Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14674
BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 63/05 (https://dejure.org/2006,14674)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 63/05 (https://dejure.org/2006,14674)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - AnwZ (B) 63/05 (https://dejure.org/2006,14674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt im Vermögensverfall: Zulassung widerrufbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Falle des Vermögensverfalls des

    Die Erklärung, keine Fremdgelder entgegenzunehmen, stellt eine dem Berufsbild des Rechtsanwalts fremde "Selbstbeschränkung" dar, die nach außen nicht erkennbar und deren Einhaltung nicht kontrollierbar sowie jederzeit aufgebbar ist (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 8; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859; vom 3. Juli 2006 - AnwZ (B) 63/05, juris Rn. 4; und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).

    Genauso wenig ist ein begründeter Verdacht bereits erfolgten unredlichen Umgangs mit Mandantengeldern Widerrufsvoraussetzung (vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. Juli 2006, aaO).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.08.2007 - 1 ZU 33/07

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    Auf die Ursache des Vermögensverfalls kommt es nicht an (BHG vom 3. Juli 2006 - AnwZ (B) 63/05) , denn der Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall ist keine "Strafe" für anwaltliches Fehlverhalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht