehmer über die ihnen zustehenden Ansprüche nicht hinreichend unterrichtet hat (BAG 3, 253 [258'J = AP Nr» 16 zu § 3 T0»A; vgl» auch BAG 14, 193 ff» = AP Nr» 5 zu § 611 BGB Öffent-, licher Dienst und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22» November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP Nr» 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst)» Zu der erforderlichen Unterrichtung der Arbeitnehmer gehört aber bei verständlichem Irrtum der Arbeitnehmer auch, daß der Dienstherr auf die Notwendigkeit von Einzelschritten zur Unterbrechung der Verjährung hinweist, wenn er demnächst die Einrede der Verjährung erheben will, obwohl er schon anderen in gleicher Lage befindlichen Ärzten, die an ihn heran traten, ohne weiteres eine Verzichtserklärung abgegeben hat».
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.1997 - 11 Sa 831/96

    Anspruch auf tarifgerechte Eingruppierung; Durchführung einer Überprüfung einer

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  • LAG Hamburg, 15.06.1988 - 8 Sa 22/88

    Verjährung von Masseschuldenansprüchen gegen den Konkursverwalter;

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  • LAG Schleswig-Holstein, 24.10.1984 - 4 Sa 16/84

    Unterbrechung der Verjährung von persönlichen Ansprüchen durch

  • BAG, 11.12.1964 - 5 AZR 126/64

    Berufsverband - Erklärung des Arbeitgebers - Schweben von Musterprozessen -

  • BAG, 11.06.1959 - 4 AZR 205/57

    Angestellte des öffentlichen Dienstes - Geltendmachung von Ansprüchen - Eintritt

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