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   OLG Nürnberg, 26.10.1982 - 5 W 3202/82   

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https://dejure.org/1982,3284
OLG Nürnberg, 26.10.1982 - 5 W 3202/82 (https://dejure.org/1982,3284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.1982 - 5 W 3202/82 (https://dejure.org/1982,3284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 5 W 3202/82 (https://dejure.org/1982,3284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung; Nebeneinanderbestehen von mit Klage und Widerklage geltend gemachten Ansprüchen; Vorliegen verschiedener Streitgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 19
    Streitwert bei Klage auf Rückzahlung und Widerklage auf Restzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1983, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 W 32/09

    Streitwert eines Prozessvergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger

    Da der Vergleich selbst nicht der Rechtskraft fähig ist und auch keine der Rechtskraft ähnlichen Wirkungen besitzt (vgl. BGHZ 86, 186; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., vor § 322 Rdnr. 9 a), führt die in § 45 Abs. 4 GKG angeordnete Analogie dann zu einer Erhöhung des Streitwerts nicht nur für den Vergleich, sondern auch für den Rechtsstreit, wenn die Parteien in ihrer materiellrechtlichen Einigung des Vergleichs zugleich Regelungen über die zur Hilfsaufrechnung gestellten Forderungen getroffen haben (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1987, 1383; OLG Hamm JurBüro 1983, 1680; OLG Köln MDR 1979, 412; OLG Bamberg JurBüro 1983, 105; KG Rpfleger 1983, 505; OLG Frankfurt MDR 1980, 64; OLG München AGS 2000, 10; MDR 1998, 680; MDR 1979, 412; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 5724 f.; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 45 Rdnr. 39 ff.).

    Die weitere Erhöhung des Verfahrenswerts durch diese Hilfsaufrechnung gegen die Hilfswiderklage gemäß § 45 Abs. 3 und Abs. 4 GKG ist allerdings auch im Fall der Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich auf den Wert der Klageforderung (hier: der Hilfswiderklageforderung), d.h. auf 3.838,43 EUR, begrenzt (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1987, 1383; OLG Köln MDR 1979, 412; OLG Hamm JurBüro 1983, 1680; OLG Bamberg JurBüro 1983, 105; KG Rpfleger 1983, 505; OLG Frankfurt MDR 1980, 64; OLG München 7. Zivilsenat MDR 1998, 680; 21. Zivilsenat AGS 2000, 10; Schneider/Herget, a.a.O., Rdnr. 5725; Meyer, a.a.O., § 45 Rdnr. 41).

    Die Begrenzung des § 322 Abs. 2 ZPO gilt hier nicht (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1987, 1383; OLG Hamm JurBüro 1983, 1680; OLG Köln MDR 1979, 412; OLG Bamberg JurBüro 1983, 105; KG Rpfleger 1983, 505; OLG Frankfurt MDR 1980, 64; OLG München AGS 2000, 10; MDR 1998, 680; MDR 1979, 412; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 5724 f.; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 45 Rdnr. 39 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 10 W 114/08

    Streitwert bei Erhebung einer Widerklage

    So wird etwa eine Wertaddition trotz materiellen Gleichlaufs bejaht, wenn bei einem Werkvertrag der Besteller Rückgewähr seiner Anzahlung, der Unternehmer dagegen den restlichen Werklohn verlangt (OLG Bamberg, JurBüro 1979, 252), wenn der Käufer die Rückzahlung der geleisteten Kaufpreisanzahlung begehrt, der Verkäufer widerklagend die restliche Kaufpreissumme (OLG Nürnberg, AnwBl. 1983, 89), wenn die Parteien um einen Teil des Werklohnanspruchs streiten, der der Summe der mit Klage und Widerklage verlangten Beträge entspricht (OLG Celle, AnwBl. 1964, 177) oder wenn der Beklagte gegenüber einer Mietzinsklage den Einwand der Minderung erhebt und wegen desselben Mangels widerklagend die Bereicherungsklage wegen überzahlter Miete für vorherige Zeiträume erhebt (LG Hamburg, WuM 1993, 477).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 3 W 23/11

