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   OLG Jena, 26.08.2005 - AR (S) 51/05   

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https://dejure.org/2005,30213
OLG Jena, 26.08.2005 - AR (S) 51/05 (https://dejure.org/2005,30213)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.08.2005 - AR (S) 51/05 (https://dejure.org/2005,30213)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. August 2005 - AR (S) 51/05 (https://dejure.org/2005,30213)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • AG Hildburghausen - 340 Js 11171/04
  • OLG Jena, 26.08.2005 - AR (S) 51/05
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 11.01.2005 - AR (S) 185/04

    Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Jena, 26.08.2005 - AR (S) 51/05
    Die Festsetzung der auf die bewilligte Pauschgebühr entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer obliegt, wie die Festsetzung der Gebühren insgesamt, nach der gesetzlichen Neuregelung durch das RVG dem Kostenbeamten des erstinstanzlichen Gerichts (Senat, StraFo 2005, 172 ).
  • OLG Jena, 18.09.2006 - 1 AR (S) 38/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Wahlverteidiger, Strafrechtliches

    Insoweit unterscheidet sich die Festsetzung der Pauschgebühr nach § 42 RVG , auch wenn der Gesetzeswortlaut fast identisch ist, wesentlich von der Festsetzung einer Pauschgebühr gem. § 51 RVG (vgl. Senatsbeschluss AR (S) 51/05, NJW 2006, 933).
  • OLG Jena, 18.09.2006 - AR (S) 38/06
    Insoweit unterscheidet sich die Festsetzung der Pauschgebühr nach § 42 RVG, auch wenn der Gesetzeswortlaut fast identisch ist, wesentlich von der Festsetzung einer Pauschgebühr gem. § 51 RVG (vgl. Senatsbeschluss AR (S) 51/05, NJW 2006, 933).
  • OLG Jena, 18.09.2006 - 1 ARs 38/06

    Pauschgebühr für den Wahlanwalt; strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren

    Insoweit unterscheidet sich die Festsetzung der Pauschgebühr nach § 42 RVG, auch wenn der Gesetzeswortlaut fast identisch ist, wesentlich von der Festsetzung einer Pauschgebühr gem. § 51 RVG (vgl. Senatsbeschluss AR (S) 51/05, NJW 2006, 933).
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