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   BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 66/99, AnwZ (B) 67/99   

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https://dejure.org/2000,8723
BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 66/99, AnwZ (B) 67/99 (https://dejure.org/2000,8723)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2000 - AnwZ (B) 66/99, AnwZ (B) 67/99 (https://dejure.org/2000,8723)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 66/99, AnwZ (B) 67/99 (https://dejure.org/2000,8723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag - Einstweilige Verfügung - Kanzleiabwicklung - Beschwerde - Anwaltsgerichtshof - Schriftform - Beschwerdeschriftsatz - Zulässigkeit

  • Judicialis

    BRAO § 223 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 223 Abs. 4, § 42 Abs. 4 S. 1
    Einhaltung der Schriftform einer Beschwerdeschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 66/99
    Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Rechtsanwalt" ein maschinenschriftliches Diktatzeichen trägt (vgl. hierzu etwa BGHSt 2, 77, 78 unter Hinweis auf RGSt 67, 385; Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 66/99 und AnwZ (B) 67/99, BGHR BRAO § 42 Abs. 4 Satz 1 Schriftform 1; Prütting, aaO).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 67/99

    Antrag - Einstweilige Verfügung - Kanzleiabwicklung - Beschwerde -

    AnwZ (B) 66/99 AnwZ (B) 67/99.
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