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   BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R   

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BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R (https://dejure.org/2004,7399)
BSG, Entscheidung vom 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R (https://dejure.org/2004,7399)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R (https://dejure.org/2004,7399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Unterhaltsgeld - Bemessung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - rückwirkende Berichtigung der Eintragung geänderter Steuerklassen auf der Lohnsteuerkarte - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterhaltsgeld (Uhg); Zuordnung zu Leistungsgruppen; Maßgebliche Steuerklasse bei Steuerklassenwechsel; Maßgeblichkeit der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte

  • Judicialis

    SGB X § 44; ; AFG § 113 Abs. 1; ; AFG § 113 Abs. 2; ; AFG § 111 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterhaltsgeld beim Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 95/89

    Berücksichtigung einer Leistungsgruppe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheide sich von der im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89 -, denn die Klägerin und ihr Ehegatte hätten den Wechsel bereits im laufenden Kalenderjahr 1995 vornehmen lassen.

    Damit ist die frühere Rechtsprechung des BSG, wonach § 113 Abs. 2 AFG nicht anzuwenden war, wenn Eheleute für das neue Kalenderjahr geänderte Steuerklassen auf ihren Lohnsteuerkarten eintragen ließen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 6 und 10; BSG 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89 = DBlR § 113 AFG Nr. 3731a), gegenstandslos.

    Die hier vorgenommene rückwirkende Berichtigung hat zur Folge, dass die 1994 eingetragene Änderung nicht mehr existent ist, sodass ein Wechsel der Steuerklassen nicht stattgefunden hat (vgl schon BSG 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89 = DBlR § 113 AFG Nr. 3731a).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R
    Unabhängig von der Frage einer fehlerhaften Beratung scheitert ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch jedenfalls daran, dass auch nach der neueren Rechtsprechung des 7. Senats des BSG (SozR 4-4300 § 137 Nr. 1) ein Herstellungsanspruch nicht eingreifen kann, wenn ein Lohnsteuerklassenwechsel nicht vorgenommen worden ist.

    Damit schied die Berücksichtigung einer nicht aktuell eingetragenen Lohnsteuerklasse im Rahmen des Herstellungsanspruchs aus (vgl BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1).

  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 36/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel

    Auszug aus BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R
    Hierbei ist das BSG davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber bei den Tatbeständen der §§ 111, 113 AFG im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit typisierend und pauschalierend an die steuerrechtlichen Vorschriften und damit auch an die steuerrechtliche Wirksamkeit von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte angeknüpft hat (BSG 28. November 2002 - B 7 AL 36/01 R).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R
    Ob die Eintragung steuerrechtlich zutreffend ist, bedarf keiner Prüfung, denn maßgebend für die Anwendung des § 113 Abs. 2 AFG ist nach der Rechtsprechung des BSG allein die Tatsache der Eintragung der Steuerklasse auf den Steuerkarten der Ehegatten, solange diese Bestandskraft besitzt (BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; SozR 4100 § 113 Nr. 11; BSG 21. April 1993 - 11 RAr 47/92 = DBlR § 113 AFG Nr. 4040).
  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 57/88

    Anwendung von § 113 Abs. 2 S. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R
    Ob die Eintragung steuerrechtlich zutreffend ist, bedarf keiner Prüfung, denn maßgebend für die Anwendung des § 113 Abs. 2 AFG ist nach der Rechtsprechung des BSG allein die Tatsache der Eintragung der Steuerklasse auf den Steuerkarten der Ehegatten, solange diese Bestandskraft besitzt (BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; SozR 4100 § 113 Nr. 11; BSG 21. April 1993 - 11 RAr 47/92 = DBlR § 113 AFG Nr. 4040).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Auszug aus BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R
    Ob die Eintragung steuerrechtlich zutreffend ist, bedarf keiner Prüfung, denn maßgebend für die Anwendung des § 113 Abs. 2 AFG ist nach der Rechtsprechung des BSG allein die Tatsache der Eintragung der Steuerklasse auf den Steuerkarten der Ehegatten, solange diese Bestandskraft besitzt (BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; SozR 4100 § 113 Nr. 11; BSG 21. April 1993 - 11 RAr 47/92 = DBlR § 113 AFG Nr. 4040).
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

    Der Berücksichtigung des Wechsels steht auch nicht entgegen, dass der Steuerklassenwechsel zum Jahreswechsel eingetreten ist, denn nach § 137 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 SGB III finden die einschlägigen Regelungen auch für die Eintragungen anderer Lohnsteuerklassen auf einer für spätere Kalenderjahre ausgestellten Lohnsteuerkarte Anwendung (vgl BSG Urteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R -).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 80/03 R - veröffentlicht in juris) folgt nichts Gegenteiliges.

