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   BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C   

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https://dejure.org/2008,18346
BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C (https://dejure.org/2008,18346)
BSG, Entscheidung vom 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C (https://dejure.org/2008,18346)
BSG, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - B 12 KR 2/08 C (https://dejure.org/2008,18346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nachholung der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren der Anhörungsrüge; Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens im Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C
    Sie kann daher mit ihrem vorliegenden Rechtsbehelf weder die Anwendung von Regelungen über die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde rügen (vgl zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Anforderungen des BSG an die Darlegungspflichten zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde zuletzt Beschluss 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 23.1.2006, 1 BvR 1786/01, SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 mwN) noch - gar - den Senat zur Überprüfung der vorinstanzlichen Entscheidungen in der Sache veranlassen (vgl insoweit S 21: "Die Klägerin geht bei ihrer Anhörungsrüge ... davon aus, dass der 12. Senat die ... Rechtsfragen in diesem Verfahren und die Widersprüche der Entscheidung des LSG Hessen ... nochmals eingehend überprüfen wird.").
  • BSG, 29.11.2005 - B 1 KR 94/05 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C
    Entsprechend hat sie an mehreren Stellen ihrer Begründung ausgeführt, der Senat sei zu Unrecht davon ausgegangen, es sei keine grundsätzliche Rechtsfrage dargelegt worden, er sei auf die dargestellten Abweichungen nur kursorisch und in unzutreffender Weise eingegangen, usw. Die Klägerin verkennt damit, dass das Verfahren der Anhörungsrüge nicht dazu vorgesehen ist, die fristgebundene (vgl § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG) und an bestimmte formelle Anforderungen geknüpfte (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nachzuholen oder zu ergänzen und/oder zur erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu stellen (vgl bereits Beschluss des Senats vom 3.12.2007, B 12 KR 3/07 C, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, juris; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht [BVerfG] nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3.4.2006, 1 BvR 27/06).
  • BSG, 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C
    Entsprechend hat sie an mehreren Stellen ihrer Begründung ausgeführt, der Senat sei zu Unrecht davon ausgegangen, es sei keine grundsätzliche Rechtsfrage dargelegt worden, er sei auf die dargestellten Abweichungen nur kursorisch und in unzutreffender Weise eingegangen, usw. Die Klägerin verkennt damit, dass das Verfahren der Anhörungsrüge nicht dazu vorgesehen ist, die fristgebundene (vgl § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG) und an bestimmte formelle Anforderungen geknüpfte (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nachzuholen oder zu ergänzen und/oder zur erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu stellen (vgl bereits Beschluss des Senats vom 3.12.2007, B 12 KR 3/07 C, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, juris; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht [BVerfG] nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3.4.2006, 1 BvR 27/06).
  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Das Recht auf rechtliches Gehör gibt keine Gewährleistung dafür, dass Anträge oder Anregungen eines Verfahrensbeteiligten befolgt werden (vgl BSG Beschlüsse vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, und vom 23.12.2008, B 12 KR 2/08 C; BVerfG Kammer-Beschluss vom 14.5.2007 - 1 BvR 730/07, RdNr 14) .
  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 242/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Berücksichtigung von

    In eine Entscheidung muss nicht auf jegliches Beteiligtenvorbringen und jeden denkbaren Gesichtspunkt eingegangen werden, wenn sich aus dem Beschluss zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen auch ohne ausdrückliche Erwähnung für nicht entscheidungserheblich gehalten wurde (vgl. BSG 12. Senat vom 23.12.2008 Az: B 12 KR 2/08 C).

    Es muss in der Entscheidung nicht auf jegliches Beteiligtenvorbringen und jeden denkbaren Gesichtspunkt eingegangen werden, weil sich aus dem Beschluss zweifelsfrei ergab, dass das Vorbringen auch ohne ausdrückliche Erwähnung für nicht entscheidungserheblich gehalten wurde (vgl insoweit BSG 12.Senat vom 23.12.2008 Az: B 12 KR 2/08 C).

