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   VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845   

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VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2003,20787)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.07.2003 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2003,20787)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2003,20787)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Auch ist grundsätzlich von den Angaben des Anmelders einer Demonstration auszugehen; das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters muss berücksichtigt werden ( BVerfG vom 18.08.2000 Az.: 1 BvQ 23/00 ), es sei denn, auch bei grundrechtskonformer Deutung des Vorhabens drängt sich der Eindruck auf, in Wahrheit sei ein anderer Inhalt geplant und der Veranstalter werde trotz der gesetzlichen Strafdrohung eine Versammlung anderen Inhalts und anderen Gefahrenpotentials durchführen (BVerfG, a.a.O.).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2000 ( Az.: 1 BvQ 23/00 ) kann die Annahme einer Tarnung einer Veranstaltung als Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung zur Grundlage eines Versammlungsverbots genommen werden, wenn die Versammlungsbehörde konkrete, auf diese Versammlung bezogene Indizien der Tarnabsicht hat.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Dabei wird in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (BVerfGE 69, 315, 352).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Nach den herrschenden Wertvorstellungen der Gemeinschaft ist die Ablehnung des Nationalsozialismus, der im Widerspruch zur Wertordnung des Grundgesetzes steht (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] ), unverzichtbar für ein gedeihliches, geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Der Maßstab zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, die den Inhalt von Meinungsäußerungen beschränken, ergibt sich aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, nicht aus dem der Versammlungsfreiheit (BVerfGE 90, 241 f. [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Ein Verbot von Aufzügen oder Versammlungen nach § 15 VersG darf nur zum Schutz von Rechtsgütern, die der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG zumindest gleichwertig sind, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (vgl. z.B. BVerfG vom 26.01.2001 Az.: 1 BvQ 9/01 und vom 01.05.2001 Az.: 1 BvQ 22/1 ).
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Die Heranziehung dieser Erkenntnisse und die aus diesen gezogenen Schlüsse entsprechen auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfG vom 14.07.2000 Az. 1 BvR 1245/00 ), da sie in konkretem Bezug zum Antragsteller stehen.
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Es kann jedoch nicht außer acht gelassen werden, dass der Antragsteller hartnäckig die Massenvernichtung von Juden während der NS-Herrschaft leugnet (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2002 Az.: 5 StR 485/01 ), bereits wegen eines Vergehens nach § 86 a StGB rechtskräftig verurteilt ist und auch in dem vor dem Landgericht Hamburg geführten Verfahren gegen einen Mandanten als Verteidiger (Az.: 7101 Js 926/97) den Straftatbestand der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung sowie mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfüllt hat.
  • VGH Bayern, 26.11.1992 - 21 B 92.1672
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Mit dem erklärten Demonstrationsziel wird, was auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.11.1992 (Az.: 21 B 92.1672) herausgestellt hat, die nationalsozialistische Diktatur mit ihren Gräueltaten als solche verharmlost und in ein anderes Licht gerückt.
  • VGH Bayern, 16.08.2002 - 24 CS 02.1986
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2003 - B 1 S 03.845
    Dem BayVGH (vgl. Beschluss vom 16.08.2002 Az.: 24 CS 02.1986) ist zwar zuzustimmen, dass allein das Gedenken an Rudolf Heß sowie dahingehende Äußerungen nicht nach Art. 5 Abs. 2 GG verboten werden können und deshalb - für sich allein genommen - ein Versammlungsverbot nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot

    auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unter Aufhebung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. Juli 2003 - B 1 S 03.845 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 2003 - 24 CS 03.1963 - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge vom 10. Juli 2003 und den Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 1. August 2003 wieder herzustellen.

    Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs im Beschluss vom 24. Juli 2003 - B 1 S 03.845 - abgelehnt.

  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 24 B 05.3099

    Verbot einer Versammlung; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des

    Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth mit Beschluss vom 24. Juli 2003 ab (Az. B 1 S 03.845).
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   VG Bayreuth, 11.05.2005 - B 1 S 03.845   

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VG Bayreuth, 11.05.2005 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2005,73509)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.05.2005 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2005,73509)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2005,73509)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   VG Bayreuth, 03.02.2004 - B 1 S 03.845   

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https://dejure.org/2004,38091
VG Bayreuth, 03.02.2004 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2004,38091)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03.02.2004 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2004,38091)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - B 1 S 03.845 (https://dejure.org/2004,38091)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1450/04

    Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

    b) die Kostenrechnung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 3. Februar 2004 - B 1 S 03.845 -.
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