Rechtsprechung
   BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4016
BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R (https://dejure.org/2001,4016)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R (https://dejure.org/2001,4016)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R (https://dejure.org/2001,4016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Versicherungspflicht - Ehefrau eines Landwirts - Nebenerwerbslandwirt - Widerspruch - Auslegung eines Verwaltungsaktes

  • Judicialis

    GAL § 27; ; ALG § 84 Abs 2; ; ALG § 1 Abs 1 Nr 1; ; ALG § 1 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Ehemaliger Landwirt - Landwirtschaftliches

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R
    Vielmehr verdrängte die Versicherungspflicht nach § 1 Abs. 3 ALG diejenige nach § 84 Abs. 2 ALG (vgl Entscheidung des Senats vom 19. Oktober 2000 - B 10 LW 20/99 R - SozR 3-5868 § 84 Nr. 2 S 8).

    Dies aber stand einer Befreiung nach § 85 Abs. 3 ALG oder § 85 Abs. 3a ALG - wie der Senat bereits entschieden hat (SozR 3-5868 § 84 Nr. 2 S 8 und § 85 Nr. 3) - entgegen.

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R
    Etwas anderes ergibt sich insoweit auch nicht aus dem vom LSG angeführten Urteil des BSG vom 22. Oktober 1998 (SozR 3-2600 § 56 Nr. 12, vgl dazu insbesondere S 57).
  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte/Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R
    Der Grundsatz der Befreiung von jeglicher Versicherungspflicht gilt nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und auch dort nicht uneingeschränkt (vgl Peters in Kasseler Komm Stand 2000 § 6 SGB V RdNr 55 und die gleichzeitig mit diesem Urteil ergangene Entscheidung des Senats - B 10 LW 7/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82

    Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R
    Maßgeblich für die Auslegung eines Verwaltungsaktes ist auch bei Befreiungsbescheiden der Inhalt, wie er bei verständiger Würdigung aller bekannten Umstände dem Empfänger erscheinen muß (BSGE 56, 274, 276 mwN; Schroeder-Printzen ua SGB X § 31 RdNr 21 ff; § 33 RdNr 2 mwN).
  • BSG, 29.10.1985 - 11a RLw 4/84

    Befreiung von einer Beitragspflicht - Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R
    Dabei kann hier offenbleiben, ob der Befreiungsbescheid, weil er nur einen vermeintlichen Versicherungspflichttatbestand betraf, ins Leere ging oder ob er zumindest die Wirkung entfalten konnte, das potentielle Wiederaufleben der Pflicht zur Weiterversicherung zu verhindern (vgl dazu BSG SozR 5850 § 27 Nr. 6 S 11 ff).
  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der

    Die Gerichtskosten beider Rechtszüge und die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 10 Lw 16/00 des Amtsgerichts Wernigerode trägt die Antragstellerin.

    d) Da die Nutzung der Gebäude im November 1990 beendet wurde, die Antragsschrift im selbständigen Beweisverfahren (10 Lw 16/00 AG Wernigerode) aber erst im Juni 2000 bei Gericht eingegangen ist, ist die Verjährungseinrede begründet.

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 7/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - doppelte Versicherungspflicht - Befreiung -

    Die Beklagte macht mit der - vom Senat zugelassenen - Revision unter Berufung auf Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juni 2001 (B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6) geltend, anders als vom LSG angenommen und in seiner Entscheidung zu Grunde gelegt, gelte der Grundsatz von der umfassenden Wirkung einer Befreiungsentscheidung nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und auch dort nicht uneingeschränkt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gibt es keinen Grundsatz einer absoluten Wirkung von Befreiungsentscheidungen (vgl Urteile vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R - SGb 2001, 622 und - B 10 LW 7/00 R - SozR 3-5868 § 85 Nr. 6).

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 6/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Ein solcher war nicht etwa entbehrlich, weil mit dem Wegfall des temporären Befreiungsgrundes durch das Ableben der gepflegten Person lediglich ein "Ruhen" der Befreiung eingetreten wäre; umgekehrt: Mit der vorübergehenden Befreiung kam die Versicherungspflicht zum Ruhen; die Beendigung der Befreiung führt zum Wiederaufleben der Versicherungspflicht (vgl dazu: Senatsurteile vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 7/02 R -, GVLAK RdSchr AH 44/2002; vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R -, SGb 2001, 622 ).
  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    Diese tritt bereits von Gesetzes wegen bei Vorliegen der Voraussetzungen ein; der (spätere) Bescheid über die Feststellung hat insoweit nur deklaratorische Bedeutung (vgl. BSG, Urteil v. 12.06.2001, B 10 LW 16/00 R, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der

    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren seinerzeit vom Kläger erhobene Klage hat das Sozialgericht Lüneburg mit Urteil vom 2. August 2002 (S 10 LW 16/00) wegen eines - vom Sozialgericht aus dem Fehlen einer Klagebegründung abgeleiteten - fehlenden Rechtsschutzinteresses als unzulässig abgewiesen.
  • LSG Bayern, 13.11.2002 - L 16 LW 5/02

    Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Weiterversicherter;

    Weder im Urteil des 16. Senats vom 22. November 2000 (L 16 LW 55/99) noch in den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2000 (B 10 LW 20/99 R) und vom 12. Juni 2001 (B 10 LW 16/00 R) war der Zugang eines vergleichbaren Aufklärungsschreibens strittig.
  • LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02

    Aufhebung der Versicherungspflicht zur Sächsischen Landwirtschaftlichen

    Ein solcher Bescheid hat zwar nur deklaratorische Bedeutung, wie das BSG betont (Urt. v. 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R, SGb 2001, 622), die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, gleichwohl ist ein solcher Bescheid als feststellender Verwaltungsakt zu qualifizieren (BSG, 12. Senat, Beschl. v. 21.06.1990 - 12 BK 10/90 - die Beiträge 1990, 346).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 176/11
    Maßgeblich für die Auslegung eines Verwaltungsaktes und insbesondere auch für die Bestimmung der Reichweite der mit diesem getroffenen Regelung ist der Inhalt, wie er bei verständiger Würdigung aller bekannten Umstände dem Empfänger erscheinen muss (BSG, U.v. 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R - mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2010 - L 11 KR 1127/09
    Dies wird auch durch die (weitere) Begründung im Widerspruchsbescheid belegt (vgl zur zulässigen und ggf notwendigen Heranziehung der Begründung von Bescheiden bei der Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 10 LW 16/00 R- veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 6/10
    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren seinerzeit vom Kläger erhobene Klage hat das Sozialgericht Lüneburg mit Urteil vom 2. August 2002 (S 10 LW 16/00) wegen eines - vom Sozialgericht aus dem Fehlen einer Klagebegründung abgeleiteten - fehlenden Rechtsschutzinteresses als unzulässig abgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 10 LW 34/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht