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   BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R   

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https://dejure.org/1998,4365
BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R (https://dejure.org/1998,4365)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R (https://dejure.org/1998,4365)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1998 - B 11 AL 35/98 R (https://dejure.org/1998,4365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AFG § 103 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFG bei stationären Heilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Auch wenn Verfügbarkeit in der Regel nicht vorliege, wenn für die Aufnahme einer Beschäftigung der Abbruch einer Maßnahme erforderlich sei (BSG Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -), rechtfertigten im vorliegenden Fall besondere Umstände eine Ausnahme.

    Nach den Urteilen des BSG vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - und vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 - liege in solchen Fällen regelmäßig Verfügbarkeit nicht vor.

    Das hat das BSG für Arbeitslose entschieden, die einem Universitätsstudium (BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -), einer - mit Übernahme der Maßnahmekosten - von der Beklagten geförderten Fortbildung oder Umschulung (SozR 4100 § 103 Nr. 46; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -), oder anderen Bildungsmaßnahmen (Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -) nachgingen.

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Nach den Urteilen des BSG vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - und vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 - liege in solchen Fällen regelmäßig Verfügbarkeit nicht vor.

    Das hat das BSG für Arbeitslose entschieden, die einem Universitätsstudium (BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -), einer - mit Übernahme der Maßnahmekosten - von der Beklagten geförderten Fortbildung oder Umschulung (SozR 4100 § 103 Nr. 46; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -), oder anderen Bildungsmaßnahmen (Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -) nachgingen.

  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 139/76

    Arbeitslosigkeit - Arbeitsvermittlung - Verfügbarkeit - Stationäre Heilbehandlung

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 17) angenommen, daß ein Arbeitsloser grundsätzlich während der Zeit einer Heilmaßnahme nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehe.

    Denn nimmt der Arbeitslose an einem Heilverfahren teil, das auf Kosten der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung durchgeführt wird und deshalb nicht ohne Zustimmung des Maßnahmeträgers beendet werden darf, bevor das Heilverfahrensziel erreicht ist, ist er rechtlich gebunden und darf deshalb iS des § 103 Abs. 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung nicht ausüben (vgl BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 17; BSGE 57, 15, 20 = SozR 4100 § 105b Nr. 1).

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Das hat das BSG für Arbeitslose entschieden, die einem Universitätsstudium (BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -), einer - mit Übernahme der Maßnahmekosten - von der Beklagten geförderten Fortbildung oder Umschulung (SozR 4100 § 103 Nr. 46; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -), oder anderen Bildungsmaßnahmen (Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -) nachgingen.
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Denn nimmt der Arbeitslose an einem Heilverfahren teil, das auf Kosten der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung durchgeführt wird und deshalb nicht ohne Zustimmung des Maßnahmeträgers beendet werden darf, bevor das Heilverfahrensziel erreicht ist, ist er rechtlich gebunden und darf deshalb iS des § 103 Abs. 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung nicht ausüben (vgl BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 17; BSGE 57, 15, 20 = SozR 4100 § 105b Nr. 1).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Der Arbeitslose kann sich dann unbehindert durch Anwendungen, Behandlungen und stationäre Unterbringung der Arbeitssuche widmen und sich beim ArbA seines Wohnsitzes melden, das in aller Regel am besten geeignet ist, ihn dauerhaft zu vermitteln (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8).
  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Das hat das BSG für Arbeitslose entschieden, die einem Universitätsstudium (BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -), einer - mit Übernahme der Maßnahmekosten - von der Beklagten geförderten Fortbildung oder Umschulung (SozR 4100 § 103 Nr. 46; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -), oder anderen Bildungsmaßnahmen (Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -) nachgingen.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86
    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R
    Das hat das BSG für Arbeitslose entschieden, die einem Universitätsstudium (BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -), einer - mit Übernahme der Maßnahmekosten - von der Beklagten geförderten Fortbildung oder Umschulung (SozR 4100 § 103 Nr. 46; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -), oder anderen Bildungsmaßnahmen (Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -) nachgingen.
  • LSG Hessen, 14.10.2015 - L 6 AL 132/11
    Diesem Erfordernis sei nicht genügt, wenn es gestaltender Entscheidungen bedürfe, um einem Arbeitsangebot Folge zu leisten, insbesondere also, wenn die Verfügbarkeit erst durch die Aufgabe einer Betätigung zu dem Zeitpunkt hergestellt werden soll, an dem ein konkretes Arbeitsangebot wahrgenommen wird (BSG, Urteil vom 5. November 1998 - B 11 AL 35/98 R m.w.N.; Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 111/99 R, juris).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheide sich wesentlich von dem Sachverhalt, der den von dem Sozialgericht zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 5. November 1998 (Az.: B 11 AL 35/98 R - Teilnahme an Heilverfahren) und vom 8. Februar 2001 (Az.: B 11 AL 111/99 R - Promotionsstipendium) zugrunde gelegen habe.

