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   BSG, 30.08.2007 - B 12 KR 36/06 R   

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https://dejure.org/2007,46623
BSG, 30.08.2007 - B 12 KR 36/06 R (https://dejure.org/2007,46623)
BSG, Entscheidung vom 30.08.2007 - B 12 KR 36/06 R (https://dejure.org/2007,46623)
BSG, Entscheidung vom 30. August 2007 - B 12 KR 36/06 R (https://dejure.org/2007,46623)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus BSG, 30.08.2007 - B 12 KR 36/06 R
    Den Anträgen war zu entsprechen, weil der Ausgang einschlägiger Verfassungsbeschwerdeverfahren (1 BvR 2137/06, 1 BvR 2257/06 und 1 BvR 1924/07) abgewartet werden soll und die Anordnung deshalb zweckmäßig erscheint.
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 30.08.2007 - B 12 KR 36/06 R
    Den Anträgen war zu entsprechen, weil der Ausgang einschlägiger Verfassungsbeschwerdeverfahren (1 BvR 2137/06, 1 BvR 2257/06 und 1 BvR 1924/07) abgewartet werden soll und die Anordnung deshalb zweckmäßig erscheint.
  • BVerfG, 28.05.2008 - 1 BvR 2257/06

    Geltung des vollen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung auch für

    Auszug aus BSG, 30.08.2007 - B 12 KR 36/06 R
    Den Anträgen war zu entsprechen, weil der Ausgang einschlägiger Verfassungsbeschwerdeverfahren (1 BvR 2137/06, 1 BvR 2257/06 und 1 BvR 1924/07) abgewartet werden soll und die Anordnung deshalb zweckmäßig erscheint.
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 23/10 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Durchsicht und Prüfung des

    Auch wird auf Seite 12 der Revisionsbegründung vorgetragen, dass das SG "in seiner Urteilsbegründung selbst aus(führt), dass es seine Entscheidung weiterhin für verfassungsgemäß hält, obgleich das Gericht selbst auf die noch ausstehende höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts unter (B 12 KR 36/06 R) verweist".
  • SG Konstanz, 31.07.2006 - S 2 KR 947/06

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung zur Krankenversicherung und zur

    Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (vgl. B 12 KR 36/06 R) steht noch aus.
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