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   BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95   

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BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95 (https://dejure.org/1996,7614)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95 (https://dejure.org/1996,7614)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 (https://dejure.org/1996,7614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1 § 53; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuAS 1996, 249
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BVerfGE 89, 381 [392]).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • OVG Sachsen, 22.11.2021 - 2 B 378/21

    Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Ermessensentscheidung

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zudem, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 1996, AuAS 1996, 249).
  • BVerwG, 12.09.2001 - 1 B 314.01

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung eines Beweisantrags zu einem

    Ob dagegen die allgemeine Bezugnahme auf die seit dem genannten Grundsatzurteil "zur Gerichtsdokumentation gelangten Erkenntnismittel" in der Anhörungsmitteilung vom 19. April 2001 den Anforderungen an die genaue Bezeichnung und damit an die ordnungsgemäße Einführung dieser weiteren Erkenntnisquellen genügte, erscheint fraglich (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 - AuAS 1996, 249).
  • OVG Sachsen, 18.05.2011 - A 3 A 334/09

    Türkei, Rückkehrgefährung alleinerziehender geschiedener Frauen, alevitische

    Den Klägern war es aufgrund dieser Listen ohne weiteres möglich, sich mit denjenigen Asylfakten vertraut zu machen, denen für den gegebenen Sachverhalt Bedeutung zukommen konnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2002, SächsVBl. 2002, 270; Beschl. v. 1. Juni 2010 - A 5 A 236/08 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 18. Januar 2011 - A 4 A 402/10 -, juris Rn. 8; BVerfG, Beschl. v. 30. April 1996, AuAS 1996, 249).
  • OVG Sachsen, 22.11.2021 - 2 A 863/20

    Hochschulrecht; Ausstattung einer Professur; Teilhabeanspruch; Verteilung

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zudem, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 1996, AuAS 1996, 249).
  • OVG Sachsen, 26.09.2011 - A 2 A 518/08

    Iran, Volksmudjaheddin, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    3 Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zudem, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 1996, AuAS 1996, 249).
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 ZB 11.30229

    Grundsätzliche Bedeutung nicht in der erforderlichen Weise dargelegt

    b) Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zudem, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. z.B. vgl. BVerfG vom 30.4.1996 AuAS 1996, 249).
  • OVG Sachsen, 23.05.2019 - 2 A 1189/18

    Ausschluss freiwillige Feuerwehr; Äußerungen auf Facebook; Meinungsfreiheit

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zudem, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 1996, AuAS 1996, 249).
  • OVG Sachsen, 08.04.2019 - 2 A 1007/18

    Polizeidienstunfähigkeit; Verwendungsabfrage; Suchpflicht

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zudem, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 1996, AuAS 1996, 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1996 - A 12 S 2759/95

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg

    Ausgehend vom tatsächlichen Verlauf der Reise hat der Beigeladene den sicheren Drittstaat nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln - ohne Zwischenhalt - durchfahren, was (allein) zur Nichtanwendung von Art. 16a Abs. 2 GG - in einem "eher theoretischen Fall" (Hailbronner NVwZ 1996, 625, 627), zumal der so durchfahrene Drittstaat kein mit einem öffentlichen Personenverkehrsmittel durchfahrener Anrainerstaat sein könnte, - führte (Senatsurteil vom 29.07.1996 - A 12 S 1313/95 - siehe auch Marx, Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1996, I 44 ff., Renner, ZAR 1996, 103 ff; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95 - zur Nichtannahme einer auf Art. 16a Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde eines Ausländers, der auf der Ladefläche eines LKW durch ihm unbekannte Länder von Istanbul aus direkt ins Bundesgebiet gelangt ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1996 - A 12 S 2760/95

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg

  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 10/20

    Nichtannahme Dissertation; Gutachter; Bestellung; Vorbefassung;

  • OVG Sachsen, 26.10.2020 - 2 A 1077/19

    Besetzungsrüge; Überraschungsentscheidung

  • OVG Sachsen, 18.07.2022 - 2 A 670/21

    Schadenersatz wegen verspäteter Ernennung; Disziplinarverfahren

  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 14 ZB 09.30098

    Kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; keine

  • OVG Sachsen, 13.02.2018 - 2 A 335/16

    Rechtliches Gehör, Protokollberichtigung, Protokollergänzung

  • OVG Sachsen, 13.03.2018 - 3 A 586/17

    Rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, richterliche Hinweispflicht,

  • OVG Niedersachsen, 17.06.1997 - 11 L 2297/96

    Berufungsentscheidung durch Beschluß in; Altfälle; Asylrechtsstreitigkeit;

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