  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

    Der Auffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R), wonach ein Herstellungsanspruch nicht greifen könne, wenn ein Lohnsteuerklassenwechsel nicht erfolgt sei, könne nicht gefolgt werden, weil die Revision eine völlig andere Konstellation betreffe.

    Der Senat kann unabhängig von diesbezüglichen Feststellungen entscheiden, denn er hält an seiner bereits im Urteil vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 80/03 R - veröffentlicht in juris) geäußerten Auffassung fest, dass ein Herstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Beratung über die Lohnsteuerklassenwahl nicht eingreifen kann, wenn ein Lohnsteuerklassenwechsel von den Ehegatten nicht vorgenommen worden ist.

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 82/05 R

    Unterhaltsgeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

    Dieses habe in Urteilen vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 80/03 R) und vom 16. März 2005 (B 11a/11 AL 45/04 R) vielmehr ausgeführt, dass, wenn kein Lohnsteuerklassenwechsel, sondern nur eine Lohnsteuerklassenänderung vorliege, die Bundesagentur nicht verpflichtet sei, den jeweiligen Kläger auf die arbeitsförderungsrechtliche Untunlichkeit einer Lohnsteuerklassenänderung hinzuweisen.

    Der Senat tritt insofern dem 11a. Senat des BSG bei, der zuletzt (Urteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R; Urteil vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 45/04 R) entschieden hat, dass ein Herstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Beratung über die Lohnsteuerklassenwahl nicht eingreifen kann, wenn von den Ehegatten ein Lohnsteuerklassenwechsel überhaupt nicht vorgenommen worden ist.

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 12/06 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - sozialrechtlicher

    Das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des BSG aber nicht geeignet, den Kläger wegen eines fehlenden Hinweises auf die Auswirkungen einer Lohnsteuerklassenänderung, die keinen Steuerklassenwechsel iS des § 137 Abs. 4 SGB III darstellt, so zu behandeln, wie er stehen würde, wenn er die Änderung nicht vorgenommen hätte, also weiterhin die Lohnsteuerklasse III in seiner Steuerkarte eingetragen gewesen wäre (vgl BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 und 16. März 2005 - B 11 AL 80/03 R und B 11a/11 AL 45/04 R; Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 82/05 R).
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a AL 45/04 R

    Relevanz der Steuerklasse für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes -

    Der Auffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R), wonach ein Herstellungsanspruch nicht greifen könne, wenn ein Lohnsteuerklassenwechsel nicht erfolgt sei, könne nicht gefolgt werden, weil die Revision eine völlig andere Konstellation betreffe.

    Der Senat kann unabhängig von diesbezüglichen Feststellungen entscheiden, denn er hält an seiner bereits im Urteil vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 80/03 R) geäußerten Auffassung fest, dass ein Herstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Beratung über die Lohnsteuerklassenwahl nicht eingreifen kann, wenn ein Lohnsteuerklassenwechsel von den Ehegatten nicht vorgenommen worden ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2021 - L 3 AL 1847/21

    Arbeitslosengeldanspruch - Leistungsentgelt - Nichtberücksichtigung eines

    Es handelt sich hierbei um eine Tatbestandsvoraussetzung, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten liegt und aus diesem Grunde im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 10.12.1980 - 7 RAr 14/78, juris Rn 30; BSG, Urteil vom 18.03.1982 - 7 RAr 11/81, juris Rn. 47; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 01.06.1994 - 7 RAr 86/93, juris Rn. 23; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R, juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 82/05 R, juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2004 - L 7 AL 321/02
    Die Eintragung hat für die Berechnung der Leistung Tatbestandswirkung (BSG Urteil v. 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 286/03
    Die in der Steuerkarte eingetragene Steuerklasse hat für die Berechnung des Alg Tatbestandswirkung, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten liegt und aus diesen Gründen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht ersetzt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 16.03.2005, - B 11a/11 AL 45/04 R und Urteil vom 14.07.2004, - B 11 AL 80/03 R m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2005 - L 7 AL 2/05
    Dass die eingetragene Steuerklasse für die Berechnung der Leistung Tatbestandswirkung hat, vorauf das SG seine Entscheidung stützt, entspricht der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R -).
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