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VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 4 K 18.31411 |
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Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 4 K 18.31411
- VGH Bayern, 22.07.2020 - 9 ZB 20.31381
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 22.07.2020 - 9 ZB 20.31403
Kernfamilie als Regelfall bei der Prognose der bei Rückkehr drohenden Gefahren - …
Das Verwaltungsgericht ist im Wege der Bezugnahme auf das die Mutter der Klägerin betreffende klageabweisende Urteil vom 17. Juni 2020 (Az. Au 4 K 18.31411), in dem es auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2019 (Az. 1 C 45.18 - juris Leitsätze 2 und 3) verweist, davon ausgegangen, dass die Klägerin gemeinsam mit ihrer Mutter, die vom Vater der Klägerin erneut schwanger ist, und ihrem Vater nach S. L. zurückkehren wird.Darüber hinaus hat es sich mit der Befürchtung, dass Rückkehrer aus Europa wegen der Corona-Pandemie Repressionen ausgesetzt seien, im Wege der Bezugnahme auf das Urteil der Mutter der Klägerin (Az. Au 4 K 18.31411) auseinandergesetzt und diese somit als nicht gerechtfertigt angesehen.