Rechtsprechung
BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit auf Grund einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes - Verstoß eines Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gegen die Grundsätze der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RNPG § 1 Abs. 1
Voraussetzungen für den Widerruf der Anwaltszulassung nach § 1 RNPG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 EGH 7/94
- BGH, 25.09.1995 - AnwZ (B) 37/95
- BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94
Stasi - Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95
Diese Abwägung hat insbesondere auch auf das Grundrecht aus Art. 12 GG Bedacht zu nehmen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 BRAK-Mitt. 1995, 31 ff.).Wenn er weiterhin als Rechtsanwalt tätig wäre, würde das in der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis stoßen und den Eindruck hervorrufen, daß ihr berechtigtes Interesse an Rechtsberatung durch zuverlässige Rechtsanwälte nicht ernst genommen werde (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 a.a.O. m.N.).
- BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS
Auszug aus BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95
Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 15/94 m.N.).
- BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 12/99
Zulassung eines Rechtsanwalts, der als IM des MfS der ehemaligen DDR tätig war
Die Widerrufsverfügung wurde aufgrund des Beschlusses des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1995 (AnwZ (B) 37/95) bestandskräftig.Der Zulassungsantrag ist trotz der rechtskräftigen Entscheidung des beschließenden Senats vom 11. Dezember 1995 (AnwZ (B) 37/95), mit der die auf die Tätigkeit des Antragstellers als IM gestützte Widerrufsverfügung bestätigt hat, zulässig.
Auf die dazu im Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1995 (AnwZ (B) 37/95) getroffenen Feststellungen nimmt der Senat Bezug.
- BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97
Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des …
Gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit hat ein Rechtsanwalt verstoßen, der ihm von seinen Mandanten anvertraute Informationen unter Bruch des ihm entgegengebrachten Vertrauens an das MfS weitergegeben hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 14/94 - m.w.N., vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 37/95 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 58/96 m.w.N.). - BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 58/96
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Mitarbeit beim Ministerium …
Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 15/94 m.N., BRAK-Mitt. 1995, 258 ff., und vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 37/95).
Rechtsprechung
BGH, 25.09.1995 - AnwZ (B) 37/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
- ibr-online
Verfahrensgang
- AGH Sachsen-Anhalt, 18.03.1995 - 1 EGH 7/94
- BGH, 25.09.1995 - AnwZ (B) 37/95
- BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95