    Eine Situation, die gegenwärtig berufliches Tätigsein ausschließt und auf die Herbeiführung der bislang fehlenden Vermittelbarkeit erst zu dem Zeitpunkt abstellt, an dem ein Arbeitsangebot unterbreitet wird, ist danach nicht ausreichend (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2011, B 11 AL 11/99, juris Rn. 12 f. zum Abbruch einer Promotion unter Hinweis auf Urteil vom 5. November 1998 - B 11 AL 35/98 R m.w.N.; ebenso LSG Bayern, Urteil vom 26. März 2009 - L 10 AL 203/06, juris Rn. 21; Brand, SGB III § 138 Rn. 67).

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 9/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Strafgefangener - Aufnahme in

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Beschäftigung iS von § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG nur ausüben, wer jederzeit in der Lage ist, eine angebotene Beschäftigung aufzunehmen; der Arbeitslose darf also durch nichts an der Beschäftigungsaufnahme gehindert sein und er muss sich der Vermittlungstätigkeit des Arbeitsamts aktuell zur Verfügung halten (ua BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39, sowie Urteil des Senats vom 5. November 1998, B 11 AL 35/98 R, DBlR 4502 zu § 103 AFG, jeweils mwN).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 111/99 R

    Arbeitslosenhilfe für Stipendiaten

    Der Senat hat deshalb davon auszugehen, daß es der Klägerin - solange sie das Stipendium in Anspruch nahm - unmöglich war, neben der Promotionstätigkeit noch mehr als kurzzeitig und damit beitragspflichtig beschäftigt zu sein (vgl §§ 168, 169a AFG) bzw sich insoweit auf Arbeitssuche zu begeben und sich aktuell der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen (vgl BSG Urteil vom 5. November 1998, B 11 AL 35/98 R, DBlR 4502 AFG § 103).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 9 AL 130/13

    Schulische Weiterbildung an einer Fachschule für Wirtschaft

    Derjenige, der erst eine Tätigkeit aufgeben muss, um eine aktuell nicht vorhandene Verfügbarkeit herbeizuführen, steht der Arbeitsvermittlung aktuell nicht zur Verfügung (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.1987 - 7 RAr 15/86 -, juris Rn. 25 ff.; Urt. v. 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R -, juris Rn. 16; Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 111/99 R -, juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Auf die Bereitschaft des Teilnehmers, diese Maßnahme im Falle eines Arbeitsangebotes abzubrechen, kommt es insoweit nicht an, denn im Sinne der Verfügbarkeit ist eine Situation nicht ausreichend, die gegenwärtig berufliches Tätigsein ausschließt und auf die Herbeiführung der bislang fehlenden Vermittelbarkeit erst zu dem Zeitpunkt abstellt, an dem ein Arbeitsangebot unterbreitet wird (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.1987 - 7 RAr 15/86 -, juris Rn. 25 ff.; Urt. v. 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R -, juris Rn. 16; Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 111/99 R -, juris Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 167/00

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Strafgefangener - Freigängerstatus -

    In seiner Rechtsansicht sieht der Senat sich bestätigt durch ein Urteil des BSG vom 5. November 1998 (-- B 11 AL 35/98 R -- Dienstblatt Rechtsprechung 4502, AFG/§ 103).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - L 12 AL 238/03

    Arbeitslosenversicherung

    Nicht ausreichend ist es, dass Verfügbarkeit erst dann hergestellt wird, wenn ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 39; BSG, Urteil vom 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R - Valgolio in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 10 RdNr. 158 ff.).
  • BSG - B 11a AL 195/05 B (anhängig)
    Das LSG hat in diesem Zusammenhang unter Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 5. November 1998 - B 11 AL 35/98 R -) zudem darauf hingewiesen, dass es nicht ausreichend ist, die Verfügbarkeit herzustellen, wenn ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt.
  • LSG Bayern, 30.08.2001 - L 11 AL 257/98

    Ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereins als Berechtigung, die

    Dazu war nach ständiger Rechtsprechung (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 39 S 91, 92; SozR 4100 § 103 Nr. 46 S 127, 128; BSG Urteil vom 24.04.1997 Az 11 RAr 39/96 S 3; BSG Urteil vom 17.07.1997 Az 7 RAr 12/96 S 5; BSG Urteil vom 05.11.1998 Az B 11 AL 35/98 R S 4) erforderlich, dass sich der Arbeitslose aktuell der Vermittlungstätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung hielt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02

    Arbeitslosenversicherung

    (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.1995-AZ 11 Rar 9/94-, Urteil vom 05.11.1998-AZ B 11 AL 35/98 R) Selbst wenn er bei bestehendem Arbeitsverhältnis einen evtl. Schadensersatzanspruch gegen sich hätte geltend lassen müssen, schließt dies die Aufnahme einer anderen Beschäftigung nicht aus.
  • SG Fulda, 08.06.2011 - S 10 AL 48/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2003 - L 7 AL 514/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2004 - L 7 AL 114/01
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