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   BSG, 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B   

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https://dejure.org/2005,20350
BSG, 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B (https://dejure.org/2005,20350)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B (https://dejure.org/2005,20350)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - B 1 KR 101/04 B (https://dejure.org/2005,20350)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus BSG, 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde auch nicht mit der Rechtsprechung des Senats zur Auslegung des § 73 AMG auseinander, wonach ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel trotz seiner Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf, wenn es weder das zentrale noch das dezentrale europarechtliche Anerkennungsverfahren durchlaufen hat (vgl BSG, Urteil vom 15. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R, BSGE 93, 1 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 1 jeweils RdNr 8 ff).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 92/03 B

    Krankenversicherungsrechtlicher Leistungsanspruch bei einer Brustverkleinerung

    Auszug aus BSG, 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann die Frage nach einer von den Krankenkassen zu übernehmenden Therapieform für ein einzelnes Leiden und dem entsprechenden Behandlungsanspruch der Versicherten angesichts der Vielzahl der in der Medizin diskutierten Krankheitsbilder und ihrer Behandlungsmöglichkeiten nämlich regelmäßig nicht in den Rang einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gehoben werden (vgl zB Beschlüsse des Senats vom 20. Juli 2004 - B 1 KR 1/03 B, vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 92/03 B und vom 21. Dezember 2004 - B 1 KR 11/03 B ).
  • BSG, 21.12.2004 - B 1 KR 11/03 B

    Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann die Frage nach einer von den Krankenkassen zu übernehmenden Therapieform für ein einzelnes Leiden und dem entsprechenden Behandlungsanspruch der Versicherten angesichts der Vielzahl der in der Medizin diskutierten Krankheitsbilder und ihrer Behandlungsmöglichkeiten nämlich regelmäßig nicht in den Rang einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gehoben werden (vgl zB Beschlüsse des Senats vom 20. Juli 2004 - B 1 KR 1/03 B, vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 92/03 B und vom 21. Dezember 2004 - B 1 KR 11/03 B ).
  • BSG, 20.07.2004 - B 1 KR 1/03 B
    Auszug aus BSG, 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann die Frage nach einer von den Krankenkassen zu übernehmenden Therapieform für ein einzelnes Leiden und dem entsprechenden Behandlungsanspruch der Versicherten angesichts der Vielzahl der in der Medizin diskutierten Krankheitsbilder und ihrer Behandlungsmöglichkeiten nämlich regelmäßig nicht in den Rang einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gehoben werden (vgl zB Beschlüsse des Senats vom 20. Juli 2004 - B 1 KR 1/03 B, vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 92/03 B und vom 21. Dezember 2004 - B 1 KR 11/03 B ).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    "Lorenzos Öl" ist weder Aminosäuremischung noch Eiweißhydrolysat (zur Auslegung der Begriffe vgl BSG, Beschluss vom 4.7.2005 - B 1 KR 101/04 B), sondern eine Mischung aus den Glycerinestern Gly-cerol-Trioleat (GTO) - überwiegend Ölsäure (C18:0) und andere mittellange Fettsäuren (C16-C20) - und Glycerol-Trierucat (GTE) - überwiegend hochangereicherte Erucasäure (C22:1).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen

    "Lorenzos Öl" ist weder Aminosäuremischung noch Eiweißhydrolysat (zur Auslegung der Begriffe vgl BSG, Beschluss vom 4.7.2005 - B 1 KR 101/04 B), sondern eine Mischung aus den Glycerinestern Glycerol-Trioleat (GTO) - überwiegend Ölsäure (C18:0) und andere mittellange Fettsäuren (C16-C20) - und Glycerol-Trierucat (GTE) - überwiegend hochangereicherte Erucasäure (C22:1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06

    Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf "Lorenzo's Öl"

    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) durch den Beschluss vom 4. Juli 2005 (Az.: B 1 KR 101/04 B) gegen die Nichtzulassungsbeschwerde auch bekräftigt.

    Gemäß § 73 AMG darf ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel, auch wenn es in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen ist, nicht in Umlauf gebracht werden, wenn es weder das zentrale noch das dezentrale europarechtliche Anerkennungsverfahren durchlaufen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 4.07.2005 - B 1 KR 101/04 B zitiert nach Juris).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das BSG in seinem Beschluss vom 4. Juli 2005 - B 1 KR 101/04 B den Leistungsanspruch auf dieses Spezialöl nicht in der Sache entschieden, sondern die Nichtzulassungsbeschwerde aus formalen Gründen zurückgewiesen.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2006 - L 11 KR 1438/06

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der Therapie mit "Lorenzos Öl" -

    Es spricht einiges dafür, dass es sich bei den Spezialölen GTO/GTE um Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) und nicht um Lebensmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes handelt, sie daher der arzneimittelrechtlichen Zulassung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AMT bedürfen (so auch Thüringer LSG, Urteil vom 27.09.2004 - L 6 KR 883/02, bestätigt durch Beschluss des BSG vom 04.07.2005, B 1 KR 101/04 B, nicht veröffentlicht); dies kann aber letztlich offen bleiben (s. u.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KR 21/06

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln - Ausweitung der

    Es ist weder Aminosäuremischung noch Eiweißhydrolysat (zur Auslegung dieser Begriffe vgl BSG, 4.7.2005 - B 1 KR 101/04 B, Juris), sondern eine Mischung aus Fettsäuren.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 5 KR 46/14
    Es sei weder Aminosäuremischung noch Eiweißhydrolysat (zur Auslegung dieser Begriffe vgl. BSG, 4.7.2005 - B 1 KR 101/04 B, Juris), sondern eine Mischung aus Fettsäuren.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - L 9 KR 37/06
    Die Zuordnung zu diesen Stoffen ist zwar keine Frage der rechtlichen Bewertung, sondern im Wege einer naturwissenschaftlichen Analyse vorzunehmen (BSG, Beschluss v. 4. Juli 2005 - B 1 KR 101/04 B -).
  • SG Dresden, 08.03.2007 - S 18 KR 637/04

    Verordnung von Lorenzos Öl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

    Sie schließt sich dem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 27.09.2004, Az. L 6 KR 883/02 (nachgehend: Bundessozialgericht, Beschluss vom 04.07.2005, Az. B 1 KR 101/04 B), an, wonach es sich bei Lorenzos Öl um ein Arzneimittel handelt.
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