    (vgl BSG 12. Senat vom 23.12.2008, Az. B 12 KR 2/08 C).

  • BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 12/17 C

    Verfahren der Anhörungsrüge - keine Nachholung/Ergänzung/erneute Überprüfung der

    a) In grundlegender Hinsicht verkennt die Klägerin, dass das Verfahren der Anhörungsrüge nicht dazu vorgesehen ist, die fristgebundene (vgl § 160a Abs. 2 S 1 SGG) und an bestimmte formelle Anforderungen geknüpfte (vgl § 160a Abs. 2 S 3 SGG) Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die von einem Prozessbevollmächtigten zu fertigen ist (§ 73 Abs. 4 SGG) , nachzuholen und/oder zu ergänzen und/oder zur erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu stellen (vgl bereits Beschluss des Senats vom 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C - Juris mwN; die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG Beschluss vom 4.3.2009 - 1 BvR 175/09) .
  • OVG Bremen, 24.04.2009 - S2 S 82/09

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Schonvermögen

    Es ist nicht Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens, einem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, eine unzureichende oder unvollständig gebliebene Argumentation nachzubessern (BSG B. v. 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2018 - L 11 AS 812/18
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, dem Rügeführer Gelegenheit zu geben, eine einmal getroffene Entscheidung einer erneuten inhaltlichen Überprüfung zuzuführen, weil mit diesem Verfahren allein das Recht auf Gehör gesichert und nicht eine weitere Möglichkeit der Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet werden soll (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - B 12 KR 2/08 C -).
  • SG Würzburg, 29.10.2009 - S 2 SF 12/09

    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dass der Kläger das Ergebnis als fehlerhaft ansieht, macht eine Anhörungsrüge nicht zulässig (vgl. Bayerisches Landessozialgericht vom 27.03.2009 - L 11 AS 172/09 B RG, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.04.2009 - L 25 AS 146/09 RG, Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen vom 24.04.2009 - S 2 S 82/09, BSG vom 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2013 - L 11 AS 1176/13
    Es ist nicht Sinn und Zweck der Anhörungsrüge, einem Rügeführer Gelegenheit zu geben, eine unzureichende oder unvollständig gebliebene Argumentation nachzubessern bzw. die einmal getroffene Entscheidung einer erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zuzuführen (BSG, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - B 12 KR 2/08 C; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Januar 2010 und 1. Oktober 2012 - L 15 AS 1119/09 B ER RG sowie L 11 AS 1097/12 B ER RG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2019 - L 11 AS 502/19
    Da die Anhörungsrüge nicht dazu dient, der Rügeführerin Gelegenheit zu geben, eine einmal getroffene Entscheidung (hier: Beschluss des Senats vom 14. August 2019) einer erneuten inhaltlichen Überprüfung durch das Beschwerdegericht zuzuführen (BSG, Beschluss vom 23. Dezember 2008, B 12 KR 2/08 C), führt auch ihre inhaltliche Kritik an der Entscheidung des Senats nicht zur Begründetheit der Anhörungsrüge.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 11 AS 56/16
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, dem Rügeführer Gelegenheit zu geben, eine einmal getroffene Entscheidung (hier: Urteil des SG vom 19. März 2013 bzw. Beschluss des Senats vom 23. Dezember 2015) einer erneuten inhaltlichen Überprüfung durch das Beschwerdegericht zuzuführen (BSG, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - B 12 KR 2/08 C -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2012 - L 11 AS 984/12
    Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck der Anhörungsrüge, dem Rügeführer Gelegenheit zu geben, eine unzureichende oder unvollständig gebliebene Argumentation nachzubessern bzw. die einmal getroffene Entscheidung einer erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zuzuführen (BSG, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - B 12 KR 2/08 C; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Januar 2010 und 1. Oktober 2012 - L 15 AS 1119/09 B ER RG sowie L 11 AS 1097/12 B ER RG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 289/16
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.07.2009 - L 5 AS 190/09
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