Rechtsprechung
   VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40, Au 3 K 14.40   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39893
VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40, Au 3 K 14.40 (https://dejure.org/2014,39893)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04.11.2014 - Au 3 K 14.40, Au 3 K 14.40 (https://dejure.org/2014,39893)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04. November 2014 - Au 3 K 14.40, Au 3 K 14.40 (https://dejure.org/2014,39893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,39893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmungsverfahren des Integrationsamtes zur ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung einer schwerbehinderten Ärztin aufgrund pflichtwidriger Nichtbehandlung von Patienten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Danach ist das Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers, Personalkosten zu sparen, abzuwägen (BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - BVerwGE 99, 336 - juris Rn. 13).

    Um die nach §§ 85 ff. SGB IX erforderliche Ermessensentscheidung sachgerecht treffen zu können, muss das Integrationsamt anknüpfend an den Antrag des Arbeitgebers und von ihm ausgehend von Amts wegen all das ermitteln und sodann auch berücksichtigen, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336, 338 f. - juris Rn. 15).

    Soweit ein Umstand materiell-rechtlich für die gebotene Interessenabwägung Bedeutung hat, unterliegt er der Aufklärungspflicht (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 31 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336, 339 - juris Rn. 15).

    Die Aufklärungspflicht, die ihre Rechtsgrundlage in § 20 SGB X findet, wird verletzt, wenn das Integrationsamt sich damit begnügt, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es im Rahmen der nach § 85 SGB IX gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen ist, nur auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - BVerwGE 99, 336 - juris Rn. 14; U.v. 28.11.1958 - V C 32.56 - BVerwGE 8, 46 - juris Rn. 39; VG Augsburg, U.v. 17.9.2013 - Au 3 K 13.476 - juris Rn. 58; U.v. 29.9.2009 - Au 3 K 09.697 - juris Rn. 25-29).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Sie ist an Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen auszurichten (BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - BVerwGE 90, 287 - juris Rn. 23 f.).

    Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach § 85 ff. SGB IX grundsätzlich auch nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG ist (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - BVerwGE 90, 287 - juris, Leitsatz 3).

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - BVerwGE 90, 287 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467

    Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Die dazu nach § 85 Abs. 1 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamts ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für diese rechtsgeschäftliche Gestaltungserklärung, erschöpft sich aber auch hierin (BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 5 B 114/89 - ZfSH/SGB 1991, 311 - juris Rn. 5; dem folgend BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 12 BV 05.2467 - juris Rn. 41).

    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, jedenfalls im Falle einer Anfechtungsklage nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.2008 - 5 B 79.08 - juris Rn. 4 f.; B.v. 7.3.1991 - 5 B 114/89 - juris Rn. 4 f.; BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 12 BV 05.2467 - juris Rn. 43; B.v. 20.6.2006 - 9 ZB 06.930 - juris Rn. 3; B.v. 31.1.2005 - 9 ZB 04.2740 - juris Rn. 14).

    Dies ergibt sich bereits aus dem Endurteil des Arbeitsgerichts vom 17. April 2014 (Az. 3 Ca 54/14), mit dem die arbeitsrechtliche Klage der Klägerin abgewiesen worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 12 BV 05.2467 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Allerdings darf die Integrationsbehörde an einer offensichtlich unwirksamen Kündigung in dem Sinne, dass die Unwirksamkeit der Kündigung "ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt", nicht mitwirken (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30; U.v. 16.11.1993 - 12 B 92.84 - juris).

    Andernfalls würde die Behörde die Zustimmung zu einer Kündigung bestätigen oder versagen, die sich auf nicht vom Arbeitgeber geltend gemachte Kündigungsgründe stützen würde (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 32).

    Es muss im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht aus § 20 SGB X sicherstellen, dass Kündigungsgründe tatsächlich bestehen und nicht lediglich vorgeschoben werden (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 22.5.2012 - 12 ZB 12.88 - juris Rn. 12; U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 36; BVerwG, B.v. 30.6.2011 - 5 B 53/10 - juris).

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers -

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Soweit ein Umstand materiell-rechtlich für die gebotene Interessenabwägung Bedeutung hat, unterliegt er der Aufklärungspflicht (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 31 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336, 339 - juris Rn. 15).

    Das Integrationsamt hat sodann Ermittlungsdefizite im Rahmen des nach der Aufhebung der Zustimmungsentscheidung weiter anhängigen Antragsverfahrens zu beseitigen und erneut über die beantragte Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 33/44 f. unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 16.9.1986 - 1 C 13/85 - BVerwGE 75, 26 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Der Sonderkündigungsschutz soll vor allem die Nachteile der Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen (BVerwG, U.v. 28.2.1968 - V C 33.66 - BVerwGE 29, 140 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Dessen Zweck geht dahin, den Schwerbehinderten vor den Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, zu bewahren und sicherzustellen, dass er gegenüber den gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen gerät (BVerwG, U.v. 12.1.1966 - V C 62.64 - BVerwGE 23, 123 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 16.11.1993 - 12 B 92.84

    Zum Kündigungsschutz des Schwerbehinderten - zum Zusammenhang zwischen

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Allerdings darf die Integrationsbehörde an einer offensichtlich unwirksamen Kündigung in dem Sinne, dass die Unwirksamkeit der Kündigung "ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt", nicht mitwirken (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30; U.v. 16.11.1993 - 12 B 92.84 - juris).
  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Nachdem der Beigeladene einen eigenen (Klageabweisungs-) Antrag gestellt, sich somit nach § 154 Abs. 3 VwGO einem Kostenrisiko ausgesetzt hat, entspricht es der Billigkeit, der unterlegenen Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO - vgl. VG Augsburg, U.v. 17.9.2013 - Au 3 K 13.698 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361

    SchwerbehindertenrechtZulassung der Berufung abgelehnt; Prüfungsprogramm des

    Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
    Klarzustellen ist noch, dass allein der pauschale Hinweis auf vorangegangene vergebliche Versuche des Beigeladenen, das mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, nicht genügt, um die Rechtmäßigkeit der gegenständlichen Zustimmungsentscheidung in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 12 ZB 08.2361 - juris Rn. 8).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches

  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 B 53.10

    Darlegung der fehlenden Vereinbarkeit einer Entscheidung mit einer des BVerwG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 12 A 3108/08

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - verhaltensbedingte

  • VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029

    Schwerbehindertenrecht/Prozessrecht; keine ernstlichen Zweifel; keine

  • VGH Bayern, 06.12.2010 - 12 ZB 09.954

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungsgebot; keine

  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 12.88

    Schwerbehindertenrecht Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der

  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 9 ZB 04.2740
  • VGH Bayern, 20.06.2006 - 9 ZB 06.930
  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.476

    Schwerbehinderter Mensch; personenbedingte Kündigung; Zustimmung des

  • VG München, 13.10.2010 - M 18 K 10.169

    Um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten

  • VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 3 K 09.697

    Kündigung; Schwerbehinderter; Ermessen; Sachverhaltsaufklärung

  • VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173

    Zustimmung zur ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung eines

    In einem derartigen Fall beschränkt sich die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, die Streitsache zur Spruchreife zu bringen, folglich auf die Ermittlung, ob die von der Behörde herangezogenen Erwägungen ausreichen, die getroffene Verwaltungsentscheidung zu tragen (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. LS. 5 Rn. 33 ff. mit weiteren Nachweisen; VG Augsburg, U. v. 4.11.2014 - Au 3 K 14.40 - juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht