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BGH, 11.02.2008 - AnwZ (B) 50/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Geschäftswertes im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 201 Abs. 1 § 202 Abs. 4 S. 2
Streitwert und Kostenentscheidung nach Verwerfung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch den Anwaltsgerichtshof - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 05.03.2007 - AGH 12/06
- BGH, 11.02.2008 - AnwZ (B) 50/07
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.06.2010 - AnwZ (B) 68/09
Kostentragung für eine zurückgenommene Beschwerde i.R.d. Widerrufs der Zulassung …
Den Geschäftswert (§ 202 Abs. 2 BRAO a.F.) hat der Senat in der in Zulassungssachen üblichen Höhe festgesetzt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 11. Februar 2008 - AnwZ (B) 50/07, juris, Tz. 1 m.w.N.). - BGH, 15.11.2010 - AnwZ (B) 16/10
Festsetzung eines Gegenstandswertes für ein Beschwerdeverfahren bzgl. des …
Den Geschäftswert (§ 202 Abs. 2 BRAO a.F.) hat der Senat in der in Zulassungssachen üblichen Höhe festgesetzt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 11. Februar 2008 - AnwZ (B) 50/07, juris Tz. 1 m.w.N.). - AGH Niedersachsen, 10.09.2009 - AGH 10/09
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls
Dagegen hatte der Antragsteller sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben (BGH AnwZ [B] 50/07).