Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ArbuR 2009, 430
- NZA-RR 2009, 655
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Auch ein Arbeitgeberverband kann sich gegen rechtswidrige Streiks einer Gewerkschaft mit Unterlassungsansprüchen aus eigenem Recht zur Wehr setzen ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09; ArbG Hamburg v. 29.5.2009, 17 Ga 5/09 ).Von einer für ein tariflich regelbares Ziel erhobenen Streikforderung als solcher geht keine Beeinträchtigung aus ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06 ).
Zwar dürfen Arbeitskampfmaßnahmen erst ergriffen werden, wenn ohne sie ein Tarifabschluss im Wege der Verhandlungen nicht zu erwirken sind ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06 ).
- ArbG Hamburg, 11.06.2009 - 27 Ga 5/09
Rechtmäßigkeit etwaiger Streikmaßnahmen zur Erzwingung eines Tarifvertrags der …
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Dies steht in seiner Bestimmtheit jedoch nicht entgegen, weil er ausnahmslos alle denkbaren Fälle erfassen soll ( BAG v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03; ArbG Hamburg v. 11. Juni 2009, 27 Ga 5/09 ).Auch ein Arbeitgeberverband kann sich gegen rechtswidrige Streiks einer Gewerkschaft mit Unterlassungsansprüchen aus eigenem Recht zur Wehr setzen ( BAG v. 24.4.2007, 1 AZR 252/06; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09; ArbG Hamburg v. 29.5.2009, 17 Ga 5/09 ).
Die Friedenspflicht entsteht jedoch erst mit Abschluss eines Tarifvertrages ( BAG v. 10.12.2002, 1 AZR 96/02; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09 ).
- BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03
Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Dies steht in seiner Bestimmtheit jedoch nicht entgegen, weil er ausnahmslos alle denkbaren Fälle erfassen soll ( BAG v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03; ArbG Hamburg v. 11. Juni 2009, 27 Ga 5/09 ).Die Prüfung, welche Verhaltensweisen der Schuldner unterlassen soll, darf nicht durch eine ungenaue Antragsformulierung und einem dem entsprechenden Titel aus dem Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden ( BAG v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03; BAG v. 25.8.2004, 1 ABR 41/03 ).
- BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Geschützt ist nicht nur die Freiheit des einzelnen, sondern darüber hinaus auch diejenige der Koalitionen selbst, also ihr Bestand, ihre organisatorische Ausgestaltung und ihre spezifische Betätigung ( BVerfGE 84, 212, 225 [BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85]; BVerfGE 92, 365, 393;… ErfK-Dieterich, Art. 9 GG Rn. 39 m.w.N.). - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Geschützt ist nicht nur die Freiheit des einzelnen, sondern darüber hinaus auch diejenige der Koalitionen selbst, also ihr Bestand, ihre organisatorische Ausgestaltung und ihre spezifische Betätigung ( BVerfGE 84, 212, 225 [BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85]; BVerfGE 92, 365, 393;… ErfK-Dieterich, Art. 9 GG Rn. 39 m.w.N.). - BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75
Anwendbarkeit des BetrVG auf Kirchliche Organisationen
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Ein Krankenhaus, das nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung betrieben wird, ist eine karitative Einrichtung (vgl. BAG v. 21.11.1975, 1 ABR 12/75 ). - BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Mitbestimmung bei Dienstreisen
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Denn dieser muss weit wissen, für welche Verhaltensweisen gegen ihn als Sanktion ein Ordnungsgeld verhängt werden kann ( BAG v. 14.11.2006, 1 ABR 5/06 ). - BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Den vorstehenden Ausführungen steht auch nicht die Entscheidung des BAG v. 6. November 1996 (5 AZR 334/95 ) entgegen. - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Die Friedenspflicht entsteht jedoch erst mit Abschluss eines Tarifvertrages ( BAG v. 10.12.2002, 1 AZR 96/02; ArbG Hamburg v. 11.6.2009, 27 Ga 5/09 ). - BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Auszug aus ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
Karitative Einrichtungen, die nach dem kirchlichen Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrages der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen, unterliegen dem Bestimmungsrecht der Kirchen ( BVerfGE 70, 138, 162 f. [BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83]; Kühling, AuR 2001, 241, 242). - BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer …
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg
Das Arbeitsgericht Hamburg wies den Antrag durch Urteil vom 27. August 2009 (- 5 Ga 3/09 - ArbuR 2009, 430) ab.Der Senat hat aufgrund der sich aus der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. August 2009 (- 5 Ga 3/09 - ArbuR 2009, 430) ergebenden Bindungswirkung davon auszugehen, dass der Landesverband den am 31. August 2009 von ihm organisierten Streik im Bethesda Allgemeinen Krankenhaus durchführen durfte.