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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86   

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https://dejure.org/1987,15614
BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86 (https://dejure.org/1987,15614)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86 (https://dejure.org/1987,15614)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 55/86 (https://dejure.org/1987,15614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf Nichtigerklärung einer Rechtsanwalts-Kammerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62

    "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Die frist- und formgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist, da sie vom Ehrengerichtshof zugelassen wurde, gemäß § 91 Abs. 6 BRAO zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 10/62 - BGHZ 37, 396, 397).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (beginnend mit Senatsbeschluß vom 16. Juli 1962 - a.a.O., zuletzt Senatsbeschluß vom 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 49/84 - NJW 1986, 992 m.w.N.) ist der Begriff des Beschlusses im Sinne der §§ 90, 91 BRAO eng auszulegen.

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Solche Richtlinien sind lediglich eine - allerdings wesentliche - Erkenntnisguelle für den Inhalt anwaltlicher Standespflichten (vgl. Senatsbeschluß vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82; vgl. ferner BVerfGE 66, 337, 338, 356 m.w.N.); die Anwendung des § 43 BRAO auf einen bestimmten Tatbestand hängt aber nicht davon ab, daß dieser Tatbestand in den Richtlinien seine Würdigung gefunden hat.
  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77

    Anwendungsvoraussetzungen der §§ 90 , 91 BRAO

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Daraus folgt, daß etwa bloße Mitteilungen, Meinungsäußerungen oder Rechtsbelehrungen keine Beschlußqualität i.S. der §§ 90, 91 BRAO aufweisen, mögen sie auch in die äußere Form eines Beschlusses gekleidet sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 2/75 - NJW 1975, 1559 und vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 - BGHZ 69, 32 [BGH 25.04.1977 - AnwZ B 3/77] = NJW 1977, 1778; vgl. auch Jessnitzer, Bundesrechtsanwaltsordnung, 3. Aufl., § 90 Rdn. 1).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Daraus folgt, daß etwa bloße Mitteilungen, Meinungsäußerungen oder Rechtsbelehrungen keine Beschlußqualität i.S. der §§ 90, 91 BRAO aufweisen, mögen sie auch in die äußere Form eines Beschlusses gekleidet sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 2/75 - NJW 1975, 1559 und vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 - BGHZ 69, 32 [BGH 25.04.1977 - AnwZ B 3/77] = NJW 1977, 1778; vgl. auch Jessnitzer, Bundesrechtsanwaltsordnung, 3. Aufl., § 90 Rdn. 1).
  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (beginnend mit Senatsbeschluß vom 16. Juli 1962 - a.a.O., zuletzt Senatsbeschluß vom 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 49/84 - NJW 1986, 992 m.w.N.) ist der Begriff des Beschlusses im Sinne der §§ 90, 91 BRAO eng auszulegen.
  • BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82

    Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Beschäftigung - Mitglied - Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Solche Richtlinien sind lediglich eine - allerdings wesentliche - Erkenntnisguelle für den Inhalt anwaltlicher Standespflichten (vgl. Senatsbeschluß vom 27. September 1982 - AnwZ (B) 12/82; vgl. ferner BVerfGE 66, 337, 338, 356 m.w.N.); die Anwendung des § 43 BRAO auf einen bestimmten Tatbestand hängt aber nicht davon ab, daß dieser Tatbestand in den Richtlinien seine Würdigung gefunden hat.
  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 16/72

    Kosten des Verfahrens bei Rücknahme der Klage - Zulässigkeit der Beschwerde bei

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Mit der Aufhebung dieses Beschlusses wird der Antrag des Antragstellers auf teilweise Aufhebung der Kostenentscheidung gegenstandslos, so daß sich nicht mehr die Frage stellt, ob das Rechtsmittel des Antragstellers überhaupt zulässig war (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72).
  • OVG Thüringen, 25.11.2002 - 2 N 359/02

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs bei Normenkontrollantrag gegen

    Entscheidend ist insofern, dass dem Beschluss überhaupt eine - hier unstreitige - rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1971 -AnwZ(B) 16/70-, BGHZ 55, 244, und vom 23. Februar 1987 - AnwZ(B) 55/86 -, BRAK-Mitt 1987, 152; Feuerich-Braun, BRAO, 4. Auflage 1999, § 90 Rz. 6 und 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1987 - AnwZ (B) 55/86   

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https://dejure.org/1987,9139
BGH, 15.06.1987 - AnwZ (B) 55/86 (https://dejure.org/1987,9139)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1987 - AnwZ (B) 55/86 (https://dejure.org/1987,9139)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1987 - AnwZ (B) 55/86 (https://dejure.org/1987,9139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH) - Entscheidung über Erinnerungen gegen den Ansatz von Kosten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 35/84

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 15.06.1987 - AnwZ (B) 55/86
    Über Erinnerungen gegen den Ansatz von Kosten entscheidet stets der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte (§ 203 Abs. 1 BRAO); das gilt auch dann, wenn der Bundesgerichtshof den Kostenansatz vorgenommen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 35/84 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2011 - AnwZ (B) 74/07

    Verwerfung des Antrags auf Ergänzung der Begründung des Senatsbeschlusses als

    Seiner Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass über Erinnerungen gegen den Kostenansatz auch durch den Bundesgerichtshof nach § 215 Abs. 3 BRAO i. V. m. § 203 BRAO a. F. allein der Anwaltsgerichtshof zu entscheiden hätte (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1987 - AnwZ (B) 55/86, BRAK-Mitt. 1987, 209).
  • BGH, 24.01.2007 - AnwZ (B) 90/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Gegen Geschäftswertfestsetzungen des Senats ist eine Streitwertbeschwerde nicht gegeben (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwZ(B) 35/84 = BRAK-Mitt. 1987, 39 und vom 15. Juni 1987 - AnwZ(B) 55/86 = BRAK-Mitt. 1987, 209).
  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 24/88

    Rechtsmittel

    Der Senatsbeschluß vom 25. April 1988 ist formell rechtskräftig; der Instanzenzug ist erschöpft (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1987 - AnwZ (B) 55/86).
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