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BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Erledigung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde; Einlegung der sofortigen Beschwerde beim ...
- Judicialis
BRAO § 42 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 14 Abs. 2 Nr. 7 § 42 Abs. 4 S. 1
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls mangels Einhaltung der 2-wöchigen Beschwerdefrist - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Hessen, 17.01.2005 - 1 AGH 16/03
- BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05
Zur Entscheidung über das unzulässige Rechtsmittel bedarf es keiner mündlichen Verhandlung (BGHZ 44, 25). - BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 29/03
Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung im anwaltsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05
Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte es zur Wirksamkeit der Zustellung an den als Rechtsanwalt besonders rechtskundigen Antragsteller nicht (BGH, Beschl. v. 1. März 2003 - AnwZ (B) 29/03 m.w.N.). - BGH, 12.10.2004 - AnwZ (B) 49/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung …
Auszug aus BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05
Seine eigene kaum substantiierte Erklärung, verbunden mit dem selbst nicht beigebrachten Beweisangebot einer ärztlichen Auskunft vermag nicht hinreichend wahrscheinlich zu machen, dass ihm der die Fristversäumung begründende Formfehler nicht - jedenfalls auch, was für die Verschuldensfrage ausreicht - nachlässigkeitsbedingt unterlaufen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2004 - AnwZ (B) 49/04).