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VG Bayreuth, 22.03.2004 - B 1 S 04.281 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 177/10
Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin aufgrund einer fahrlässigen …
Ob vor diesem Hintergrund der Schluss gerechtfertigt ist, dass bei einer Anordnung des Ruhens der Approbation eines (Zahn-)Arztes in der Regel auch die Anordnung deren sofortiger Vollziehung im öffentlichen Interesse liegt, so VG Bayreuth, Beschluss vom 22. März 2004 - B 1 S 04.281 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Dezember 1968 - Nr. 30 V 68 -, BayVBl. 1969, 103, kann dahinstehen, weil in Bezug auf die Antragstellerin eine konkrete Gefahr für Patienten angenommen werden muss, auf Grund derer es angezeigt ist, die Ruhensanordnung sofort wirksam und vollziehbar werden zu lassen. - VG Regensburg, 06.09.2011 - RN 5 S 11.1345
Anordnung des Ruhens der Approbation, Alkoholabhängigkeit, Sofortvollzug
Von ihm muss wegen des suchttypischen Krankheitsbildes angenommen werden, dass eine charakterliche Umstellung künftig nicht zeitgerecht zu erwarten ist, sodass die weitere Ausübung des ärztlichen Berufs ein Risiko darstellt, das im öffentlichen Gesundheitsinteresse nicht hingenommen werden kann (Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 6 BÄO, RdNr. 14; OVG Nordrhein-Wesfalen, Beschl. v. 6.7.2011, Az. 13 B 648/11 sowie Beschl. v. 23.3.2010 Az. 13 B 177/10, beide in: juris;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5.11.1998, NJW 1999, 3427; VG München Beschl. v. 20.7.2009, Az. M 16 S 09.2795 …sowie Urt. v. 10.6.2008, Az. M 16 K 08.736, in: juris; VG Bayreuth, Beschl. v. 22.3.2004, Az. B 1 S 04.281, in: juris; zur Apothekenbetriebserlaubnis vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.2005, GewArch 2005, 389).