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   BSG, 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B   

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https://dejure.org/2000,11056
BSG, 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B (https://dejure.org/2000,11056)
BSG, Entscheidung vom 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B (https://dejure.org/2000,11056)
BSG, Entscheidung vom 13. März 2000 - B 11/7 AL 190/99 B (https://dejure.org/2000,11056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Definition von "alsbaldig"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 137 Abs. 2; AlhiV § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Alsbaldige Berufsausbildung iS. von § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AlhiV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist nicht nur auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, sondern auch aufzuzeigen, daß die Beantwortung der Frage nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ihre Klärung im allgemeinen Interesse zur Wahrung der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich erscheint und das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 59 und 60; SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; BVerwG NJW 1999, 304 [BVerwG 11.12.1997 - 1 B 60/97]).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B
    Ein solcher Umstand allein begründet die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht; denn klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn ihre zutreffende Beantwortung zweifelhaft ist, nicht wenn die Antwort auf der Hand liegt, zB sich schon aus dem Wortlaut der anwendbaren Vorschrift ergibt (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Alterssicherung

    Die "alsbaldige Berufsausbildung" iS dieser Vorschrift kann nicht nur die des Arbeitslosen, sondern auch die seines Kindes sein (s zB die Dienstanweisung der Beklagten DA 3.42 zu § 137 AFG und Schweiger in: Wissing/Pitschas/Eicher, SGB III, § 193 RdNr 39, Stand 1998; hiervon geht zB auch BSG vom 13. März 2000 - B 11/7 AL 190/99 B - aus).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 112/03

    Arbeitslosenversicherung

    Zudem kann nach dem Sprachgebrauch "alsbaldig" ein Ereignis nicht sein, das erst in mehreren Jahren eintreten wird (BSG, Beschluss vom 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B - ).
  • LSG Berlin, 15.05.2003 - L 8 AL 52/01
    Nach dem Sprachgebrauch kann daher "alsbaldig" ein Ereignis nicht sein, das erst in mehreren Jahren eintreten wird (BSG, Beschluss vom 13. März 2000; B 11/7 AL 190/99 B; unveröffentlicht, m.w.N.).
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