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   BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 22/02 R   

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https://dejure.org/2003,10246
BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 22/02 R (https://dejure.org/2003,10246)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2003 - B 1 KR 22/02 R (https://dejure.org/2003,10246)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - B 1 KR 22/02 R (https://dejure.org/2003,10246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezug einer Versorgungsrente von der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; Ausschluss von Krankengeldansprüchen wegen einer Versorgungsrente; Auslegung des Begriffs Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften; Versorgung der Deutschen Bundespost als ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    Auszug aus BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 22/02 R
    Das Arbeitsverhältnis wurde entsprechend den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags für Arbeiter der Deutschen Post AG (TV Arb) zum 1. Juni 1998 dadurch beendet, dass dem Kläger von der VAP eine vorläufige Gesamtversorgung wegen Dienstunfähigkeit zugesprochen wurde (zur Wirksamkeit der tarifvertraglichen Regelung vgl BAG AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Post = NZA 2001, 792).

    Der Beklagten ist zuzugeben, dass die tarifvertraglichen Vereinbarungen iVm dem Beschluss der Vertreterversammlung der VAP eine Leistung bewirken, die einerseits sozialversicherungsrechtlich nicht als Rente angesehen werden kann, weil sie vom Arbeitgeber bzw zu seinen Lasten von einer eigenständigen Institution und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wird, und die andererseits auch kein Arbeitsentgelt an einen wegen Krankheit ausfallenden Arbeitnehmer darstellt, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist (hierzu BAG AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Deutsche Post = NZA 2001, 792).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2013 - L 4 KR 3589/12

    Krankenversicherung - Krankengeld - Bundestagsabgeordneter bzw -abgeordnete -

    Das BSG (Urteile vom 1. Juli 2003 - B 1 KR 6/02 R und B 1 KR 22/02 R - jeweils in juris) legt unter Hinweis auf § 229 Abs. 1 SGB V den Begriff des Ruhegehaltes nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen sehr eng aus.
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