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   VGH Bayern, 22.03.1973 - 6 XII 72   

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https://dejure.org/1973,15794
VGH Bayern, 22.03.1973 - 6 XII 72 (https://dejure.org/1973,15794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.1973 - 6 XII 72 (https://dejure.org/1973,15794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 1973 - 6 XII 72 (https://dejure.org/1973,15794)
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Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Anspruch; Masseland

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Papierfundstellen

  • AgrarR 1973, 402
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.02.1956 - I B 57.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.1973 - 6 XII 72
    Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung von Masseland steht einem Teilnehmer außerhalb seines Abfindungsanspruchs nicht zu (so auch BVerwG, Beschluß vom 13.2.1956 in RdL 1956 S. 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12

    Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen

    Da die Zuteilung außerhalb des Neugestaltungs- und Abfindungsrahmens erfolgt, ist die hierzu ermächtigte Flurbereinigungsbehörde nicht zu konkreten Verhaltensweisen verpflichtet, sondern primär nur gehalten, die Auswahl des Zuweisungsempfängers danach auszurichten, ob das Land einer dem Zweck der Flurbereinigung entsprechende Nutzung zugeführt oder erhalten werden kann, um einer der gesetzlich zulässigen Verwendungsarten zu genügen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.12.1980 - 5 B 109.79 -, Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3; BayVGH, Urt. v. 22.03.1973 - Nr. 6 XIII 72 -, AgrarR 1973, 402; auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.09.1963 - V 56/63 - Senatsurt. v. 22.07.2008 - 7 S 1428/06 -).

    Nr. 3987 an den Kläger gegenüber dem Beigeladenen ermessensfehlerhaft und das Zuteilungsermessen zu seinen Gunsten möglicherweise sogar dahin reduziert gewesen wäre, dass die Zuteilung rechtmäßig nur an ihn hätte erfolgen können, weil ansonsten sein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verletzt würde (vgl. Senatsurt. v. 22.07.2008 - 1428/06 - BVerwG, Beschl. v. 02.12.1980 - 5 B 109.79 -, Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3; BayVGH, Urt. v. 22.03.1973 - 6 XII 72 , AgrarR 1973, 402).

    Für die vom Landesamt in Abänderung des Flurbereinigungsplans verfügte Zuteilung an den Beigeladenen mag vor diesem Hintergrund zwar vordergründig gesprochen haben, dass dessen Abfindungsgrundstück unmittelbar an die Aufstockungsfläche angrenzt und insofern beide Grundstücke zusammen bewirtschaftet werden könnten (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 22.03.1973, a.a.O.), wenngleich auch - im Hinblick auf die teilweise vorgegebene Grünlandnutzung des Abfindungsgrundstücks - nicht einheitlich als Ackerland.

  • VGH Bayern, 07.05.2002 - 13 A 99.3722

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Flurbereinigungsplans;

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  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 13 A 08.70

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; Biotopstrukturen als

    Unter diesen Umständen erfordert die wertgleiche Abfindung die Inanspruchnahme des dem Beigeladenen nach § 54 Abs. 2 FlurbG zugeteilten Masselandgrundstücks 960. Der Rückgriff auf eine solche Wertzuteilung bewirkt grundsätzlich keine Rechtsbeeinträchtigung, weil auf den Erwerb von Land, das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigt wurde, kein Rechtsanspruch besteht (st. Rspr., BVerwG vom 2.12.1980 Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3; BayVGH vom 22.2.1973 AgrarR 1973, 402; BayVGH vom 28.6.2004 Az. 13 A 01.1909).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.1888

    Flurbereinigungsverfahren - Vergabe von Masseland - Abweichung von

    Aus diesem Grund hat kein Teilnehmer einen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Masseland, sondern lediglich ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BVerwG vom 2.12.1980 Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 3; BayVGH vom 22.3.1973 AgrarR 1973, 402).
  • VGH Bayern, 07.05.2003 - 13 A 00.445

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Flurbereinigungsplans;

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