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   BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05   

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https://dejure.org/2005,11750
BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05 (https://dejure.org/2005,11750)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05 (https://dejure.org/2005,11750)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - AnwZ (B) 24/05 (https://dejure.org/2005,11750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Erledigung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde; Einlegung der sofortigen Beschwerde beim ...

  • Judicialis

    BRAO § 42 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 14 Abs. 2 Nr. 7 § 42 Abs. 4 S. 1
    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls mangels Einhaltung der 2-wöchigen Beschwerdefrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05
    Zur Entscheidung über das unzulässige Rechtsmittel bedarf es keiner mündlichen Verhandlung (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 29/03

    Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05
    Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte es zur Wirksamkeit der Zustellung an den als Rechtsanwalt besonders rechtskundigen Antragsteller nicht (BGH, Beschl. v. 1. März 2003 - AnwZ (B) 29/03 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2004 - AnwZ (B) 49/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - AnwZ (B) 24/05
    Seine eigene kaum substantiierte Erklärung, verbunden mit dem selbst nicht beigebrachten Beweisangebot einer ärztlichen Auskunft vermag nicht hinreichend wahrscheinlich zu machen, dass ihm der die Fristversäumung begründende Formfehler nicht - jedenfalls auch, was für die Verschuldensfrage ausreicht - nachlässigkeitsbedingt unterlaufen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2004 - AnwZ (B) 49/04).
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