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   BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07   

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https://dejure.org/2008,14624
BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07 (https://dejure.org/2008,14624)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07 (https://dejure.org/2008,14624)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2008 - AnwZ (B) 64/07 (https://dejure.org/2008,14624)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 36a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07
    Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07
    Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07
    Eine nachträgliche Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers, die im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356), ist nicht festzustellen.
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07
    Dies geht zu Lasten des Antragstellers, weil dieser nach § 36a Abs. 2 BRAO zur Mitwirkung an der Aufklärung, ob ein Vermögensverfall vorliegt, verpflichtet ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, unter II 1 a; Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06, www.bundesgerichtshof.de, unter III 2 c).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 43/04

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07
    Insbesondere wird eine solche Gefährdung nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Antragsteller ein Anderkonto führt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04, www.bundesgerichtshof.de, unter II 1 b).
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91

    Vermögensverfall eines Rechtsanwaltes - Widerruf der Zulassung eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07
    Dies geht zu Lasten des Antragstellers, weil dieser nach § 36a Abs. 2 BRAO zur Mitwirkung an der Aufklärung, ob ein Vermögensverfall vorliegt, verpflichtet ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, unter II 1 a; Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06, www.bundesgerichtshof.de, unter III 2 c).
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