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BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 42/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Zulassung - Rechtsanwalt - Widerruf - Anordnung - Sofortige Vollziehung - Erledigung - Hauptsache - Beschwerde - Zulässigkeit - Bundesgerichtshof - Kosten - Geschäftswert - Anwaltsgerichtshof
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 42
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung des Anwaltsgerichtshofs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 42/99
Das unzulässige Rechtsmittel kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25). - BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96
Sofortige Beschwerde gegen AGH-Entscheidung
Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 42/99
Danach ist sie weder gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache noch gegen die Festsetzung des Geschäftswertes eröffnet (Senatsbeschluß vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128); auch die vom Antragsteller begehrte Zulassung der Beschwerde kommt danach nicht in Betracht.
- BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 15/00
Kostenerstattung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof
Ist - wie im vorliegenden Fall - die Hauptsache erledigt, wäre auch eine zu Lasten des Antragstellers ergangene Kostenentscheidung nicht anfechtbar, weil der § 42 BRAO eine abschließende Regelung enthalte (BGH, Beschluß vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128; vom 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 42/99;… Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 40 Rdn. 51).