    Derselbe Gegenstand im Sinne von § 45 I 3 GKG bei Verkehrsunfall

    Eine solche macht die Rechtsprechung dort, wo mit den verschiedenen Anträgen unterschiedliche Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, etwa Rückgabe einer gelieferten Sache und Zahlung des Restkaufpreises (OLG Nürnberg, AnwBl. 1983, 89; OLG Düsseldorf NJW 2009, 1515; OLG Bamberg, JurBüro 1979, 252; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, a.a.O.; Meyer, GKG, 9. Aufl., § 45, RdNr. 12, 14).
  • KG, 24.05.2018 - 4 W 17/18

    Höhe der Beschwer für eine Streitwertbeschwerde der Staatskasse

    Dies gilt auch im Falle eines den Prozess beendenden Vergleichs (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 14 W 36/10, BauR 2011, 886; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. März 2011 - 10 W 8/11, BeckRS 2011, 21502; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 1978 - 7 W 67/78, MDR 1979, 412; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. August 1982 - 3 W 90/82, JurBüro 1983, 105).
  • OLG Rostock, 05.09.2008 - 2 W 22/08

    Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren bei Antragsrücknahme

    Dann soll sich der Streitwert dem Streitwert eines Hauptsacheverfahrens annähern (OLG Bamberg JurB 1975, 793; OLG Frankfurt a.M. AnwBl. 1983, 89; OLG Brandenburg JurB 2001, 94).
  • LG Würzburg, 13.12.2019 - 1 HKO 2185/16

    Haftung des Frachtführers für Verunreinigungen des Transportguts

    So wird etwa eine Wertaddition trotz "materiell-rechtlichen Gleichlaufs" bejaht, wenn bei einem Werkvertrag der Besteller Rückgewähr seiner Anzahlung, der Unternehmer dagegen den restlichen Werklohn verlangt (OLG Bamberg, JurBüro 1979, Seite 252), wenn der Käufer die Rückzahlung der geleisteten Kaufpreisanzahlung begehrt, der Verkäufer widerklagend die restliche Kaufpreissumme (OLG Nürnberg, AnwBl. 1983, Seite 89).
  • LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14

    Werkvertrag: Schätzung des Leistungsumfangs des Auftragnehmers

    Da wirtschaftlich betrachtet jedoch die gesamte Werklohnforderung betroffen wird, sind die Gegenstände zusammenzurechnen (OLG Celle AnwBl. 1964, 177; OLG Nürnberg AnwBl. 1983, 89; Schneider/Herget Rn. 3098).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10

    Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender

    So wird etwa eine Wertaddition trotz "materiell-rechtlichen Gleichlaufs" bejaht, wenn bei einem Werkvertrag der Besteller Rückgewähr seiner Anzahlung, der Unternehmer dagegen den restlichen Werklohn verlangt (OLG Bamberg, JurBüro 1979, Sp. 252), wenn der Käufer die Rückzahlung der geleisteten Kaufpreisanzahlung begehrt, der Verkäufer widerklagend die restliche Kaufpreissumme (OLG Nürnberg, AnwBl. 1983, S. 89), wenn die Parteien um einen Teil des Werklohnanspruchs streiten, der der Summe der mit Klage und Widerklage verlangten Beträge entspricht (OLG Celle, AnwBl. 1964, S. 177) oder wenn der Beklagte gegenüber einer Mietzinsklage den Einwand der Minderung erhebt und wegen desselben Mangels widerklagend die Bereicherungsklage wegen überzahlter Miete für vorherige Zeiträume erhebt (LG Hamburg, WuM 1993, S. 477).
  • LG Köln, 08.05.2002 - 91 O 204/00
    Streitwert: 34.972,36 Euro = 68.400,00 DM (§ 19 Abs. 1 Satz 2 GKG; vgl. OLG Nürnberg JurBüro 1983, 105 ).
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