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   ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09   

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ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09 (https://dejure.org/2009,30248)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2009 - 5 GA 3/09 (https://dejure.org/2009,30248)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2009 - 5 GA 3/09 (https://dejure.org/2009,30248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ArbuR 2009, 430
  • NZA-RR 2009, 655
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Auch ein Arbeitgeberverband kann sich gegen rechtswidrige Streiks einer Gewerkschaft mit Unterlassungsansprüchen aus eigenem Recht zur Wehr setzen ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09; ArbG Hamburg v. 29.5.2009, 17 Ga 5/09 ).

    Von einer für ein tariflich regelbares Ziel erhobenen Streikforderung als solcher geht keine Beeinträchtigung aus ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06 ).

    Zwar dürfen Arbeitskampfmaßnahmen erst ergriffen werden, wenn ohne sie ein Tarifabschluss im Wege der Verhandlungen nicht zu erwirken sind ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06 ).

  • ArbG Hamburg, 11.06.2009 - 27 Ga 5/09

    Rechtmäßigkeit etwaiger Streikmaßnahmen zur Erzwingung eines Tarifvertrags der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Dies steht in seiner Bestimmtheit jedoch nicht entgegen, weil er ausnahmslos alle denkbaren Fälle erfassen soll ( BAG v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03; ArbG Hamburg v. 11. Juni 2009, 27 Ga 5/09 ).

    Auch ein Arbeitgeberverband kann sich gegen rechtswidrige Streiks einer Gewerkschaft mit Unterlassungsansprüchen aus eigenem Recht zur Wehr setzen ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09; ArbG Hamburg v. 29.5.2009, 17 Ga 5/09 ).

    Die Friedenspflicht entsteht jedoch erst mit Abschluss eines Tarifvertrages ( BAG v. 10.12.2002, 1 AZR 96/02; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09 ).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Dies steht in seiner Bestimmtheit jedoch nicht entgegen, weil er ausnahmslos alle denkbaren Fälle erfassen soll ( BAG v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03; ArbG Hamburg v. 11. Juni 2009, 27 Ga 5/09 ).

    Die Prüfung, welche Verhaltensweisen der Schuldner unterlassen soll, darf nicht durch eine ungenaue Antragsformulierung und einem dem entsprechenden Titel aus dem Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden ( BAG v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03; BAG v. 25.8.2004, 1 ABR 41/03 ).

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Geschützt ist nicht nur die Freiheit des einzelnen, sondern darüber hinaus auch diejenige der Koalitionen selbst, also ihr Bestand, ihre organisatorische Ausgestaltung und ihre spezifische Betätigung ( BVerfGE 84, 212, 225 [BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85]; BVerfGE 92, 365, 393; ErfK-Dieterich, Art. 9 GG Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Geschützt ist nicht nur die Freiheit des einzelnen, sondern darüber hinaus auch diejenige der Koalitionen selbst, also ihr Bestand, ihre organisatorische Ausgestaltung und ihre spezifische Betätigung ( BVerfGE 84, 212, 225 [BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85]; BVerfGE 92, 365, 393; ErfK-Dieterich, Art. 9 GG Rn. 39 m.w.N.).
  • BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75

    Anwendbarkeit des BetrVG auf Kirchliche Organisationen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Ein Krankenhaus, das nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung betrieben wird, ist eine karitative Einrichtung (vgl. BAG v. 21.11.1975, 1 ABR 12/75 ).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Denn dieser muss weit wissen, für welche Verhaltensweisen gegen ihn als Sanktion ein Ordnungsgeld verhängt werden kann ( BAG v. 14.11.2006, 1 ABR 5/06 ).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Den vorstehenden Ausführungen steht auch nicht die Entscheidung des BAG v. 6. November 1996 (5 AZR 334/95 ) entgegen.
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Die Friedenspflicht entsteht jedoch erst mit Abschluss eines Tarifvertrages ( BAG v. 10.12.2002, 1 AZR 96/02; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09 ).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
    Karitative Einrichtungen, die nach dem kirchlichen Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrages der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen, unterliegen dem Bestimmungsrecht der Kirchen ( BVerfGE 70, 138, 162 f. [BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83]; Kühling, AuR 2001, 241, 242).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Das Arbeitsgericht Hamburg wies den Antrag durch Urteil vom 27. August 2009 (- 5 Ga 3/09 - ArbuR 2009, 430) ab.

    Der Senat hat aufgrund der sich aus der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. August 2009 (- 5 Ga 3/09 - ArbuR 2009, 430) ergebenden Bindungswirkung davon auszugehen, dass der Landesverband den am 31. August 2009 von ihm organisierten Streik im Bethesda Allgemeinen Krankenhaus durchführen durfte.

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