Rechtsprechung
   BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2486
BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R (https://dejure.org/2009,2486)
BSG, Entscheidung vom 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R (https://dejure.org/2009,2486)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 17/08 R (https://dejure.org/2009,2486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Minderung der jährlichen Bruttoeinnahmen um die Freibeträge sowohl für das sächliche Existenzminimum jedes Kindes des Versicherten und seines Lebenspartners als auch für den Betreuungs-, Erziehungs- ...

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen; Minderung der jährlichen Bruttoeinnahmen um die Freibeträge sowohl für das sächliche Existenzminimum jedes Kindes des Versicherten und seines Lebenspartners als auch für den Betreuungs-, Erziehungs- ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Höhe des Freibetrages für Kinder

  • Judicialis

    SGB V § 62 Abs 2 Satz 3; ; EStG § 32 Abs 6 Satz 1; ; EStG § 32 Abs 6 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Höhe des Freibetrages für Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Höherer Freibetrag für Kinder bei Härtefallregelung

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Höherer Freibetrag für Kinder bei Härtefallregelung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Deutlich höherer Kinderfreibetrag bei Kassenzuzahlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 143
  • NZS 2010, 451 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze - Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R
    Der 1. Senat hat hieran in seiner Rechtsprechung angeknüpft und insgesamt auf die Entscheidung des 10. Senats verwiesen, ohne von einer Abweichung auszugehen (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 5 RdNr 10).

    So mag zwar die Folge der Regelung bisweilen als rechtspolitisch unbefriedigend empfunden werden, weil die Entlastung für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten (2004: 4.347 Euro) niedriger ausfällt als diejenige für ein Kind (2004: 5.808 Euro), wobei hinzukommt, dass nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2500 § 62 Nr. 5) das Kindergeld bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt bleibt.

  • BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/06 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Berechnung der Belastungsgrenze für

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R
    Schon der 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) habe sich hierzu kritisch geäußert (BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1).

    Deshalb hat auch der 10. Senat des BSG, der sich zwar kritisch zu der Diskrepanz zwischen Kinder- und Angehörigenentlastung geäußert hat, keinen Zweifel an der Maßgeblichkeit des Freibetrags von 5.808 Euro für ein Kind geäußert, sondern ihn zugrunde gelegt (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1 RdNr 14).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R
    Der hierauf gerichtete Anspruch ist - wie hier erfolgt - im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage durchzusetzen (stRspr, vgl zum Ganzen zuletzt BSG SozR 42500 § 62 Nr. 6 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R
    Außerdem erscheint es nicht von vornherein sach- und gleichheitswidrig, wenn der Gesetzgeber angesichts der oft - gerade auch im Rahmen von Zuzahlungsstreitigkeiten (vgl zB BSGE 92, 46 = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1) - in der Rechtsprechung streitig gewesenen Frage nach der Wahrung des bei der Erziehung von Kindern maßgeblichen Existenzminimums hier eine zumindest am Steuerrecht orientierte Begünstigung vornahm: Schließlich wurde zum 1.1.2004 die Möglichkeit einer vollständigen Befreiung von Zuzahlungen (§ 61 SGB V aF) abgeschafft und sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers - entsprechend den allgemeinen Vorgaben des § 6 SGB I - in den Befreiungs- und Überforderungsregelungen ua bei den Freibeträgen für Kinder "auf Familien ... besonders Rücksicht genommen" werden, "um die soziale Balance sicherzustellen" (vgl Gesetzentwurf zum GMG, aaO, BT-Drucks 15/1525 S 77 linke Spalte unten/rechts oben, allerdings auch nicht berufstätige Ehegatten hervorhebend).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R

    Apotheke - Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen

    Sie könnte deshalb nicht zur Grundlage einer vermeintlich authentischen Gesetzesinterpretation gemacht werden (vgl zuletzt - in anderem Zusammenhang - BSG, Urteil vom 30.6. 2009 - B 1 KR 17/08 R, RdNr 20, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 KR 3710/07
    Er hält das Urteil des SG im Ergebnis und in der Begründung für zutreffend und sieht sich in seiner Rechtsauffassung durch das Urteil des BSG vom 30.6.2009 - B 1 KR 17/08 bestätigt.

    Nachdem das BSG mit Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 17/08 die hier anhängige Rechtsfrage mit übereinstimmenden Ergebnis grundsätzlich entschieden hat, besteht kein Anlass, die Revision zuzulassen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2009 - L 1 KR 351/09
    Eine Regelung wie in § 62 Abs. 2 Satz 3 SGB V, wonach für jedes Kind des Versicherten und des Lebenspartners die jährlichen Bruttoeinnahmen um den sich nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG ergebenden Betrag zu vermindern sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 17/08 R), enthält § 55 SGB V nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2010 - L 11 KR 3232/10
    Unabhängig davon, dass der Kläger bereits keine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgezeigt hat, scheitert die Grundsatzrüge bereits deshalb, weil das BSG bereits entschieden hat, wie die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermitteln ist (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 17/08 R = Die Leistungen Beilage 2010, 59; Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 7/07 R = SozR 4-2500 § 62 Nr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht